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Das Persönliche Budget umfasst Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Menschen, denen eine Behinderung droht. Das Wunsch- und Wahlrecht steht dabei im Fokus.
Menschen, die ein Recht auf Teilhabeleistungen haben, haben ebenso das Recht auf Persönliches Budget. Hierzu zählen vor allem Betroffene, die beispielsweise unter einer Behinderung leiden bzw. wahrscheinlich in den kommenden Jahren mit einer solchen konfrontiert werden, chronisch-psychisch krank sind, körperlich extrem beeinträchtig sind, aufgrund einer Sucht nicht fähig sind, ihren Alltag zu meistern.
Die Leistungsträgern bestimmen daher keine festgesetzten Dienst- oder Sachleistungen, sondern überweisen Geld, mit dem der Budgetnehmer selbstbestimmt Dienstleistungen, z. B. in Form von Persönlicher Assistenz organisieren kann. So kann er selbst flexibel entscheiden, welche Unterstützung er, wann und in welcher Form benötigt und mit dem Persönlichen Budget abdecken kann.
Leistungen zur Teilhabe
„Oberbegriff für die verschiedenen Sozialleistungen, die behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen erhalten, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.“
Unterschieden wird zwischen dem einfachen Persönlichen Budget, bei dem nur ein Leistungsträger zuständig ist und dem sogenannten trägerübergreifenden Persönlichen Budget, bei dem mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget erbringen.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Folgende Leistungsträger können bei einem Persönlichen Budget beteiligt sein:
Gesetzliche Krankenversicherung,
Bundesagentur für Arbeit.
Gesetzliche Rentenversicherungsträger,
Gesetzliche Unfallversicherungsträger,
Träger der Alterssicherung der Landwirte,
Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge,
Öffentliche Jugendhilfeträger,
Sozialhilfeträger (auch für Hilfen zur Pflege),
Integrationsamt.
Detaillierte Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie auch auf den Webseiten des Bundesminsteriums für Arbeit und Soziales "Teilhabe und Inklusion" sowie "einfach teilhaben".
Das Persönliche Budget muss beantragt werden. Hierbei unterstützen spezielle Beratungsstellen u.a. die Fachstelle EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung).
Das Antragsverfahren sieht wie folgt aus.
Im Rahmen der Umsetzung des Persönlichen Budgets erfolgt die Organisation entweder über das Dienstleistermodell oder das Arbeitgebermodell. Beim Dienstleistungsmodell „erwirbt“ der Assistenznehmer mithilfe des persönlichen Budgets die Leistungen bei einem Assistenzdienst. Hierzu gehört auch die Beratung rund um die Antragsstellung. Bei vielen Dienstleister wird Peer Beratung/Counseling angeboten: Gemeint ist damit die Beratung von Betroffenen durch Betroffene mit dem Ziel, auf Augenhöhe miteinander zu sprechen.
Beim Arbeitgebermodell agiert der Budgetnehmer selbst als Arbeitgeber. Die Assistenzkräfte sind bei ihm direkt angestellt und er übernimmt alle anfallenden Organisations- und Verwaltungsaufgaben selbst.
Die Brinkmann Pflegevermittlung unterstützt hierbei durch die Vermittlung von osteuropäischen Betreuungskräften durch Entsendung.
Alltagsassistenz
Arbeitsassistenz
Ausbildungs- und Studienassistenz
Elternassistenz
Freizeit- und Reiseassistenz
Kita- / Schulassistenz
Pflegeassistenz und Verhinderungspflege
Assistenz nach Maß / Individuelle Assistenz
Die Betreuungskräfte, die die Brinkmann Pflegevermittlung in Haushalte vermittelt, sind hauptsächlich als Alltagsassistenz zu verstehen. Diese, zumeist aus dem osteuropäischen Raum, leben unter einem Dach mit den zu Betreuenden, übernehmen die Grundpflege und unterstützen bei der Bewältigung des Alltags.
Bildquellen
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Persönlich ist besser!
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