Betreuungskraft nach §43b (früher: §87b / SGB XI)
Betreuungskräfte nach §43b SGB XI werden zumeist in Pflegeeinrichtungen eingesetzt und ermöglichen eine zusätzliche individuelle Betreuung und Aktivierung der Bewohner. Darüber hinaus stehen sie als Gesprächspartner für alltägliche Sorgen oder interessante Themen zur Verfügung. Die zu betreuenden Personen sollen durch diese zusätzliche Art der Betreuung Vertrauen, Sicherheit und Orientierung erlangen.
Der Beruf des Alltagsbegleiters oder auch Seniorenbetreuers ist seit dem Jahre 2008 eine feste Größe im Bereich der Pflege. Die Qualifizierungsmaßnahme wird sowohl für Pflegekräfte als auch Quereinsteiger, wie zum Beispiel pflegende Angehörige, angeboten. In einem 160-Stunden umfassenden theoretischen Teil wird das Grundlagenwissen vermittelt:
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Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion unter Berücksichtigung der jeweiligen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen der zu betreuenden Personen
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Grundkenntnisse über diverse im Alter typische somatische und psychische Erkrankungen, wie Demenz und Diabetes oder degenerative Erkrankungen und deren Behandlungsmethoden
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Grundkenntnisse der Pflege, Pflegedokumentation und Hygieneanforderungen
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Einblicke in Ernährung und Hauswirtschaft
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Das notwendige Verhalten bei einem Notfall
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Erste Hilfe Kurs
Darüber hinaus muss ein zweiwöchiges Praktikum in einer Senioreneinrichtung absolviert werden, um das Gelernte praktisch anzuwenden und vertiefen zu können. Die Kernaufgabe dieser Zusatzqualifikation liegt in der Kommunikation und Beschäftigung mit den Senioren und nicht in pflegerischen Tätigkeiten.