Tages- und Nachtpflege: Eine Option zur Entlastung pflegender Angehöriger

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Die Tagespflege und Nachtpflege ist eine gute Möglichkeit, pflegende Angehörige zu entlasten und gleichzeitig eine gute und professionelle Betreuung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Besonders Berufstätigen gibt diese Möglichkeit eine Chance, um den Job, die Familie und die Pflege eines Angehörigen miteinander in Einklang zu bringen und sich darüber hinaus Auszeiten zur persönlichen Erholung zu gewähren.
Die Tages- und Nachtpflege verbindet die Pflege zu Hause mit einer zeitweisen Heimunterbringung, um pflegende Angehörige zu entlasten und das gewohnte Umfeld der Pflegebedürftigen zu erhalten.

Definition nach §41 SGB XI: Tagespflege und Nachtpflege

„Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfaßt auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.“

Tagespflege

Für wen eignet sich die Tagespflege?

Wenn die häusliche Pflege und Beaufsichtigung pflegebedürftiger Personen nicht ausreichend oder zeitweise nicht sichergestellt werden kann, kann die Tagespflege in Anspruch genommen werden. Berufstätige Angehörige sind nicht in der Lage den ganzen Tag über anwesend zu sein, um die Betreuung tagsüber komplett abdecken zu können.

Alleinstehenden Senioren bietet diese teilstationäre Einrichtung überdies die Möglichkeit soziale Kontakte zu halten - eine wichtige Voraussetzung der aufkommenden Vereinsamung und Depressionen entgegenzuwirken. Die Tagespflege ist auch für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz - wie zum Beispiel Demenz - geeignet, da hier eine durchgängige Beaufsichtigung gewährleistet ist und speziell auf die Bedürfnisse ausgerichtete Beschäftigungen angeboten werden.
 

Wichtig ist die Transportfähigkeit der zu betreuenden Personen: dies schließt die Betreuung von bettlägerigen Personen aus. Senioren, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können das Angebot der Tagespflege durchaus wahrnehmen, da die Einrichtungen barrierefrei sein müssen.

 

Leistungen: Was bietet die Tagespflege?

Für die Tagespflege gibt es zum einen speziell darauf ausgelegte Einrichtungen. Zum anderen bieten auch teilweise ambulante Pflegedienste oder -heime eine Tagespflege an. Die Öffnungszeiten, sowie die Leistungsangebote der Einrichtungen können unterschiedlich sein. Manche Tagespflege-Einrichtungen ermöglichen die Betreuung nur an Werktagen, andere bieten auch die Möglichkeit der Tagespflege an Wochenenden.

Die meisten Tagespflege-Einrichtungen bieten eine stunden- oder tageweise Betreuung, zumeist in Kleingruppen. Je nach Öffnungszeiten werden die über den Tag verteilten Mahlzeiten, wie Frühstück, Mittagessen oder der Nachmittagskaffee bereit gestellt. Zudem wird in der Betreuungszeit auch die Grundpflege übernommen, wie Unterstützung bei Toilettengängen oder Unterstützung beim Einnehmen der Mahlzeiten. Außerdem wird ein breit gefächertes Freizeit- und Beschäftigungsprogramm geboten, wie gemeinsames Singen, Spaziergänge oder auch Ausflüge,kreative Tätigkeiten, Mobilisierungsübungen oder Gedächtnistraining.

Darüber hinaus bieten auch viele Einrichtungen spezielle Betreuungsangebote für Demenzpatienten an. Zum Teil wird auch ein Fahrdienst zur Verfügung gestellt, der die Senioren morgens von zuhause aus abholt und am Nachmittag wieder zurückbringt.

In der Regel besteht das Personalteam in Tagespflege-Einrichtungen sowohl aus examinierten Alten- oder Krankenpflegekräften, Pflegehilfskräften, Betreuungskräften als auch häufig aus ehrenamtlichen Helfern.
 

Informieren Sie sich im Vorfeld genau über die Angebote und Möglichkeiten, der von Ihnen ausgewählten Einrichtung. Ein persönlicher Besuch und Gespräch mit Mitarbeitern hilft Ihnen sich ein umfassendes Bild machen zu können. So erhalten Sie als Angehöriger auch die Möglichkeit die Bedürfnisse der zu betreuenden Person direkt mit den Fachkräften zu besprechen.

 

Kosten: Habe ich Anspruch auf Zuschüsse?

Die Kosten für eine Tagespflege können unterschiedlich ausfallen. Daher ist es wichtig sich vorab sowohl über die angebotenen Leistungen, als auch über die anstehenden Kosten genaustens zu informieren.

Die Kosten setzen sich in der Regel folgendermaßen zusammen:

  • Kosten für die Betreuung und die pflegerische Versorgung. Diese sind abhängig vom Pflegebedarf der zu betreuenden Person bzw. vom Pflegegrad.

  • Unterbringung und Verpflegung (je nach Einrichtungen kann stundenweise abgerechnet werden oder es wird eine Tagespauschale angeboten)

  • Sollte ein Fahrdienst zur Verfügung gestellt werden, wird entweder eine Pauschale erhoben oder die gefahrenen Kilometer berechnet.

  • Üblicherweise werden Investitionskosten für die nötigen Anschaffungen und die Instandhaltung der Räumlichkeiten erhoben.

Für die pflegerische Versorgung in der teilstationären Pflege ab dem Pflegegrad 2 haben Sie ein Anrecht auf einen monatlichen Zuschuss und können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden:
 

Pflegegrad Betrag
Pflegegrad 1 125,00 EUR*
Pflegegrad 2 bis zu 761,00 EUR
Pflegegrad 3 bis zu 1.432,00 EUR
Pflegegrad 4 bis zu 1.778,00 EUR
Pflegegrad 5 bis zu 2.200,00 EUR

*Zuschüsse für die Tagespflege bei Pflegegrad 1: Pflegebedürftige mit einem anerkanntem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Zuschüsse für die Tages- und Nachtpflege. Sie erhalten aber von der zuständigen Pflegekasse einen monatlichen Betrag von 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, der für hilfreiche Dienste in der Betreuung frei verwendet werden kann.
 

Die Leistungen für die teilstationäre Tages- und auch Nachtpflege können ab Vorliegen des Pflegegrades 2 und höher zusätzlich zu Pflegesachleistungen oder dem Pflegegeld in Anspruch genommen werden.


Nachtpflege

Für wen eignet sich die Nachtpflege?

Die Nachtpflege bietet Senioren, die weiterhin in den eigenen vier Wänden leben allerdings auch nachts eine durchgängige Versorgung benötigen, die Möglichkeit zuverlässig betreut zu werden. Auch Pflegepersonen werden somit entlastet, da sie ihre Angehörigen in guten Händen wissen und können selbst nachts beruhigt schlafen, um Kraft für die Pflege am Tage sammeln zu können.
Die Nachtpflege bildet das Äquivalent zur Tagespflege und unterscheidet sich in erster Linie in der Betreuungszeit. Das Zubettgehen, Aufstehen und die notwendige Körperpflege werden vom Pflegepersonal abgedeckt.

Besonders für Demenzpatienten ist bei Fortschreiten der Krankheit eine durchgängige Betreuung bzw. Beaufsichtigung erforderlich, um sie selbst und auch andere Menschen zu schützen. Eine Tag und Nacht überdauernde Pflege und Betreuung kann jedoch niemand leisten, ohne sich selbst gesundheitlich zu schaden. Die Nachtpflege wird sowohl von ambulanten Pflegediensten, als auch von Pflegeheimen angeboten.

Nachtpflege bei Demenzpatienten

Die Nachtpflege ist ein wichtiges Angebot vor allem für pflegende Angehörige, die einen Angehörigen mit Demenz pflegen. Je weiter die Krankheit voranschreitet, umso besser muss der Demenzpatient beaufsichtigt und betreut werden. Bei ihnen ist das Risiko groß, dass sie weglaufen, sich oder andere Menschen gefährden, weil sie die Folgen ihres eigenen Tuns nicht mehr abschätzen können. Diese Beaufsichtigung - vor allem in der Nacht - kann kein Angehöriger leisten. Darum ist die Nachtpflege in so einem Fall die beste Lösung.

Leistungen: Was bietet die Nachtpflege?

Ähnlich wie bei der Tagespflege übernehmen auch bei der Nachtpflege Pfleger in einem Pflegeheim die stundenweise Versorgung eines Patienten - aber eben in der Nacht. Tagsüber werden die Patienten von ihren Angehöriger oder einer Pflege- und Betreuungsperson beaufsichtigt und gepflegt. Der Vorteil der Nachtpflege in einem Pflegeheim ist, dass die Einrichtung beispielsweise auf die besonderen Bedürfnisse des Patienten spezialisiert eingehen kann. 

Kosten der Nachtpflege

Genau wie bei der Tagespflege setzen sich auch die Kosten der Nachtpflege zusammen. Zu den Posten gehören die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung, die Fahrtkosten, anteilige Investitionskosten und die Kosten für die grundpflegerischen Versorgung in der Nacht.