Liebevolle und exklusive 24-Stunden-Pflege zuhause.
Der Wunsch seinen Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen zu können ist weit verbreitet und nachvollziehbar. Viele Familien stehen jedoch vor dem Problem, wie sie diesen Wunsch erfüllen sollen, obwohl die eigenen Lebensumstände zumeist nicht die Möglichkeit bieten die Betreuung der pflegebedürftigen Angehörigen selbst zu übernehmen.
Die Rundum-Betreuung zuhause hat in der "Pflege & Betreuung" in den letzten Jahren stark zugenommen und bietet die Möglichkeit, Pflegebedürftige und Angehörige gleichermaßen zu entlasten. Eine Betreuungskraft, zumeist aus dem osteuropäischen Raum, lebt dabei unter einem Dach mit den Senioren, übernimmt die Grundpflege und unterstützt bei der Bewältigung des Alltags.
Doch ist die Rundum-Betreuung zuhause auf legalem Wege überhaupt möglich? Welche Voraussetzungen müssen gewährleistet sein, um eine Betreuungskraft zu beschäftigen? Wie hoch sind die Kosten für diese Art der Betreuung zu Hause?
Die Rundum-Betreuung zuhause versteht sich als Ergänzung zur medizinischen, ambulanten Pflege und beschreibt den Einsatz einer Hilfskraft, die die zu betreuende Person sowohl im Haushalt und Alltag unterstützt sowie die Grundpflege übernimmt. In der Regel leben die Betreuungskräfte im Haushalt der pflegebedürftigen Senioren, so dass auch die Sicherheit gegeben ist, schnell im Notfall Unterstützung zu erhalten.
Bei der Rundum-Betreuung zuhause kann die Betreuungskraft natürlich nicht 24 Stunden durchgängig tätig sein. Das ist nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz auch nicht zulässig. Die osteuropäischen Betreuungskräfte arbeiten durchschnittlich 40 Std. in einer 6-Tage-Woche und maximal 160 Stunden pro Monat, was somit einer Arbeitszeit von circa 6,5 Stunden am Tag gleichkommt. Darüber hinaus geben sie die Sicherheit, dass jemand vor Ort ist und jederzeit unterstützen kann. Wichtig ist die passende Arbeits- und Pausen- bzw. Freizeitregelung, um sowohl die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Personen als auch den Arbeitnehmerschutz der Betreuungskräfte zu gewährleisten.
Das Arbeitsfeld einer Betreuungskraft in der Rundum-Betreuung zuhause umfasst sowohl hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die Übernahme der Grundpflege sowie mobilisierende Maßnahmen und individuelle Betreuung.
Abgrenzung zur medizinischen Behandlungspflege
Grundsätzlich gilt: Grundpflege ja, Behandlungspflege nein. Für grundpflegerische Tätigkeiten ist keine medizinische Ausbildung nötig: auch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder eben Betreuungskräfte dürfen diese Aufgaben übernehmen.
Die Behandlungspflege hingegen beinhaltet ausschließlich medizinische Leistungen auf Anordnung eines Arztes, die von examinierten Pflegekräften ausgeführt werden müssen. Hierzu gehören unter anderem das Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten, Versorgung offener Wunden, Injektionen und Blutzuckermessung.
Wichtig: Zumeist handelt es sich bei den osteuropäischen Betreuungskräften nicht um examinierte Krankenschwestern oder Altenpflegerinnen. Daher kann der Begriff Pflegekraft in diesem Sinne missverständlich wirken. Die osteuropäischen Damen und Herren, die für die Seniorenbetreuung in Deutschland eingesetzt werden, erlangen ihre Fähigkeiten häufig durch Pflege und Betreuung von Familienangehörigen und Basisschulungen im Bereich der Grundpflege.
Daher ist es besonders wichtig genau zu erfassen, welche Anforderungen an die Betreuungskräfte gestellt werden, um die individuellen Bedürfnisse erfüllen zu können.
Selbst wenn eine osteuropäische Betreuungskraft über eine professionelle, pflegerische oder medizinische Ausbildung verfügt, wird diese in Deutschland nicht anerkannt. Somit ist es auch ihnen nicht gestattet, Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Behandlungspflege auszuführen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine geeignete Hilfskraft für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zu finden. Im Grunde genommen gibt es drei wesentliche Modelle, um eine 24 Stunden Pflege- und Betreuungskraft zu beauftragen:
Im weiteren Verlauf gehen wir noch detaillierter auf die einzelnen Modelle gesondert ein und erläutern die Vor- und Nachteile.
Das Entsendemodell ist in der Praxis das am häufigsten angewendete Modell, da es für alle pflegenden Angehörigen und Hilfebedürftigen am einfachsten zu handhaben ist. Beim Entsendemodell wird zumeist eine deutsche Vermittlungsagentur beauftragt, auf die jeweiligen Bedürfnisse und individuellen Anforderungen einer pflegebedürftigen Person, eine geeignete Betreuungskraft zu finden. Diese Agenturen arbeiten mit osteuropäischen Firmen zusammen, bei denen die Hilfskräfte entweder fest angestellt sind oder einen sogenannten Auftragsvertrag (nur in Polen anwendbar) unterzeichnen.
Für einen definierten Zeitraum wird die Betreuungskraft nach Deutschland in einen Haushalt entsendet. Alle steuerlichen Pflichten und Sozialabgaben werden dabei von dem ausländischen Unternehmen getragen und an die entsprechenden Behörden abgetreten. Darüber hinaus sind die Betreuungskräfte kranken- und haftpflichtversichert.
Die deutsche Vermittlungsagentur fungiert als Ansprechpartner für jedwede Belange der Auftraggeber und vertritt deren Interessen und Bedürfnisse dem ausländischen Unternehmen gegenüber.
Im Zweifelsfall sprechen Sie uns direkt an - wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wichtig: Da die Betreuungskräfte bei diesem Modell nicht direkt bei dem Auftraggeber angestellt sind, liegt das Weisungsrecht auf Seiten des osteuropäischen Entsenders. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, das gewünschte Aufgabenfeld der Betreuungskräfte zu Beginn mit der Vermittlungsagentur genau zu besprechen. Um so detaillierter die Situation vor Ort und Ihre Ansprüche an eine Betreuungskraft festgehalten werden, desto besser kann eine geeignete Kraft für Ihren Angehörigen bzw. die pflegebedürftige Person gefunden werden, die nicht nur die anstehenden Aufgaben bewältigen kann, sondern auch charakterlich zu der Pflegeperson passt.
Gute Vermittlungsagenturen werden sich genügend Zeit nehmen, um den Zustand Ihres Angehörigen genau zu erfassen. Darüber hinaus sollten Sie genauestens über die Voraussetzungen informiert werden, die für die Anreise einer Betreuungskraft erfüllt werden müssen.
Familien haben auch die Möglichkeit direkt eine Betreuungskraft anzustellen. Da sie in diesem Modell als Arbeitgeber fungieren, sind Sie im Gegensatz zu dem Entsendemodell auch weisungsbefugt. Die Pflichten, wie Versicherungs- und Kündigungsschutz, Einhaltung der Arbeitszeiten, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sowie Anspruch auf Sozialleistungen und Urlaub müssen im gesetzlichen Rahmen erfüllt werden. Unter Berücksichtigung des deutschen Arbeitszeitgesetzes müssen mehrere Betreuungskräfte im Wechsel beschäftigt werden, um die durchgängige Betreuung Ihres Angehörigen gewährleisten zu können. Die monatlichen Kosten belaufen sich daher mindestens auf 5.000 Euro.
Die Anstellung einer selbständigen Betreuungskraft ist eine weitere Möglichkeit der sogenannten 24 Stunden Pflege und -Betreuung. Die Betreuungskräfte arbeiten in diesem Modell auf eigene Rechnung und müssen in Deutschland oder in ihrem Heimatland ein eigenes Gewerbe angemeldet haben. Bei einem angemeldeten Gewerbe im Ausland entsenden sich die Betreuungskräfte quasi selbst. Das bedeutet, dass diese Einzelunternehmer ähnliche Kriterien bei der Entsendung erfüllen müssen, wie es auch Dienstleistungsunternehmen auferlegt ist.
Generell gilt bei der Selbstständigkeit, dass die Betreuungskräfte primär eine unternehmerische Entscheidungsfreiheit besitzen, die sich insbesondere auf folgende Schwerpunkte beziehen:
Ebenso müssen alle Formalitäten eingehalten werden, wie eine gültige Gewerbeanmeldung, Steuernummer, Geschäftssitz, Krankenversicherungsschutz und die Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen.
Da selbständige Betreuungs- oder Pflegekräfte ihren Stundenlohn selbst festlegen, können die monatlichen Kosten nicht konkret benannt werden. Schätzungsweise liegen die Kosten in diesem Modell bei circa 2.500 bis 3.500 Euro im Monat oder höher.
Bei Feststellung einer „Scheinselbständigkeit“ wird der Auftraggeber automatisch zum Arbeitgeber. Dies kann die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zur Folge haben. Eventuell droht Ihnen sogar ein Bußgeld oder eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Daher ist es unabdingbar, sich von der selbständigen Betreuungskraft die entsprechenden Nachweise vorlegen zu lassen. Bestenfalls arbeiten die selbständigen Betreuungskräfte mit Vermittlungsagenturen zusammen, die Ihnen transparent aufzeigen können, ob die Beschäftigung einer selbstständigen Kraft rechtens ist oder nicht.