Grundpflege: Die Basis der häuslichen Betreuung

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Dass man sich im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit nicht mehr allein anziehen oder waschen kann - für die meisten Menschen unvorstellbar. Aber jeder Mensch kann durch einen Unfall, durch Krankheit oder altersbedingte Beschwerden übergangsweise oder über einen langen Zeitraum hinweg pflegebedürftig werden. Spätestens dann sind Menschen jeden Alters auf fremde Hilfe und Unterstützung im Alltag angewiesen.

Was ist die Grundpflege?

Die Basis jeder Betreuung bildet die Grundpflege. Sie ist die Kernleistung, den jeder Pflegebedürftige erhält, egal ob von einem ambulanten Pflegedienst, einem pflegenden Angehörigen oder einer Betreuungskraft in der sogenannten 24 Stunden Pflege. Die Grundpflege ist nämlich eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen, die altersbedingt oder durch Krankheit nicht mehr in der Lage sind, sich selber zu helfen.

Wichtig: Es geht nicht darum, die Grundpflege so zu gestalten, dass der Pflegebedürftige sich nicht einbringen muss. Oberstes Ziel ist, ihn im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen, um Alltäglichkeiten selbstbestimmt ausführen zu können. Es geht also nicht darum, dem Pflegebedürftigen die Zähne zu putzen, sondern ihn dabei zu unterstützen, es möglichst selbstständig zu tun.

 

Die Grundpflege ist die Summe aller regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die dazu beitragen, dass pflegebedürftige Personen ihren Alltag bewältigen können.

 

Grundpflege nach SGB XI – Was gehört zur Grundpflege nach SGB XI?

Gemäß SGB V ist die Grundpflege ein Teil der häuslichen Krankenpflege, die sich aus drei Bereichen zusammensetzt: Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Wie intensiv die Grundpflege ausgeführt wird, hängt vom anerkannten Pflegegrad ab. Daher ist die Grundpflege eine Leistung der Pflegeversicherung.

Die nachfolgenden Leistungen der Grundpflege bestehen immer aus verschiedenen Vorgängen. Dazu gehören: die Vorbereitung, die Durchführung und die Nachbereitung. Damit gehört nicht nur das eigentliche Putzen der Zähne zur Grundpflege, sondern so gesehen auch das Vorbereiten von Zahnbürste und Putzbecher und das anschließende Aufräumen und die Säuberung des Mundes.

 

Zur Grundpflege gehören:


  1. Körperpflege:
    Hilfe beim Waschen, dazu gehören Haut- und Gesichtspflege, Haarwäsche mit anschließendem Trocknen, Kämmen und Pflege, Aufsetzen von Haarersatz, Rasieren, Zahnpflege, Reinigung von Zahnersatz. Auch das Waschen des ganzen Körpers oder von Teilbereichen gehört dazu.  Das Waschen kann am Waschbecken, im Bett liegend, in der Dusche abgeduscht oder in der Badewanne sitzend oder liegend erfolgen. Mehr Informationen zur barrierefreien Badsanierung erhalten Sie hier.


  2. Ausscheidungen:
    Die Hilfe bei der Darm- und Magenentleerung gehört ebenfalls zur Grundpflege. Genauer gehören dazu die Kontrolle beim Wasserlassen und Stuhlgang mit anschließender Intimhygiene, Kontinenz-Training und Toilettentraining, Reinigung von Kathetern und dem Wechsel des Katheterbeutels, Reinigung und Versorgung von künstlichen Ausgängen (Stoma), Entleeren und Säubern von Toilettenstuhl/Steckbecken, Entleeren oder Wechsel von Urinbeuteln, Wechsel von Inkontinenzmaterial und Säubern bei Verunreinigungen.


  3. Ernährung:
    Auch die Ernährung gehört zur Grundverrichtung und damit zur Grundversorgung. Einkauf, Planung und Zubereitung von Mahlzeiten gehören nicht dazu – das sind hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen.

    Unterstützung und Hilfe bei der Ernährung bedeutet, dass das Essen mundgerecht zerkleinert, Knochen und Gräten entfernt, Getränke in ein Glas gefüllt oder wenn notwendig gefüttert wird. Dazu gehören auch die Zubereitung von Trinknahrung, Sondennahrung zu verabreichen oder die Sonde zu pflegen.


  4. Mobilität:
    Zur Mobilität gehört, dass der Pflegebedürftige alle notwendigen Hilfestellungen erhält, um aufzustehen, zu Bett zu gehen, sich an- und auszuziehen, zu gehen, zu stehen und Treppen zu steigen. Weiterhin bekommt der Pflegebedürftige Unterstützung dabei, das Haus zu verlassen, wenn ein Arztbesuch ansteht oder der Pflegebedürftige zu therapeutischen Zwecken außer Haus muss.

 

Die Grundpflege zusammengefasst

Im Rahmen der Pflegeversicherung umfasst die Grundpflege für pflegebedürftige Menschen mit anerkannten Pflegegrad pflegerische Hilfen aus folgenden Bereichen:

  • Bereich der Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung;
  • Bereich der Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme;
  • Bereich Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung/ Pflegeeinrichtung.
  • Die hauswirtschaftliche Versorgung und Hilfen bei der Durchführung ärztlicher Verordnungen (zum Beispiel die Versorgung mit Medikamenten) zählen nicht dazu.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

 

Die genauen Leistungen der Grundpflege sind in der ambulanten Pflege in verschiedene Bereiche unterteilt. Welche Leistungen in diesen Komplexen enthalten sind, ist aber innerhalb der Bundesländer unterschiedlich.

 

Wer mit der Brinkmann Pflegevermittlung auf die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft setzt, muss sich an keinen vordefinierten Leistungskatalog halten. Unsere osteuropäischen Pflege- und Betreuungskräfte führen die Grundpflege bedarfsorientiert durch. Also so, wie es die Betreuungssituation erfordert.

 


Der Aufwand für die Grundpflege richtet sich aber auch nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Diese wird in die Pflegegrade eingestuft. Einen Anspruch auf Grundpflege haben alle Pflegebedürftigen, die mindestens Pflegegrad 1 haben.

 

Die kleine und große Grundpflege und was sie bedeutet?

Abhängig davon, wie sehr ein pflegebedürftiger Mensch eingeschränkt ist und wie viel Hilfe er bei der Körperpflege benötigt, unterscheidet man zwischen der großen Grundpflege und der kleinen Grundpflege. Entscheidend ist hierbei in erster Linie der zeitliche Aufwand. Eine Teilkörperwäsche beispielsweise fordert weniger Zeit als eine Ganzkörperwäsche.

Was gehört zum Beispiel zur kleinen Grundpflege?

  • An- und Ausziehen ausgewählter und bereitgelegter Kleidung
  • Teilwäsche des Körpers
  • Zähne putzen und Mund reinigen
  • Hilfe bei Toilettengängen - entweder im Bett mit Entsorgung oder Begleitung zur Toilette mit anschließender Reinigung

 Das gehört beispielsweise zur großen Grundpflege:

  • Auswahl der Kleidung und anschließende Hilfe bei An- und Ausziehen
  • Waschen des gesamten Körpers am Waschbecken, in der Dusche oder der Badewanne. Haarwäsche und Haare trocknen gehört ebenfalls dazu.
  • Reinigung von Mund und Zähnen
  • Hilfe bei Toilettengängen - entweder im Bett mit Entsorgung oder Begleitung zur Toilette mit anschließender Reinigung

 

Prophylaxe-Maßnahmen – ein weiterer Standard in der Grundpflege

Da die Grundpflege mehr ist als reine Körperpflege, sondern damit nicht noch mehr Einschränkungen durch Bettlägerigkeit oder Bewegungseinschränkungen hinzukommen, umfasst die Grundpflege auch Prophylaxe-Maßnahmen. Diese sind allerdings Standards in der Grundpflege. Dazu gehören:

  1. Vorbeugung gegen Wundliegen:
    Mobilisation und regelmäßiger Lagerungswechsel mit entsprechenden Hilfen, Verwendung von Dekubitusmatratzen, besondere Hautpflege der gefährdeten Stellen.
     
  2. Vorbeugung gegen Muskelverkürzung:
    Um einer Muskelverkürzung vorzubeugen wird der Betroffene regelmäßig alle zwei Stunden umgelagert. Zum Einsatz kommen dabei Kissen, Rollen, Keile oder Fußstützen. Leichte Bewegungen mithilfe von Krankengymnastik, um den zu Pflegenden vorsichtig zu mobilisieren.
     
  3. Verhinderung von Thrombose:
    Um der Entstehung von Blutgerinnseln vorzubeugen muss auch hier die Pflegeperson regelmäßig alle zwei Stunden umgelagert werden. Die eingesetzten Hilfsmittel sind ähnlich wie bei der Vorbeugung gegen das Wundliegen.
     
  4. Vorbeugung gegen Lungenentzündung:
    Um einer Lungenentzündung vorzubeugen, bedarf es Atemgymnastik, spezielle Atemtechnik, gute Raumluft und befeuchtete Atemluft, Sekretlockerung, Aushusten oder Absaugen. Außerdem müssen die Lungenflügel entlastet werden und durch eine besondere Haltung die Lungenbelüftung gewährleistet werden.
     
  5. Vermeiden juckender und nässender Hautdefekte:
    Hautfalten müssen trocken gehalten werden. Durch das Fördern und Erhalten der Mobilität, wird die Hautbelüftung ermöglicht. Auch regelmäßiges Waschen beugt juckende und nässende Hautdefekte vor.
     
  6. Vorbeugung gegen Verstopfungen:
    Die Nahrung sollte ausgewogen und faserstoffreich sein. Hinzu kommen ausreichend Bewegung und genügend Flüssigkeit.
     
  7. Vorbeugen gegen Pilz und Parotitis:
    Damit Soor und Parotitis nicht erst entstehen: Viel Trinken, Mundspülungen und regelmäßige Mundhygiene sowie den Speichelfluss anregen. Lippenpflege eingerissener und spröder Lippen.
     
  8. Vorbeugung gegen Austrocknen:
    Trinkmengen kontrollieren, um eine Austrocknung des Körpers zu vermeiden. Zum Trinken animieren, Trinken erleichtern und beim Trinken unterstützen.
     
  9. Fördern bei Alltagstätigkeiten und Kommunikation:
    Förderung der Eigenständigkeit durch Alltagstraining und Übungen zur Körperpflege, An- und Ausziehtraining, Esstraining, Toilettentraining, Gedächtnistraining, Übungen zur Alltagsbewältigung, Hilfe und Vermittlung bei Aufbau und Aufrechterhaltung sozialer Kontakte.

 

Eine osteuropäische Pflege- und Betreuungskraft, vermittelt von der Brinkmann Pflegevermittlung, kennt diese Standards zu großen Teilen und setzt sie auch gewissenhaft und bedarfsgerecht, nach Absprache, um.


 


 

Hilfeformen, die die Art der Unterstützung beschreiben

Häufig leisten die pflegenden Angehörige Teile der Grundpflege, auch wenn ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt ist. Familien, die diese Pflege nicht leisten können, vertrauen immer mehr auf die sogenannte 24 Stunden Pflege. Die Brinkmann Pflegevermittlung vermittelt Ihnen dafür osteuropäische Pflege- und Betreuungskräfte, die Unterstützung in der Seniorenbetreuung und Altenpflege leisten.

Da die osteuropäischen Betreuungskräfte größtenteils keine pflegerische Ausbildung und Qualifikation besitzen, dürfen auch keine medizinischen Leistungen, z.B. die Wundversorgung übernommen werden. Das obliegt rein dem ambulanten Pflegedienst nach ärztlicher Verordnung. Demnach ist die Behandlungspflege durch die Betreuungsperson ausgeschlossen. Im Sinne einer ganzheitlichen Versorgung sollten Familien und Angehörige eine enge Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst vor Ort anstreben. Bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft lebt die Betreuungsperson gemeinsam im Haushalt des Pflegebedürftigen und unterstützt diesen vor allem in den Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung, aktivierende soziale Betreuung, Begleitung zu Arzterminen und eben als Unterstützung in der Grundpflege. Hierzu kommen im Schwerpunkt folgende Tätigkeiten zum tragen:

  1. Beaufsichtigung: Osteuropäische Pflege- und Betreuungskräfte beobachten und justieren fortlaufend nach, wenn der Pflegebedürftige die Grundpflege für sich selber leisten kann und ob er dabei gründlich ist.
  2. Unterstützung: Die osteuropäischen Pflege- und Betreuungskräfte sorgen dafür, dass für den Pflegebedürftigen alle Gegenstände und Hilfsmittel für die Grundverrichtung zur Verfügung stehen, beispielsweise bei der Magen- und Darmentleerung.  

  3. Anleiten: Wie bereits erwähnt, geht es nicht darum, die komplette Grundpflege zu übernehmen, sondern Pflegebedürftige anzuleiten und sie die notwendigen Handlungen selber durchführen zu lassen. Es ist möglich, dass eine einfache Aufforderung genügt, möglich ist aber auch, dass Pflege- und Betreuungskräfte die Handlungen gezielt lenken und erklären.

  4. Teilweise Übernahme: Abhängig von den Einschränkungen ist es dem Pflegebedürftigen vielleicht nicht möglich, alle Handlungen eigenständig durchzuführen. Für diesen Fall unterstützen Pflege- und Betreuungskräfte. Vollständige Übernahme: Pflegebedürftige, die aufgrund ihres Alters oder krankheitsbedingt keine Vorgänge mehr selber ausführen können, erhalten eine vollständige Grundpflege dank einer osteuropäischen Pflege- und Betreuungskraft.


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