Unterstützung für pflegende Angehörige
Wenn Familienmitglieder altersbedingt oder durch eine schwere Krankheit plötzlich pflegebedürftig werden, möchte man alles tun, um eine vernünftige Versorgung gewährleisten zu können.
Doch welche Form der Betreuung und Pflege ist für unsere Angehörigen die richtige?
Was können wir tun, wenn wir selbst die Betreuung nicht übernehmen können?
Stehen uns finanzielle Zuschüsse durch die Pflegekasse zu?
Wann und wie kann ein Pflegegrad beantragt werden?
Diese und viele weitere Fragen stellt man sich, wenn man plötzlich mit der Pflegebedürftigkeit eines nahestehenden Menschen konfrontiert wird. Die Brinkmann Pflegevermittlung möchte Sie unterstützen und Ihnen wissenswerte Informationen aus dem Bereich der Pflege im häuslichen Bereich an die Hand geben.
Pflegeformen: Welche Möglichkeiten gibt es?
Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren in Deutschland Ende 2017 mehr als 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig, von denen ca. 76% häuslich versorgt werden. Der Wunsch seinen Lebensabend im gewohnten Umfeld verbringen zu können ist weit verbreitet und nachvollziehbar. Jedoch ist es Angehörigen nicht immer möglich die Pflege und Betreuung des Hilfebedürftigen allumfassend zu übernehmen. Somit entsteht ein schwerer Gewissenskonflikt, da man beispielsweise den Eltern den Einzug in ein Pflegeheim lieber ersparen möchte.
SERVICES & ANGEBOT
Liebevolle und exklusive 24-Stunden-Pflege zuhause.
Pflege- und Betreuungskraft finden Das Modell der sogenannten
24-Stunden-Pflege findet in diesem Zusammenhang immer mehr Anklang: Eine
Betreuungskraft, zumeist aus dem osteuropäischen Raum, lebt unter einem Dach mit den Pflegebedürftigen, übernimmt hauswirtschaftliche Tätigkeiten und die Grundpflege, fungiert als Gesellschafterin und unterstützt bei der Bewältigung des Alltags.
Bei der Suche nach einer, auf die individuellen Bedürfnisse angepassten, Betreuungskraft unterstützen wir Sie gerne!
Weitere Pflegeformen zur Entlastung pflegender Angehöriger sind:
Pflegekasse und Pflegerecht: Was steht mir zu und was muss ich beachten?
PFLEGEGRADRECHNER
Pflegegrad berechnen - einfach, schnell und kostenlos.
Bestimmen Sie Ihren Pflegegrad Mit Inkrafttreten des zweiten
Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) am 01.01.2017 werden nicht mehr nur in erster Linie körperlich Pflegebedürftige durch Pflegeleistungen unterstützt, sondern auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie beispielsweise Demenzkranke.
Die zuvor geltenden Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 wurden durch die
Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst.
Die Einstufung der Pflegegrade und somit der Anspruch auf
Pflegeleistungen werden von dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) für die gesetzlichen Versicherten und MEDICPROOF als Begutachtungsstelle für die Privatversicherten vorgenommen.
Zu den möglichen Pflegeleistungen gehören:
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