Wohnraumanpassung: Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes

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Wohnraumanpassung: So bleibt die Selbstständigkeit ein Stück weit erhalten

Plötzlich steht man da und weiß nicht mehr, wie man sich in seiner gewohnten Umgebung bewegen soll. Durch Alter oder aus Krankheitsgründen ist das eigene Zuhause nicht mehr gerecht ausgestattet. Was früher nie ein Problem war, wird jetzt zur Belastung. Um Abhilfe zu schaffen und um weiterhin selbstständig zu bleiben, gibt es die Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, die als Zuschüsse zur Pflege angesehen werden. Sie werden offiziell Wohnraumanpassung genannt.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbauten, Verbesserungen oder Anpassungen der häuslichen Umgebung, um die Pflege des bedürftigen Menschen zu verbessern oder zu erleichtern und somit die Fortbewegung in der Wohnumgebung sicherer zu gestalten. Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sollen somit die selbstständige Lebensführung im eigenen Zuhause erleichtern.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Zuschüssen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sind vielfältig und werden pro Einzelfall bewertet und freigegeben, je nach Wohnumfeld und Wohnsituation. Die Kriterien sind hierbei im Einzelnen, dass…

  • die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und 
  • die Vorversicherungszeit erfüllt ist.
  • die Maßnahmen von Dauer sind und nicht nur kurzfristig angesetzt werden. 
  • die Maßnahmen den Lebensmittelpunkt also den Wohnsitz des Pflegebedürftigen betreffen und 
  • die Maßnahmen somit individuell auf die Situation vor Ort ausgerichtet sind.
     

Ebenso müssen die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen dazu dienen, dass

  • Pflege Zuhause dadurch erst ermöglicht oder erheblich erleichtert wird
  • selbständige Lebensführung des zu Pflegenden wiederhergestellt wird
     

Auch ein Umzug, der eine selbständige Lebensführung ermöglicht, kann bewilligt werden, wenn die Umstände plausibel sind und sich dadurch die Pflege Zuhause verbessern lässt.

Folgende Umbauten sind im Einzelfall auch als Maßnahme absetzbar:

  1. Badezimmer-Umbauten:
    Seniorengerechte Armaturen 
    Anpassung von Einrichtungsgegenständen zur Erleichterung der Körperpflege
    Badewannen-Einstiegshilfen
    Einbau einer Dusche
    Ebenerdige Dusche
    Sitzhöhenanpassung der Toilette oder des Waschbeckens
    Rutschhemmende Bodenbeläge
     
  2. Beseitigung von Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren
    durch Austausch der Fliesen oder
    rutschfeste Aufkleber auf Treppenaufgängen etc.
     
  3. Erleichterung der Bedienung durch Absenkung von:
    Briefkastenzugang
    Fenstergriffen
    Lichtschaltern
    Steckdosen
    Küchenschränken
    Arbeitsplatte
    Herden
    Unterschränken
     
  4. Maßnahmen zur Mobilitätssteigerung:
    Ebenerdige Zugänge
    Türverbreiterungen
    Vergrößerung von Schaltern
    Handläufe
    Stufenmarkierungen
    Türschwellenbeseitigung
    Gegensprechanlage
    Einbau von Sicherheitstüren
     
  5. Heizungsumbauten:
    im Einzelfall, wenn dies dazu führt, dass Hilfebedarf entfällt

 

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen auf 4.000 EUR angehoben:
Ausgaben für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden zukünftig statt mit 2.557 mit 4.000 EUR pro Maßnahme gefördert. Dadurch erhalten Sie mehr Handlungsmöglichkeiten, um die Wohnumgebung sicherer zu gestalten und die Wohnqualität zu steigern. Dabei definiert sich „pro Maßnahme“ als Umbau- oder Ausbauaktion, die ein spezifisches Problem löst und dadurch die Selbstständigkeit im Wohnumfeld erhöht.

Dies können beispielsweise Umbaumaßnahmen sein, um die Fortbewegung mit einem Rollstuhl zu ermöglichen oder auch Haltegriffe und rutschfeste Bodenbeläge, die die Sicherheit erhöhen. Darüber hinaus gibt Ihnen diese Regelung auch die Möglichkeit, die Pflege Ihrer Angehörigen besser zu organisieren und den Arbeitsplatz für die Betreuungskräfte gut vorzubereiten, so dass diese unter optimalen Bedingungen arbeiten.

Wohnberatungsstellen helfen Ihnen bei diesen Maßnahmen weiter und beraten Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Wie kann man einen Antrag auf Wohnraumanpassung stellen?

Bevor man mit den Umbaumaßnahmen beginnt, muss man zwingend den Zuschuss für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen stellen. Wenn die Pflegekasse ihr Einverständnis zu den Maßnahmen gibt, steht den Zuschüssen nichts mehr im Weg. Der Antrag kann schriftlich aber formlos erfolgen. Die Umbauarbeiten müssen beschrieben werden. Am besten ist es, diese zu dokumentieren und zu argumentieren, warum die Maßnahmen wichtig sind.

Wer nach Abschluss der Anpassungen feststellt, dass sich aufgrund der neuen Pflegesituation neue Maßnahmen ergeben müssen, kann erneut einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Häufig decken die 4.000 Euro Zuschuss für die Wohnraumanpassung aber nicht alle Kosten. Der Rest bleibt der Eigenanteil des Pflegebedürftigen und muss selbst gezahlt werden. Aber auch in dem Fall gibt es Ausnahmen. Mindestens zehn Prozent der Kosten, aber nicht mehr als 50 Prozent der monatlichen Einnahmen zur Finanzierung des Lebensunterhalts müssen selbst getragen werden. Wer monatlicher weniger als 718 Euro Einkommen zur Verfügung hat, muss maximal 25 Prozent der Monatseinkünfte als Eigenanteil selber zahlen. Wer Hilfen zum Lebensunterhalt oder eine Grundsicherung im Alter und erhält, für den entfällt der Eigenanteil. Gleiches gilt bei Erwerbsminderung.