Polnische Pflegekräfte

Die „polnische Pflegekraft“ steht mittlerweile stellvertretend für
eine immer stärker werdende Säule in der Altenpflege
und Seniorenbetreuung.

Polnische Pflege- und Betreuungskräfte für die sogenannte 24 Stunden Pflege

Polnische Pflegekräfte stehen inzwischen als Synonym für die 24 Stunden Pflege in häuslicher Betreuung. Der Begriff „Pflegekraft“ wird im Bereich der häuslichen Betreuung allerdings oftmals missverständlich eingesetzt.

Was leisten polnische Pflegekräfte? 

Pflege- und Betreuungskräfte im Sinn der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft sind meist Frauen im Alter zwischen 20 und 60 Jahren, die nach Deutschland kommen, um ältere Menschen pflegerisch und hauswirtschaftlich zu versorgen, zu betreuen und sie zu unterhalten. Die zumeist aus Polen stammenden Betreuungspersonen bilden dabei den größten Anteil, aber auch Länder wie Lettland, Litauen, Ungarn, Tschechien, Rumänien, Kroatien und Bulgarien sind Herkunftsländer, aus denen die Pflegekräfte zu uns kommen.

Wer sich für eine polnische Pflegekraft entscheidet, lebt mit dieser gemeinsam unter einem Dach und teilt mit ihr seine Privatsphäre. Darüber sollte man sich im Vorfeld bereits im Klaren sein, wenn man sich für das Modell der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ in häuslicher Gemeinschaft entscheidet. Zudem ist es sehr wichtig, dass sich der Pflegebedürftige und die Betreuungskraft verstehen – sowohl sprachlich als auch menschlich.

Vorteile einer polnischen Pflege- und Betreuungskraft im Überblick:

  1. Alternative zum Pflegeheim:
    Ihr Angehöriger muss nicht zwangsläufig in ein Pflegeheim und kann somit weiterhin in seiner gewohnten Umgebung leben.
  2. Sicherheit auch im Notfall:
    Permanente Anwesenheit einer Person im Haushalt, besonders in der Nacht.
  3. Preis-Leistung:
    Günstiger als deutsche Betreuungskräfte
  4. Haushaltshilfe:
    Entlastung im Haushalt, durch Übernahme der täglichen Arbeiten.
  5. Steigerung der Lebensqualität:
    Aktivierung und Motivierung der Angehörigen durch die Gesellschaft einer Person.
  6. Förderung des Familienglücks:
    Entlastung für die pflegenden Angehörigen und Familien.

Was kostet eine polnische Pflegekraft?

Was kostet eine polnische Pflegekraft in der sogenannten 24-Stunden-Pflege? Eine Pauschal-Antwort darauf gibt es nicht, da die Kosten von vielen individuellen Faktoren abhängen. Sie sind auch abhängig vom Pflege- und Betreuungsbedarf, den Sprachkenntnissen der Betreuungskräfte und deren fachlichen Qualifikation. Wie sich der Aufwand in Ihren Fall zusammensetzt, finden Sie in der Übersicht Kosten der 24 Stunden Pflege.

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Was unsere Kunden über Brinkmann Pflegevermittlung sagen

Definition „Polnische Pflegekraft“

Der Begriff „Pflegekraft“ wird im Bereich der häuslichen Betreuung allerdings oftmals missverständlich eingesetzt. Die Bezeichnung „Polnische Pflegekraft“ ist mittlerweile ein umgangssprachlicher Sammelbegriff für Arbeitskräfte aus Zentral- und Osteuropa, die in Deutschland für eine bestimmte Zeit einer Dienstleistung in der Seniorenbetreuung nachgehen.

Rund-um-Versorgung durch häusliche Betreuung

In Deutschland engagieren Familien für ihre pflegebedürftigen Angehörigen Betreuungskräfte aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern. Obwohl sie sich nicht mehr ausreichend allein versorgen können, möchten die pflegebedürftigen Familienmitglieder in Ihrer gewohnten Umgebung zu Hause bleiben. Eine Rund-um -Versorgung durch deutsche Haushaltshilfen und Betreuerinnen ist aus finanziellen Gründen für viele Familien nicht umsetzbar. Daher entscheiden sich immer mehr Familien für die häusliche Betreuung durch Kräfte aus dem Ausland.

Unser Betreuungsangebot

Sie benötigen Unterstützung durch eine Haushaltshilfe oder möchten Ihrem Angehörigen eine Betreuungsperson zur Seite stellen? Dann sind Sie bei der Brinkmann Pflegevermittlung an der richtigen Adresse. Wir vermitteln liebevolles Personal aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern für die Betreuung und Pflege in deutsche Haushalte.

FAQ: Häufige Fragen & Antworten zu polnischen Pflegekräften

Grundsätzlich sind alle Betreuungskräfte über ihren Dienstleister krankenversichert - dies erfolgt auf zweierlei unterschiedlichen Wegen, die zu beachten sind.

Die häufigste Versicherung ist die Absicherung mit der sogenannten EKUZ-Karte. Bei der EKUZ-Karte handelt es sich um eine Auslandskrankenversicherung, bei der die Betreuungskräfte direkt über die zuständige Krankenversicherung im europäischen Ausland abgesichert sind. Über die EKUZ-Karte kann jede Person bei einem deutschen Arzt oder Krankenhaus vorstellig werden und die Leistungen werden dann direkt mit der Krankenversicherung im Ausland abgerechnet. Wichtig zu beachten ist hierbei, dass die Beantragung der Versicherungskarte ab dem Zeitpunkt erfolgt, ab dem die Betreuungskraft gebucht wurde. Da der Beantragungsprozess für die Ausstellung der Versicherungskarte ein paar Wochen dauern kann, wird die Betreuungskraft die Karte häufig nicht direkt mitnehmen können, sondern diese wird ihr dann per Post zugestellt. Wenn nun ein Krankheitsfall in den ersten zwei Wochen auftritt, muss die Betreuungskraft sich bei ihrer Versicherung oder ihrem Arbeitgeber melden, so dass dann die Verbindung zwischen Arzt und Versicherung hergestellt werden kann und die Formalitäten direkt untereinander erledigt werden.

Anders verhält es sich bei wenigen, anderen Dienstleistern, die eine gemeinschaftliche Krankenversicherung zentral abgeschlossen haben. In diesem Fall muss die Rechnung vom Arzt bei dem Dienstleister eingereicht werden und um Rückerstattung der Aufwendungen gebeten werden. Hierbei kann es sein, dass die Betreuungskraft nicht die Mittel hat, um diese Aufwendungen vorauszuzahlen, so dass die Familien dies für einen kurzen Zeitraum übernehmen müssen. Die Rückerstattung erfolgt in der Regel sofort innerhalb von einer Woche.

Die Betreuungskräfte haben in beiden Fällen eine Notrufnummer ihrer Krankenversicherung und können ihre Medikation und Maßnahmen, die sie unternehmen müssen, direkt erfragen. Die Krankenkasse verweist dann zu einem Arzt und regelt die Formalitäten.

Wenn Sie hierzu Fragen an uns haben, beantworten wir diese gerne.

Die Betreuungskräfte bleiben durchschnittlich sechs Wochen vor Ort im Einsatz. Im Austausch kommt danach eine zweite Betreuerin, welche die Aufgaben nahtlos übernimmt. Normalerweise wechseln sich immer zwei Pflegekräfte ab - in Fachkreisen auch "Tandem" genannt, höchstens aber drei. Das feste Team  hat den Vorteil, dass sich alle kennen, die Arbeitsabläufe eingespielt sind und somit auch ein reibungsloser Wechsel stattfinden kann.

Der Wechsel des Personals ist aus verschiedenen Gründen wichtig:

  • die Motivation der Pflegekräfte ist höher
  • eine Erholung von den oft anstrengenden Einsätzen ist nötig
  • die Pflegekräfte haben teilweise Familie in ihrem Heimatland

Jede Betreuungskraft ist individuell zu betrachten

Die Sprachkenntnisse der 24-Stunden-Betreuungskräfte unterscheiden sich sehr stark, genauso wie berufliche, fachliche und persönliche Erfahrungen. Jede Betreuungskraft durchläuft im Zuge ihrer Bewerbung bei einem Arbeitgeber ein Auswahlverfahren, in dem auch die Sprachkenntnisse verifiziert werden. Da jedes Unternehmen seine eigenen Maßstäbe für die Beurteilung ansetzt, haben wir ein System entwickelt, dass es uns ermöglicht, den Sprachstand unserer Betreuungskräfte einheitlich darzustellen. Dabei legen wir den europäischen Sprachreferenzrahmen zugrunde.

Die 24-Stunden-Betreuung besteht aber primär aus den hauswirtschaftlichen, grundpflegerischen und fürsorglichen Aufgaben einer polnischen 24-Stunden-Pflegekraft. Daher ist immer von Fall zu Fall zu bemessen, welche Sprachkenntnisse für die individuelle Situation angemessen sind. Die Sprachkenntnisse sind nicht immer Voraussetzung für eine Einstellung. In manchen Fällen ist die fachliche Qualifikation von größerer Relevanz. Dies ist von der konkreten Situation abhängig, je nachdem, ob eine Betreuungskraft auf sich alleine gestellt ist oder eine weitere Person im Haushalt lebt.

Hinzu kommt, dass das Empfinden des Kenntnisstandes, auch bei gleichem Sprachvermögen, individuell unterschiedlich ausfallen kann. Die sprachlichen Fähigkeiten zweier gleich gut sprechenden Betreuungskräfte können in der Wahrnehmung der Sprachkenntnis stark differieren, je nachdem wie intro- oder extrovertiert die Person ist. Auch die Dauer des Aufenthalts der Betreuungskraft in Deutschland und die Zeitspanne zwischen ihrem letzten und dem aktuellen Einsatz spielen eine Rolle. Unter allen Umständen muss der Betreuungskraft die Möglichkeit gegeben werden, sich wieder an die deutsche Sprache und die regionalen Eigenarten zu gewöhnen. Diese Eingewöhnung braucht in der Regel mindestens 14 Tage Zeit.

Wir beraten Sie diesbezüglich genau, denn uns ist wichtig, dass die Auswahl der Pflegekraft entsprechend Ihren Vorstellungen geschieht.

Unser Anspruch bei der Auswahl Ihrer Pflegekraft ist sehr hoch und daher achten wir penibel darauf, ob der/die avisierte Betreuer/-in Ihren Anforderungen gerecht wird.

Sollte sich dennoch während der Vertragslaufzeit herausstellen, dass die vermittelte Pflegekraft nicht zu der zu betreuenden oder zu pflegenden Person bzw. Patienten passt, werden wir selbstverständlich umgehend einen Austausch des Personals vornehmen und Ihnen wiederum neue Vorschläge unterbreiten. Es kann schließlich immer einmal vorkommen, dass die Chemie nicht stimmt, aber dies kommt in sehr wenigen Fällen vor.

Uns wird immer wieder seitens unserer Kooperationspartner bestätigt, dass wir eine der Agenturen sind, die die wenigsten Reklamationen zu verzeichnen hat. Darauf sind wir besonders stolz und dies rechtfertigt auch die Mühe, die wir uns bei der Suche nach adäquatem Personal machen.

Im Vorfeld der Arbeitsaufnahme der Betreuungskraft wird gemeinsam mit unserem osteuropäischen Partnerunternehmen ein genauer und detaillierter Plan erarbeitet, in dem die Tätigkeiten festgelegt und beschrieben werden. Im Einzelnen können die Betreuer/-innen folgende Aufgaben im Rahmen der 24-Stunden-Pflege übernehmen.


Grundpflegerische Tätigkeiten der Betreuungskraft:

  • Unterstützung beim Waschen, Duschen, Baden, Eincremen, Mundpflege, Kämmen, Rasieren
  • Blasen- und Darmentleerung
  • Inkontinenzversorgung
  • Nahrungszubereitung, Hilfe bei Nahrungs- und Getränkeaufnahme
  • Medikamentengabe nach ärztlicher Anordnung
  • Prophylaxen

 

Aktivierende Tätigkeiten der Betreuungskraft:

  • An- und Auskleiden
  • Hilfestellung beim Gehen
  • Hilfestellung beim Stehen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Mobilisierung nach Anleitung durch den Therapeuten
  • Lagern nach Plan

 

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten der Betreuungskraft:

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Waschen und Bügeln
  • ggf. Haustierversorgung
  • Zimmerpflanzenpflege
  • Reinigung des Arbeitsplatzes

 

Individuelle Fürsorge und Betreuung nach dem Wunsch des Pflegebedürftigen:

  • Rufbereitschaft während der Nacht
  • Dokumentation der betreuerischen Tätigkeiten (nach Wunsch)
  • Ausflüge
  • Begleitung zu Ärzten, zum Friseur oder Begleitung bei Behördengängen
  • Spaziergänge
  • Sterbebegleitung
  • Ständiger Ansprechpartner

 

Grundsätzlich werden bei der Entsendung die Rechnungen für die polnische Pflegekraft und deren häuslichen Altenpflege-Leistung direkt von unserem polnischen Partnerunternehmen an Sie gestellt, da das Unternehmen Sie auch direkt unterstützt und seine Betreuungskräfte für die Leistung der häuslichen Altenpflege zur Verfügung stellt. Wir unterstützen dabei, indem wir die Abrechnungen an unsere Kunden monatlich inhaltlich kontrollieren und Ihnen ggf. für Fragen zur Verfügung stehen.

In den meisten Fällen erhalten Sie die Rechnung bis zum 10. eines Monats, bei manchen Anbietern auch zum Ende des Monats. Sollten unvorhersehbare Änderungen der Leistungen im laufenden Monat eintreten, werden Ihnen die gezahlten Beträge selbstverständlich zurückerstattet. 

Die monatlichen Kosten für die Entsendung einer Pflegekraft variieren und sind abhängig von den Deutschkenntnissen sowie der persönlichen, beruflichen und fachlichen Qualifikation der Pflegekraft. Wenn Sie sich für das Betreuungsmodell der 24 Stunden Pflege entscheiden, müssen Sie durchschnittlich mit monatlichen Gesamtkosten* von 2.600 Euro rechnen. Dies ist jedoch nicht ihr effektiver monatlicher Eigenanteil, dieser liegt durch Zuschüsse der Pflegeversicherung in den meisten Fällen deutlich darunter und wird ihnen durch unser kompetentes Beraterteam individuell berechnet

Bei der Brinkmann Pflegevermittlung setzen wir bei der Berechnung auf hohe Transparenz  - bei uns erhalten Sie ein detailliertes Angebot, ohne versteckte Kosten.

*Die hier genannten Kosten dienen lediglich als Orientierung und stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Ein entsprechendes Angebot kann erst nach einer ausführlichen Bedarfsermittlung und Personalsuche erfolgen.

Für eine Anfrage einer passenden Betreuungskraft, füllen Sie einfach unser Online-Formular aus und Sie erhalten von uns ein unverbindliches Angebot und eine kostenfreie Beratung.

 

Gesetzliche Zuwendungen für die Inanspruchnahme der Pflegekraft

Für die Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Pflegekraft können viele gesetzliche, finanzielle Zuwendungen beantragt werden. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema. Die wichtigsten Zuwendungen finden Sie hier:

  • Informationen zum Pflegegeld Anspruch
  • Steuerliche Absetzbarkeit der Pflegekraft: Bitte beachten Sie, dass wir als Vermittlungsagentur keine steuerliche Beratung durchführen dürfen. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen sachkundigen Steuerberater

Die sog. 24-Stunden-Pflege hat den Vorteil, dass eine fürsorgliche Betreuung in der gewohnten Umgebung stattfindet und die zu betreuende Person nicht alleine gelassen wird. Daher ist die Betreuungskraft durch die räumliche Nähe unmittelbar erreichbar und kann im Notfall und bei Bedarf für verschiedenste Aufgaben zur Seite stehen.

Die Arbeitszeiten sind per Dienstleistungsvertrag auf durchschnittlich 40 Stunden pro Woche und i.d.R. auf max. 160 Stunden im Monat festgeschrieben. Durch die individuelle Arbeitseinteilung werden Zeiten festgelegt, in denen die Betreuungskraft arbeitet und in denen sie Pause hat. Selbstverständlich sollen sich die Arbeitszeiten nach dem individuellen Bedarf der Pflegebedürftigen richten, so dass eine kundenorientierte Betreuung gewährleistet werden kann.

Ihnen ist sicherlich bewusst, dass die Erbringung von Pflege- und Betreuungsarbeit im Wohnumfeld des Patienten eine enorme Belastung darstellen kann, allein bedingt durch die ständige Nähe und die individuellen Umstände des Patienten, die mal mehr, mal weniger viel Aufmerksamkeit verlangen oder äußerst belastend für den Organismus als auch die Psyche sein können. Daher ist Freizeitausgleich sehr wichtig, um kontinuierlich eine qualitativ hochwertige Betreuung erbringen zu können. Es ist in keinerlei Interesse, die Betreuungskraft an den Rand ihrer Belastungsgrenze zu bringen. Daher wird auch ein freier Tag pro Woche mit Ihnen vereinbart. Dieser freie Tag kann durch ergänzende Dienstleistungen kompensiert werden, die wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch näher darlegen.

Sicherlich gibt es auch Umstände, die bedingen, dass die Arbeitszeiten flexibel gehandhabt werden und nicht strikt nach Vorgabe oder an jedem Tag umgesetzt werden können. Hierbei ist uns wichtig, dass das Verständnis für die Notwendigkeit geweckt wird und dass ausreichend Kompensation geschaffen wird, so dass die Betreuung gewährleistet werden kann.

Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtliche Beratung durchführen dürfen und wenden Sie sich im Zweifel in allen Fragen hierzu an einen sachkundigen Rechtsanwalt.