Die Pflegesachleistungen sind für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten vorgesehen. Die ambulanten Pflegedienste schließen dafür einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen in einem Gebiet ab und rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit den Kostenträgern ab. Die Abrechnungssätze für einzelne Tätigkeiten sind sehr stringent geregelt und lassen Pflegediensten häufig nicht viel zeitlichen Spielraum, um ihre Leistungen zu erbringen. Dadurch entsteht ein enormer Zeit- und Kostendruck, wobei die Betreuung und Fürsorge oftmals darunter leidet.
Oftmals erleben wir es in der Praxis, dass unseren Interessenten und Kunden nicht bewusst ist, welche Leistung von welchem Dienstleister erbracht werden darf und wie diese Leistungen sich in Kombination sinnvoll ergänzen. Wir arbeiten gerne und häufig mit Pflegediensten zusammen und sehen uns als ergänzenden Service. Denn beide Angebote sorgen dafür, dass das Leben im eigenen Zuhause weiterhin ermöglicht werden kann.
Pflegedienste stehen nicht nur unter einem enormen Leistungs- und Kostendruck, auch erhöht sich aufgrund des demographischen Wandels die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen enorm. Pflegedienste und -einrichtungen leiden deshalb unter akutem Personalmangel und können den Anforderungen des Marktes nur sehr schwer gerecht werden. In diesem Zusammenhang ist die Betreuungsleistung der sog. 24 Stunden Betreuung die einzige Möglichkeit, um allen Parteien gerecht zu werden. Bei einer gut abgestimmten Zusammenarbeit kümmert sich der Pflegedienst um die originären Tätigkeiten im Rahmen der Behandlungspflege (Spritzen geben, Medikation, Stützstrümpfe an- und ausziehen oder auch die medizinische Versorgung) und die Betreuungskräfte kümmern sich um die Fürsorge, die Hauswirtschaft und um die Grundpflege. Da viele Leistungen, die von dem Pflegedienst erbracht werden, sogar durch eine Verordnung vom Arzt verschrieben werden können, muss die Pflegesachleistung bei dieser Lösung nicht in Anspruch genommen werden, wodurch Ihnen der Anspruch auf das Pflegegeld erhalten bleibt.
Bei der häuslichen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst haben Pflegebedürftige Anspruch auf Zuschüsse für Pflegesachleistungen. Die Höhe ist dabei abhängig vom Pflegegrad. Mit der folgenden Tabelle zeigen wir Ihnen im Überblick Ihren Anspruch auf Pflegesachleistungen je Pflegegrad:
Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | 125 Euro * |
Pflegegrad 2 | 689 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.298 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.995 Euro |
*Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1: Pflegebedürftige mit einem anerkanntem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Sie erhalten aber von der zuständigen Pflegekasse einen monatlichen Betrag von 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, der für hilfreiche Dienste in der Betreuung frei verwendet werden kann.
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