Persönliches Budget

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Das Persönliche Budget umfasst Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Menschen, denen eine Behinderung droht. Das Wunsch- und Wahlrecht steht dabei im Fokus.

Menschen, die ein Recht auf Teilhabeleistungen haben, haben ebenso das Recht auf Persönliches Budget. Hierzu zählen vor allem Betroffene, die beispielsweise unter einer Behinderung leiden bzw. wahrscheinlich in den kommenden Jahren mit einer solchen konfrontiert werden, chronisch-psychisch krank sind, körperlich extrem beeinträchtig sind, aufgrund einer Sucht nicht fähig sind, ihren Alltag zu meistern.

Die Leistungsträgern bestimmen daher keine festgesetzten Dienst- oder Sachleistungen, sondern überweisen Geld, mit dem der Budgetnehmer selbstbestimmt Dienstleistungen, z. B. in Form von Persönlicher Assistenz organisieren kann. So kann er selbst flexibel entscheiden, welche Unterstützung er, wann und in welcher Form benötigt und mit dem Persönlichen Budget abdecken kann.

Leistungen zur Teilhabe
„Oberbegriff für die verschiedenen Sozialleistungen, die behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen erhalten, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.“

Unterschieden wird zwischen dem einfachen Persönlichen Budget, bei dem nur ein Leistungsträger zuständig ist und dem sogenannten trägerübergreifenden Persönlichen Budget, bei dem mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget erbringen.

Leistungen zur Teilhabe

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

  • Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen

Folgende Leistungsträger können bei einem Persönlichen Budget beteiligt sein:

  • Gesetzliche Krankenversicherung,

  • Bundesagentur für Arbeit.

  • Gesetzliche Rentenversicherungsträger,

  • Gesetzliche Unfallversicherungsträger,

  • Träger der Alterssicherung der Landwirte,

  • Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge,

  • Öffentliche Jugendhilfeträger,

  • Sozialhilfeträger (auch für Hilfen zur Pflege),

  • Integrationsamt.

Detaillierte Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie auch auf den Webseiten des Bundesminsteriums für Arbeit und Soziales "Teilhabe und Inklusion" sowie "einfach teilhaben".
Das Persönliche Budget muss beantragt werden. Hierbei unterstützen spezielle Beratungsstellen u.a. die Fachstelle EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung).

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren sieht wie folgt aus.

  1. Beratungsgespräch
    über Hilfebedarf und Leistungen bei einem Kostenträger oder der unabhängigen Teilhabeberatung
  2. Antrag
    Der Antrag ist die Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets.
  3. Zuständigkeitsklärung
    Zuständigkeitsklärungen ordnen die Leistungen den Kostenträgern zu.
  4. Bedarfsfeststellung und -ermittlung
    Der leistende Kostenträger prüft die eingereichten Unterlagen (z.B. Schwerbehindertenausweis, ärztliche Befunde, etc.) und beauftragt gegebenenfalls einen Gutachter, z.B. wenn es um langjährige Pflegeleistungen oder Rentenzahlungen geht.
  5. Schriftliche Zielvereinbarung
    zwischen dem leistenden Kostenträger und dem Menschen mit Behinderungen. Sie muss Folgendes enthalten:
    • die genehmigten Leistungen sowie die Höhe der Teil- und des Gesamtbudgets
    • die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele
    • die Regelungen über die Nachweisführung von erhaltenen Leistungen (z.B. Belege einreichen)
    • die Qualitätssicherung
  6. Bescheid
    Der leistende Kostenträger erlässt im Namen aller beteiligten Träger einen Bescheid. Bei Bedarf kann Widerspruch eingelegt werden.

Organisation Persönliches Budget

Im Rahmen der Umsetzung des Persönlichen Budgets erfolgt die Organisation entweder über das Dienstleistermodell oder das Arbeitgebermodell. Beim Dienstleistungsmodell „erwirbt“ der Assistenznehmer mithilfe des persönlichen Budgets die Leistungen bei einem Assistenzdienst. Hierzu gehört auch die Beratung rund um die Antragsstellung. Bei vielen Dienstleister wird Peer Beratung/Counseling angeboten: Gemeint ist damit die Beratung von Betroffenen durch Betroffene mit dem Ziel, auf Augenhöhe miteinander zu sprechen.
Beim Arbeitgebermodell agiert der Budgetnehmer selbst als Arbeitgeber. Die Assistenzkräfte sind bei ihm direkt angestellt und er übernimmt alle anfallenden Organisations- und Verwaltungsaufgaben selbst.

Die Brinkmann Pflegevermittlung unterstützt hierbei durch die Vermittlung von osteuropäischen Betreuungskräften durch Entsendung.

Assistenz-Dienstleistungen

Die entsprechenden Assistenz-Dienstleistungen, für die das Persönliche Budget abgefordert werden kann, unterscheiden sich folgt:

  • Alltagsassistenz

  • Arbeitsassistenz

  • Ausbildungs- und Studienassistenz

  • Elternassistenz

  • Freizeit- und Reiseassistenz

  • Kita- / Schulassistenz

  • Pflegeassistenz und Verhinderungspflege

  • Assistenz nach Maß / Individuelle Assistenz

Die Betreuungskräfte, die die Brinkmann Pflegevermittlung in Haushalte vermittelt, sind hauptsächlich als Alltagsassistenz zu verstehen. Diese, zumeist aus dem osteuropäischen Raum, leben unter einem Dach mit den zu Betreuenden, übernehmen die Grundpflege und unterstützen bei der Bewältigung des Alltags.


Bildquellen
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