Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel
im Wert von bis zu 
40 € / Monat

  • Schnell und bequem zu Ihnen nach Hause
  • Gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1
  • Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten

 

Pflegehilfsmittel auswählen

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € im Monat

 

 

Ihre Vorteile auf einen Blick

 

 

Sofort-Versand

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Ihre Pflegebox wird direkt nach der Bestellung versendet.

Wunschtermin

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Sie bestimmen den Lieferzeitpunkt Ihrer Pflegebox.

Flexibel

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Sie können jederzeit den Inhalt Ihrer Pflegebox anpassen.

Formalitäten

Formalitäten

Wir übernehmen alle Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse.

 

In 3 Schritten zur zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel-Box

 

 

Warum Brinkmann Pflegebox?

 

Die Brinkmann Pflegevermittlung (Brinkmann Pflegebox) ist der Lizenznehmer von proSenio Pflegebox.de. 
proSenio Pflegebox.de hat seit über 10 Jahre Erfahrung im Versenden hochwertiger und geprüfter
Pflegehilsmittel direkt zu Ihnen nach Hause. 

 

 

Erfahrung seit über 10 Jahren
Unser Lizenzgeber versorgt Pflegebedürftige und deren Angehörige seit über 10 Jahren mit hochwertigen Pflegehilfsmittel.

Zuverlässigkeit durch eigene Logistik
Durch firmeneigene Logistik können individuelle Lösungen angeboten werden. Eine zuverlässige Lieferkette kann eingehalten werden.

Qualitätssicherung dank Produktmanagement
Neben den marktführenden Desinfektionsmitteln von Schülke, arbeiten die Produktmanager stetig an einer Pflegebox nach höchsten Qualitätsanforderungen.

Individuell. Flexibel. Zuverlässig.
Jede Pflegebox kann individuell zusammengestellt, jederzeit angepasst und in einem Wunsch-Turnus verschickt werden. Pflegebox.de ist 100-prozentige Tochter von Schülke. Als Tochter der Schülke & Mayr GmbH hat Pflegebox.de das führende Unternehmen für Infektionsprävention und Hygienelösungen an der Seite. 

Flächendesinfektion
Flächendesinfektion
Bettschutz
Bettschutz
Handschuhe
Handschuhe
Schutzschürzen
Schutzschürzen
Handdesinfektion
Handdesinfektion
Mundmaske / FFP2
Mundmaske / FFP2

 

Pflegehilfsmittel auswählen

Wissenswertes

Wissenswertes

 

Sie besitzen einen Pflegegrad von 1 bis 5?
Sie erhalten die Pflege im häuslichen Umfeld, z. B. in einer Wohngemeinschaft, im eigenen Haus oder dem betreuen Wohnen?
Ein Angehöriger, ein anderer ehrenamtlicher Helfer oder ein Pflegedienst übernehmen die Pflege?

Dann haben Sie gemäß §78 Absatz 1 in Verbindung mit §40 Absatz 2 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel.
In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie z. B:
Händedesinfektion oder Einmalhandschuhe in Höhe von bis zu
40 € im Monat.

 

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Pflegepaket

 

Haben Sie noch Fragen zu unserem kostenlosen Service und dem Pflegepaket? Dann haben wir für Sie die häufigsten Fragen mit den Antworten übersichtlich für Sie zusammengefasst. Sollten Sie mal eine Frage oder Antwort nicht vorfinden, dann freuen wir uns über Ihren Anruf oder eine E-Mail!

 

Das Pflegepaket enthält saugende Bettschutzeinlagen, die Körperflüssigkeiten aufnehmen und somit Bett und Bezug schützen. Zudem sorgen sie für einen höheren Liegekomfort und Trockenheit. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine einmalige kostenlose Beilage in Form von zwei wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen.

Nein, es gibt keine Mindestlaufzeit. Die Abonnementverträge werden unbefristet geschlossen und können zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden.

Anders als bei gesetzlich Versicherten, müssen Privatversicherte bei den zuzahlungsfreien Pflegehilfsmitteln in Vorleistung gehen. Sie erhalten eine Rechnung vom Dienstleister. Diese muss wie gewohnt bei der Versicherung eingereicht werden.

Sie haben Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel, wenn Sie in Ihrem eigenen Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt und betreut werden. Das gilt auch, wenn Sie von einer privaten Person oder einem ambulanten Pflegedienst betreut werden.

Ja, jede Pflegebox kann individuell und jederzeit angepasst und in einem Wunsch-Turnus verschickt werden.

Nein, der Antrag auf Kostenübernahme wird nur einmalig gestellt. Wenn Sie das Angebot unseres Kooperationspartners in Anspruch nehmen, liefert der Ihnen monatlich das benötigte Material zu. Unser Kooperationspartner übernimmt dann die Verrechnung mit der Pflegekasse und die Beantragung der Pflegehilfsmittel bei der Kasse vor der ersten Lieferung.

Laut Gesundheitsministerium sind Pflegehilfsmittel Geräte und Sachmittel, die die häusliche Pflege erleichtern oder die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder eine selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen ermöglichen.

Im Pflegepaket sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch der Produktgruppen 51 und 54 enthalten. Das sind Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene sowie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schürzen und Bettschutzeinlagen.

Anspruch auf das Pflegepaket haben hilfsbedürftige Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad haben und in häuslicher Umgebung gepflegt und betreut werden. Der Anspruch wird gewährt, wenn Pflegegrad 1 bereits vorliegt.

Die monatlichen Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse bis zu 40 Euro, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Werden mehr Pflegehilfsmittel benötigt, müssen die Kosten, die die 40 Euro Zuschuss überschreiten, selber getragen werden.