Pflegekasse und Pflegerecht

Was sind die Pflegestärkungsgesetze?

Von 2015 bis 2017 wurden in Deutschland schrittweise die Pflegestärkungsgesetze (PSG) eingeführt. Sie wurden erlassen, um allen pflegebedürftigen Menschen mehr Unterstützung zuzusichern.

Wir stellen Ihnen die Pflegestärkungsgesetze und die damit einhergehenden Änderungen vor.

Die Pflegestärkungsgesetze PSG I - III

Pflegegrade: So beantragen Sie einen Pflegegrad

Nach dem Pflegestärkungsgesetz II ist mit Wirkung zum 01.01.2017 eine Umstellung bei der Begutachtung erfolgt. Die zuvor gültigen Pflegestufen 0,1,2 und 3 sind nun die Pflegegrade 1 bis 5 und sollen insbesondere die häusliche Betreuung und demenziell veränderte Menschen vom Leistungsumfang bevorzugen. 

Alle notwendigen Informationen zu den Pflegegraden erhalten Sie hier.

Informationen zum Thema Pflegegrade

Pflegezeitgesetz

Die meisten pflegenden und berufstätigen Angehörigen brauchen mehr zeitliche Flexibilität. Um die Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und Familie leichter zu gestalten, hat der Gesetzgeber das sogenannte Pflegezeitgesetz erlassen. 

Wir haben für Sie umfangreiche Informationen zum Pflegezeitgesetz zusammengestellt.

Informationen zum Pflegezeitgesetz

Rechtliche Rahmenbedingungen in der 24-Stunden-Pflege

Es gibt mehrere Vermittlungsarten bei der Pflegeform Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) bzw. der sogenannten 24-Stunden-Pflege, die dem gültigen Recht entsprechen. Dies beurteilen nicht nur spezialisierte Fachanwälte so, sondern auch Gerichte und Zollämter.

Eine Übersicht über die legalen Betreuungsmodelle finden Sie hier.

Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen

EU-Entsenderichtlinien bei der sog. 24h-Pflege

Die EU-Entsendevorschriften sind nach Art. 12 und Art. 13 der Richtlinie 883/2004 geregelt und beschreiben die Möglichkeiten der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU. Hiernach können EU-Bürger über zwei Wege von Unternehmen im EU-Ausland in Deutschland arbeiten.

Informationen zu den EU-Entsenderichtlinien erhalten Sie hier.

Informationen zu den EU-Entsenderichtlinien

Pflegeleistungen

Wer aufgrund seines Alters, krankheitsbedingt oder nach einem Krankenhausaufenthalt auf fremde Hilfe angewiesen ist, der wird dank der Pflegeversicherungen der Krankenkassen umfangreich mit Leistungen unterstützt.

Welche Pflegeleistungen es gibt und wer Anspruch auf diese Leistungen hat, erfahren Sie hier.

Informationen zu möglichen Pflegeleistungen

Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ermöglicht Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Menschen, denen eine Behinderung droht, abzurufen. Dabei steht das Wunsch- und Wahlrecht im Vordergrund. Sie erhalten von Leistungsträgern wie beispielsweise Krankenversicherungen oder Rentenversicherungsträgern deswegen keine festgesetzten Dienst- oder Sachleistungen, sondern Geld, mit dem Sie selbstbestimmt Leistungen einkaufen.

Informationen zum Persönlichen Budget

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