Verhinderungspflege Auszeit für pflegende Angehörige

Mit der Pflege von Angehörigen übernehmen Sie eine große Verantwortung für den Pflegebedürftigen - diese Verpflichtung ist hoch emotional besetzt und sehr zeitintensiv. Doch was können Sie tun, wenn bei Ihnen dringende persönliche Termine anstehen, Sie selbst erkranken oder ein wirklich ein Erholungsurlaub nötig ist? Damit Ihr Pflegebedürftiger bei einer solchen Verhinderung weiterhin gut versorgt wird, gibt es das sogenannte Entlastungsbudget. Das Entlastungsbudget nach nach § 45b SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Verhinderungspflege zu beantragen?

Verhinderungspflege kann unmittelbar nach Festlegung des PG 2 genutzt werden. Die bisherige Vorauspflege von sechs Monaten in der häuslicher Umgebung entfällt.
Die Ersatzpflege geschieht durch einen ambulanten Pflegedienst oder einer Privatperson. Privatpersonen können beispielsweise Freunde, Nachbarn oder Bekannte sein. Bei nahen Verwandten 1. und 2. Verwandtschaftsgraded gelten Sonderregelungen und die volle Leistungshöhe kann nicht ausgeschöpft werden. Der Erstattungsbetrag pro Jahr entspricht dem 2-fachen Betrag des Pflegegeldes. Beispiel PG3: bis zu 1.198 EUR.
Die Pflegeperson muss Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen.

Tipp

Tipp

Auch 4 Jahre rückwirkend bleiben Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse bestehen und können im Nachhinein eingefordert werden, wenn die Umstände, wie oben beschrieben, gegeben sind.

Beschäftigte, die Zeit für die Organisation einer akut aufgetretenen Pflegesituation einer oder eines nahen Angehörigen benötigen, haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person pro Kalenderjahr.

 

Wer darf als Ersatzkraft für die Verhinderungspflege eingesetzt werden?

Es ist natürlich Ihnen überlassen, wen Sie als Ersatzkraft für die Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld als geeignet erachten und einsetzen. Jedoch gibt es in Bezug auf die Kostenerstattung Unterschiede, die Sie beachten sollten:
 

  • Verhinderungspflege durch Angehörige:
    Hier stehen Ihnen lediglich der 2-fache Betrag des monatlichen Pflegegeldes zu. Als Angehörige gelten unter anderem Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Ehepartner, Schwiegerkinder oder Schwager bzw. Schwägerin sowie Personen, die im Haushalt der Pflegebedürftigen leben bzw. dort gemeldet sind.
     
  • Verhinderungspflege durch nicht verwandte Personen:
    Es stehen Ihnen allerdings maximal 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung, wenn Sie Freunde, Nachbarn, Haushaltshilfen oder professionelle Dienstleister, beauftragen, die Verhinderungspflege zu übernehmen. Hierbei wird oftmals auch der Einsatz von osteuropäischen Betreuungskräften anerkannt. Ambulante Pflegedienste können die entstandenen Kosten direkt mit der Pflegekasse abrechnen.



Wichtig: Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, erhalten weiterhin ihr volles Pflegegeld – je nach Pflegegrad. Das Pflegegeld wird weder gekürzt noch gestrichen, sondern in voller Höhe ausgezahlt.

Das Entlastungsbudget bietet Ihnen die Möglichkeit, auch auf Ihre eigene Gesundheit und Ihr Wohlbefinden zu achten. Die Brinkmann Pflegevermittlung möchte Sie daher als pflegende Angehörige ermutigen, das Entlastungsbudget im Rahmen der häuslichen Betreuungsleistung zu beantragen - beispielsweise für den Einsatz einer Ersatz-Betreuung während der freien Tage oder Pausenzeiten Ihrer Betreuungskraft. 

 
 

Ihr persönlicher Berater
bei Ihnen vor Ort:

Einfach Ihre PLZ eingeben.

Wir helfen Ihnen zügig und konkret bei Ihrem Pflegebedarf.

Rufen Sie uns unverbindlich an.

Sie werden von uns kostenfrei - und insbesondere diskret - beraten.