Wichtig
Aus versicherungstechnischen als auch arbeitsrechtlichen Gründen dürfen Tätigkeiten wie Fensterputzen, schwere Gartenarbeit und Schneeschieben nicht von Betreuungskräften übernommen werden.
Autor der Seite: Susanna Witte · aktualisiert am 27.08.2026
Der Wunsch seinen Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen zu können ist weit verbreitet und nachvollziehbar. Viele Familien stehen jedoch vor dem Problem, wie sie diesen Wunsch erfüllen sollen, obwohl die eigenen Lebensumstände zumeist nicht die Möglichkeit bieten die Betreuung der pflegebedürftigen Angehörigen selbst zu übernehmen.
Die Rundum-Betreuung zuhause hat in der "Pflege & Betreuung" in den letzten Jahren stark zugenommen und bietet die Möglichkeit, Pflegebedürftige und Angehörige gleichermaßen zu entlasten. Eine Betreuungskraft, zumeist aus dem osteuropäischen Raum, lebt dabei unter einem Dach mit den Senioren, übernimmt die Grundpflege und unterstützt bei der Bewältigung des Alltags.
Doch ist die Rundum-Betreuung zuhause auf legalem Wege überhaupt möglich? Welche Voraussetzungen müssen gewährleistet sein, um eine Betreuungskraft zu beschäftigen? Wie hoch sind die Kosten für diese Art der Betreuung zuhause?
Die Rundum-Betreuung zuhause versteht sich als Ergänzung zur medizinischen, ambulanten Pflege und beschreibt den Einsatz einer Hilfskraft, die die zu betreuende Person sowohl im Haushalt und Alltag unterstützt sowie die Grundpflege übernimmt. In der Regel wird die Betreuungskraft für die Dauer ihres Einsatzes im Zuhause der pflegebedürftigen Person untergebracht, sodass sie bei Bedarf schnell Unterstützung leisten kann.
Bei der Rundum-Betreuung zuhause kann die Betreuungskraft natürlich nicht 24 Stunden durchgängig tätig sein. Das ist nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz auch nicht zulässig. Die osteuropäischen Betreuungskräfte arbeiten durchschnittlich 40 Std. in einer 6-Tage-Woche und maximal 160 Stunden pro Monat, was somit einer Arbeitszeit von circa 6,5 Stunden am Tag gleichkommt. Darüber hinaus geben sie die Sicherheit, dass jemand vor Ort ist und jederzeit unterstützen kann. Wichtig ist die passende Arbeits- und Pausen- bzw. Freizeitregelung, um sowohl die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Personen als auch den Arbeitnehmerschutz der Betreuungskräfte zu gewährleisten.
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Aus versicherungstechnischen als auch arbeitsrechtlichen Gründen dürfen Tätigkeiten wie Fensterputzen, schwere Gartenarbeit und Schneeschieben nicht von Betreuungskräften übernommen werden.
Grundsätzlich gilt: Grundpflege ja, Behandlungspflege nein. Für grundpflegerische Tätigkeiten ist keine medizinische Ausbildung nötig: auch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder eben Betreuungskräfte dürfen diese Aufgaben übernehmen.
Die Behandlungspflege hingegen beinhaltet ausschließlich medizinische Leistungen auf Anordnung eines Arztes, die von examinierten Pflegekräften ausgeführt werden müssen. Hierzu gehören unter anderem das Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten, Versorgung offener Wunden, Injektionen und Blutzuckermessung.
Wichtig: Zumeist handelt es sich bei den osteuropäischen Betreuungskräften nicht um examinierte Krankenschwestern oder Altenpflegerinnen. Daher kann der Begriff Pflegekraft in diesem Sinne missverständlich wirken. Die osteuropäischen Damen und Herren, die für die Seniorenbetreuung in Deutschland eingesetzt werden, erlangen ihre Fähigkeiten häufig durch Pflege und Betreuung von Familienangehörigen und Basisschulungen im Bereich der Grundpflege.
Daher ist es besonders wichtig genau zu erfassen, welche Anforderungen an die Betreuungskräfte gestellt werden, um die individuellen Bedürfnisse erfüllen zu können.
Selbst wenn eine osteuropäische Betreuungskraft über eine professionelle, pflegerische oder medizinische Ausbildung verfügt, wird diese in Deutschland nicht anerkannt. Somit ist es auch ihnen nicht gestattet, Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Behandlungspflege auszuführen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine geeignete Hilfskraft für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zu finden. Im Grunde genommen gibt es drei wesentliche Modelle, um eine 24 Stunden Pflege- und Betreuungskraft zu beauftragen:
Im weiteren Verlauf gehen wir noch detaillierter auf die einzelnen Modelle gesondert ein und erläutern die Vor- und Nachteile.
Das Entsendemodell ist in der Praxis das am häufigsten angewendete Modell, da es für alle pflegenden Angehörigen und Hilfebedürftigen am einfachsten zu handhaben ist. Beim Entsendemodell wird zumeist eine deutsche Vermittlungsagentur beauftragt, auf die jeweiligen Bedürfnisse und individuellen Anforderungen einer pflegebedürftigen Person, eine geeignete Betreuungskraft zu finden. Diese Agenturen arbeiten mit osteuropäischen Firmen zusammen, bei denen die Hilfskräfte entweder fest angestellt sind oder einen sogenannten Auftragsvertrag (nur in Polen anwendbar) unterzeichnen.
Für einen definierten Zeitraum wird die Betreuungskraft nach Deutschland in einen Haushalt entsendet. Alle steuerlichen Pflichten und Sozialabgaben werden dabei von dem ausländischen Unternehmen getragen und an die entsprechenden Behörden abgetreten. Darüber hinaus sind die Betreuungskräfte kranken- und haftpflichtversichert.
Wichtig: Da die Betreuungskräfte bei diesem Modell nicht direkt bei dem Auftraggeber angestellt sind, liegt das Weisungsrecht auf Seiten des osteuropäischen Entsenders. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, das gewünschte Aufgabenfeld der Betreuungskräfte zu Beginn mit der Vermittlungsagentur genau zu besprechen. Um so detaillierter die Situation vor Ort und Ihre Ansprüche an eine Betreuungskraft festgehalten werden, desto besser kann eine geeignete Kraft für Ihren Angehörigen bzw. die pflegebedürftige Person gefunden werden, die nicht nur die anstehenden Aufgaben bewältigen kann, sondern auch charakterlich zu der Pflegeperson passt.
Gute Vermittlungsagenturen werden sich genügend Zeit nehmen, um den Zustand Ihres Angehörigen genau zu erfassen. Darüber hinaus sollten Sie genauestens über die Voraussetzungen informiert werden, die für die Anreise einer Betreuungskraft erfüllt werden müssen.
Familien haben auch die Möglichkeit direkt eine Betreuungskraft anzustellen. Da sie in diesem Modell als Arbeitgeber fungieren, sind Sie im Gegensatz zu dem Entsendemodell auch weisungsbefugt. Die Pflichten, wie Versicherungs- und Kündigungsschutz, Einhaltung der Arbeitszeiten, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sowie Anspruch auf Sozialleistungen und Urlaub müssen im gesetzlichen Rahmen erfüllt werden. Unter Berücksichtigung des deutschen Arbeitszeitgesetzes müssen mehrere Betreuungskräfte im Wechsel beschäftigt werden, um die durchgängige Betreuung Ihres Angehörigen gewährleisten zu können. Die monatlichen Kosten belaufen sich daher mindestens auf 5.000 Euro.
Die Anstellung einer selbständigen Betreuungskraft ist eine weitere Möglichkeit der sogenannten 24 Stunden Pflege und -Betreuung. Die Betreuungskräfte arbeiten in diesem Modell auf eigene Rechnung und müssen in Deutschland oder in ihrem Heimatland ein eigenes Gewerbe angemeldet haben. Bei einem angemeldeten Gewerbe im Ausland entsenden sich die Betreuungskräfte quasi selbst. Das bedeutet, dass diese Einzelunternehmer ähnliche Kriterien bei der Entsendung erfüllen müssen, wie es auch Dienstleistungsunternehmen auferlegt ist.
Generell gilt bei der Selbstständigkeit, dass die Betreuungskräfte primär eine unternehmerische Entscheidungsfreiheit besitzen, die sich insbesondere auf folgende Schwerpunkte beziehen:
Ebenso müssen alle Formalitäten eingehalten werden, wie eine gültige Gewerbeanmeldung, Steuernummer, Geschäftssitz, Krankenversicherungsschutz und die Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen.
Da selbständige Betreuungs- oder Pflegekräfte ihren Stundenlohn selbst festlegen, können die monatlichen Kosten nicht konkret benannt werden. Schätzungsweise liegen die Kosten in diesem Modell bei circa 2.500 bis 3.500 Euro im Monat oder höher.
Ein großes Risiko bei diesem Modell ist die (auch nachträgliche) Feststellung der sogenannten „Scheinselbständigkeit“. Denn die selbstständigen Betreuungskräfte dürfen nicht auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber ihre Tätigkeiten ausüben. Dies kann z.B. dadurch gewährleistet werden, dass die Einsätze meist für 2 bis 3 Monate erfolgen und die Betreuungskraft im Jahr mehrere hilfsbedürftige Personen betreuen kann. Vielen Betreuungskräften fehlt es aber auch unter anderem an Wissen, wie Steuern korrekt entrichtet werden. Oft ist es für Kunden weder nachvollziehbar noch kontrollierbar, ob die Betreuungskräfte ihre Abgaben im Ausland leisten oder ob das für die Legitimation wichtige A1-Dokument überhaupt Gültigkeit hat.
Bei Feststellung einer „Scheinselbständigkeit“ wird der Auftraggeber automatisch zum Arbeitgeber. Dies kann die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zur Folge haben. Eventuell droht Ihnen sogar ein Bußgeld oder eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Daher ist es unabdingbar, sich von der selbständigen Betreuungskraft die entsprechenden Nachweise vorlegen zu lassen. Bestenfalls arbeiten die selbständigen Betreuungskräfte mit Vermittlungsagenturen zusammen, die Ihnen transparent aufzeigen können, ob die Beschäftigung einer selbstständigen Kraft rechtens ist oder nicht.
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Zur SchnellanfrageBei einer Rundum-Betreuung zuhause lebt eine Betreuungskraft in der Regel gemeinsam mit der betreuungsbedürftigen Person im Haushalt. Sie unterstützt im Alltag, bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und bei der Grundpflege und leistet Gesellschaft. Dadurch können ältere oder pflegebedürftige Menschen trotz Unterstützungsbedarf weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben.
Die häufig verwendeten Begriffe „24-Stunden-Betreuung“ oder „24-Stunden-Pflege“ bedeuten dabei nicht, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet. Gesetzliche Arbeits-, Ruhe- und Freizeitregelungen müssen eingehalten werden.
Eine Rundum-Betreuung kann sich insbesondere für Menschen eignen, die regelmäßig Unterstützung im Alltag benötigen und weiterhin im eigenen Zuhause leben möchten. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei Mahlzeiten, im Haushalt oder bei der Mobilität benötigt wird.
Welche Unterstützung tatsächlich erforderlich ist, sollte immer individuell betrachtet werden. Eine ausführliche Bedarfsanalyse hilft dabei, die Betreuungssituation und die Anforderungen an eine geeignete Betreuungskraft zu bestimmen.
Ja. Eine Rundum-Betreuung zuhause ist grundsätzlich auch ohne anerkannten Pflegegrad möglich. Entscheidend ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf der Person und nicht allein die Einstufung durch die Pflegeversicherung.
Ein Pflegegrad kann jedoch für die Finanzierung relevant sein, da ab Pflegegrad 2 beispielsweise Pflegegeld zur Verfügung steht, das Pflegebedürftige grundsätzlich frei verwenden können.
Grundsätzlich kann eine Betreuung im eigenen Zuhause auch für Menschen mit Demenz infrage kommen. Die vertraute Umgebung, feste Tagesabläufe und eine möglichst konstante Bezugsperson können dabei besonders wichtig sein.
Entscheidend ist jedoch der individuelle Zustand der betroffenen Person. Bei ausgeprägter Weglauftendenz, starken nächtlichen Unruhezuständen oder einem hohen medizinischen Pflegebedarf muss genau geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung zuhause geeignet ist.
Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft ist zwar auch nachts vor Ort, daraus ergibt sich jedoch keine durchgehende Nachtbereitschaft. Betreuungskräfte benötigen ausreichende Ruhe- und Erholungszeiten.
Wenn regelmäßig mehrmals pro Nacht Unterstützung benötigt wird, muss dies bereits bei der Bedarfsanalyse berücksichtigt werden. Ein dauerhaft hoher nächtlicher Betreuungsbedarf kann zusätzliche Lösungen erforderlich machen.
Da die Betreuungskraft für die Dauer ihres Einsatzes im Haushalt lebt, benötigt sie grundsätzlich ein eigenes Zimmer mit ausreichend Privatsphäre. Eine angemessene Wohn- und Lebenssituation sowie der Zugang zu den notwendigen Einrichtungen des Haushalts müssen gewährleistet sein.
Darüber hinaus sollten die Aufgaben, Arbeitszeiten, Ruhezeiten und individuellen Anforderungen bereits vor Beginn der Betreuung möglichst genau geklärt werden.
Nein. Eine Betreuungskraft übernimmt grundsätzlich keine medizinische Behandlungspflege. Tätigkeiten wie Injektionen, Wundversorgung oder andere ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen gehören in die Hände entsprechend qualifizierter Pflegefachkräfte.
Die Betreuungskraft kann dagegen bei vielen alltäglichen und grundpflegerischen Aufgaben unterstützen, beispielsweise bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme, beim Ankleiden oder bei der Mobilität.
Ja. Rundum-Betreuung und ambulanter Pflegedienst können sich sinnvoll ergänzen. Während die Betreuungskraft vor allem bei der Alltagsgestaltung, im Haushalt und bei der Grundpflege unterstützt, kann ein ambulanter Pflegedienst insbesondere notwendige medizinische Behandlungspflege übernehmen.
Gerade bei einem höheren Pflegebedarf kann die Kombination verschiedener Unterstützungsangebote dazu beitragen, die Versorgung im eigenen Zuhause sicherzustellen.
Bei einer Rundum-Betreuung bleibt die pflegebedürftige Person in ihrem eigenen Zuhause und erhält dort individuelle Unterstützung im Alltag. In einem Pflegeheim findet die Versorgung dagegen in einer stationären Einrichtung mit mehreren Bewohnerinnen und Bewohnern statt.
Welche Lösung besser geeignet ist, hängt unter anderem vom Pflegebedarf, der Wohnsituation, den persönlichen Wünschen und den finanziellen Möglichkeiten ab.
Nach einer vollständigen Bedarfsanalyse erhalten Sie bei Brinkmann in der Regel innerhalb von 2 bis 5 Werktagen einen ersten geprüften Personalvorschlag. Dabei werden der individuelle Unterstützungsbedarf sowie die gewünschten Erfahrungen, Deutschkenntnisse und persönlichen Anforderungen berücksichtigt.
Nachdem Sie sich für eine Betreuungskraft entschieden haben, wird die Anreise organisiert. In der Regel kann eine Betreuungskraft innerhalb von 5 bis 7 Werktagen vor Ort sein. Der tatsächliche Zeitraum kann je nach Betreuungssituation, Anforderungen und Verfügbarkeit variieren.
Ausgangspunkt sollte eine möglichst genaue Erfassung der Betreuungssituation sein. Dabei werden unter anderem der Unterstützungsbedarf, die gewünschten Aufgaben, Mobilität, gesundheitliche Besonderheiten, erforderliche Erfahrungen und persönliche Wünsche berücksichtigt.
Auf dieser Grundlage können Betreuungskräfte ausgewählt werden, deren Erfahrungen und Kenntnisse möglichst gut zu den Anforderungen des Haushalts passen. Neben fachlichen Voraussetzungen spielt auch das zwischenmenschliche Zusammenpassen eine wichtige Rolle.
Die Kosten für eine Rundum-Betreuung bzw. 24-Stunden-Betreuung liegen in der Regel zwischen 2.700 und 3.200 Euro pro Monat für eine zu betreuende Person. Die genaue Höhe hängt unter anderem vom individuellen Betreuungsbedarf, den gewünschten Deutschkenntnissen und der Erfahrung der Betreuungskraft ab.
Zur Finanzierung können je nach persönlicher Situation unter anderem Pflegegeld ab Pflegegrad 2, der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro pro Jahr sowie steuerliche Vorteile von bis zu 4.000 Euro pro Jahr genutzt werden. Dadurch kann sich der tatsächliche monatliche Eigenanteil häufig auf etwa 1.550 bis 2.200 Euro reduzieren.
Ja. Eine Rundum-Betreuung zuhause kann legal organisiert werden. Entscheidend ist, dass das gewählte Beschäftigungs- beziehungsweise Vertragsmodell die geltenden arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt.
Mögliche Modelle sind beispielsweise die Entsendung über ein ausländisches Unternehmen, die direkte Anstellung einer Betreuungskraft oder die Zusammenarbeit mit einer tatsächlich selbstständig tätigen Betreuungsperson. Die rechtlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Modell deutlich.

Susanna Witte
Geschäftsführerin der Brinkmann Pflegevermittlung
"Meine Expertise liegt in der Pflegeberatung und der Begleitung von Familien in Pflege- und Betreuungssituationen. Als geprüfte Pflegeberaterin, Systemische Familienberaterin und Geschäftsführerin der Brinkmann Pflegevermittlung verbinde ich fachliche Kompetenz mit einem praxisnahen Verständnis für die Herausforderungen von Menschen mit Pflegebedarf und ihrer Angehörigen."
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