Tagespflege als zusätzliche Zuschuss-Option sorgt für Entlastung

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Tagespflege ist ideal, um pflegende Angehörige zu entlasten

Wenn sich pflegende Angehörige um einen Pflegebedürftigen quasi rund um die Uhr kümmern, dann ist die Tagespflege eine sinnvolle Option, um die angespannte Betreuungssituation zu entlasten. Denn pflegende Angehörige leiden nicht selten unter der enormen Belastung zwischen Pflege, eigener Berufstätigkeit und anderen Verpflichtungen. Um sich eine Auszeit zu gönnen und den zu pflegenden Angehörigen dennoch in guten Händen zu wissen, ist die Tagespflege eine wichtige Einrichtung.

Die Tagespflege ist eine teilstationäre Pflege, die von der Pflegeversicherung gefördert wird. Tagespflegeeinrichtungen kümmern sich stunden- oder tageweise um pflegebedürftige Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen eingeschränkt oder nicht mehr in der Lage sind, tagsüber allein in der Wohnung zu bleiben und von pflegenden Angehörigen oder anderweitigen Personen gepflegt werden. Eine Tagespflegeeinrichtung ist auch für Bedürftige da, die beispielsweise unter Demenz leiden und die unentwegt beaufsichtigt werden müssen.

Die Tagespflege ist eine gute Kombinationsmöglichkeit mit der häuslichen Pflege, um pflegende Angehörige zu entlasten. Auch bei Einsätzen von beispielsweise osteuropäischen Betreuungskräften kann die Tagespflege sinnvoll in Anspruch genommen werden, um die notwendigen Pausen- und Freizeiten gewährleisten zu können. Diese Möglichkeit besteht seit dem Jahr 2015 in Kombination, wodurch das Pflegegeld nicht durch die Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung beeinflusst, sondern als Leistung der Pflegekassen separat abgerechnet wird.

Wie hoch sind die Zuschüsse für die Tagespflege?

Ab 2015 können auch die Zuschüsse für zeitweise Betreuung im Tagesverlauf über Pflegeeinrichtungen zusätzlich zum Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Somit können pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 dieses Angebot nutzen und für Entlastung der Betreuungskraft oder des pflegenden Angehörigen sorgen. Die Zuschüsse teilen sich wie folgt auf und sind von der Pflegeeinrichtung direkt mit der Pflegekasse abzurechnen:

 

Pflegegrad Zuschuss Tagespflege
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 689 Euro
Pflegegrad 3 1.298 Euro
Pflegegrad 4 1.612 Euro
Pflegegrad 5 1.995 Euro

 

Kosten einer Tageseinrichtung: Die Kosten für eine Tagespflege können stark variieren und sind u.a. abhängig vom Ort der Einrichtung und den angebotenen Leistungen. Daher erkundigen Sie sich bitte genau, welche Einrichtung die richtige ist und vom Preis-/Leistungsverhältnis zu Ihren Anforderungen und Wünschen passt. Die Kosten setzen sich in der Regel aus Tagespauschalen für die Unterbringung und Verpflegung, sowie Kosten für die Betreuung und pflegerische Versorgung als auch Fahrtkosten für den Transfer und Investitionskosten zusammen.

Voraussetzung

Die Tagespflege ist für viele Bedürftige die richtige Wahl, wenn die zu betreuende Person nicht unbeaufsichtigt bleiben kann und der pflegende Angehörige oder aber auch die Betreuungskraft Entlastung benötigt. 

Die Tagespflege ist auch für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz - wie zum Beispiel Demenz - geeignet, da hier eine durchgängige Beaufsichtigung gewährleistet ist und speziell auf die Bedürfnisse ausgerichtete Beschäftigungen angeboten werden.
Wichtig ist die Transportfähigkeit der zu betreuenden Personen: dies schließt die Betreuung von bettlägerigen Personen aus. Senioren, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können das Angebot der Tagespflege durchaus wahrnehmen, da die Einrichtungen barrierefrei sein müssen.

Seit 2015 kann die Tagespflege oder Nachtpflege zusätzlich zu dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.

Welche Kosten für die Tagespflege übernimmt die Pflegekasse?

Zu den anrechenbaren Leistungen der Pflegekasse in diesem Zusammenhang zählen u.a.:

  • Pflegebedingte Aufwendungen
  • Aufwendungen für die soziale Betreuung von Pflegebedürftigen
  • Die medizinischen Behandlungspflege, sofern notwendig
  • Den Transfer des pflegebedürftigen Angehörigen vom Wohnort zur Tageseinrichtung und zurück.

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