Abgrenzung
Was ist der Unterschied zwischen einem Alltagsbegleiter und einem Altenpflegehelfer?
Ein Altenpflegehelfer absolviert eine einjährige Ausbildung an einer Berufsfachschule und ist in der Regel pflegerisch tätig, weniger in der Betreuung und der Aktivierung des zu Betreuenden. Der Alltagsbegleiter stellt sicher, dass der zu Betreuende trotz seiner Einschränkungen nach bestem Maß gefordert und gefördert wird. Es geht vor allem darum, am gesellschaftlichen Alltag teilzunehmen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Alltagsbegleiter und einer Pflegefachkraft?
Zwischen einer Pflegefachkraft und einem Alltagsbegleiter gibt es keine Konkurrenz - weder in der häuslichen Pflege und Betreuung noch im stationären Bereich. Der Alltagsbegleiter übernimmt keine pflegerischen Aufgaben, verabreicht keine Medikamente, kann aber beispielsweise die Grundpflege leisten.
Was ist der Unterschied zwischen einem Alltagsbegleiter nach § 87b SBG XI und einem Alltagsbegleiter in der 24 Stunden Pflege?
Ein von Brinkmann Pflegevermittlung vermittelter Alltagsbegleiter bzw. Betreuungsassistent in der 24 Stunden Pflege betreut Hilfebedürftige Menschen und Senioren in häuslicher Gemeinschaft. Das bedeutet, er lebt für einen bestimmten Zeitraum - meist sechs bis acht Wochen - gemeinsam mit dem zu Betreuenden unter einem Dach und übernimmt beispielsweise die täglichen Aufgaben eines pflegenden Angehörigen. Natürlich geschieht das nicht rund um die Uhr, wie es der Begriff der 24 Stunden Pflege vielleicht suggeriert. Nein, der Alltagsbegleiter kommt seiner Aufgabe, vergleichbar einer 40-Stunden-Arbeitswoche nach und betreut den zu Pflegenden im Durchschnitt zwischen sieben und acht Stunden am Tag. Die Arbeit des Alltagsbegleiters verteilt sich dabei meist über den gesamten Tag, der dann aber auch durch Freizeit und Pausenzeiten zwischendurch geregelt ist. Der Alltagsbegleiter nach § 87b SBG XI ist hingegen nur tatsächlich stundenweise für die Betreuung da und bildet damit die Betreuungs- und Entlastungsleistungen für diejenigen, die die Pflege- und Betreuung als Angehörige selbst erbringen.
Zuschüsse für einen Alltagsbegleiter: Das steht Ihnen zu!
Im Sinne der neuen Pflegstärkungsgesetze I bis III (PSG) wurden die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen auf alle Pflegebedürftigen ausgedehnt. Seither können Alltagsbegleiter/Betreuungsassistenten auch in der häuslichen Pflege und Betreuung eingesetzt werden:
- Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5, die zu Hause von Alltagsbegleitern und Betreuungspersonen oder aber auch durch Angehörige betreut werden, bekommen von den Pflegekassen der Krankenkassen eine Bezuschussung durch das Pflegegeld.
Die Brinkmann Pflegevermittlung hat Ihnen hierzu einmal in einer Übersicht zusammengestellt, wie hoch das volle Pflegegeld für Pflegebedürftige ausfällt:
*Der Betreuungs- und Entlastungsbetrag in Höhe von 131 EUR kann eingesetzt werden.
Weitere Informationen zum Pflegegeld