Plötzlich steht man da und weiß nicht mehr, wie man sich in seiner gewohnten Umgebung bewegen soll. Durch Alter oder aus Krankheitsgründen ist das eigene Zuhause nicht mehr gerecht ausgestattet. Was früher nie ein Problem war, wird jetzt zur Belastung. Um Abhilfe zu schaffen und um weiterhin selbstständig zu bleiben, gibt es die Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, die als Zuschüsse zur Pflege angesehen werden. Sie werden offiziell Wohnraumanpassung genannt.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbauten, Verbesserungen oder Anpassungen der häuslichen Umgebung, um die Pflege des bedürftigen Menschen zu verbessern oder zu erleichtern und somit die Fortbewegung in der Wohnumgebung sicherer zu gestalten. Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sollen somit die selbstständige Lebensführung im eigenen Zuhause erleichtern.
Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Zuschüssen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sind vielfältig und werden pro Einzelfall bewertet und freigegeben, je nach Wohnumfeld und Wohnsituation. Die Kriterien sind hierbei im Einzelnen, dass…
Ebenso müssen die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen dazu dienen, dass
Auch ein Umzug, der eine selbständige Lebensführung ermöglicht, kann bewilligt werden, wenn die Umstände plausibel sind und sich dadurch die Pflege Zuhause verbessern lässt.
Dies können beispielsweise Umbaumaßnahmen sein, um die Fortbewegung mit einem Rollstuhl zu ermöglichen oder auch Haltegriffe und rutschfeste Bodenbeläge, die die Sicherheit erhöhen. Darüber hinaus gibt Ihnen diese Regelung auch die Möglichkeit, die Pflege Ihrer Angehörigen besser zu organisieren und den Arbeitsplatz für die Betreuungskräfte gut vorzubereiten, so dass diese unter optimalen Bedingungen arbeiten.
Wohnberatungsstellen helfen Ihnen bei diesen Maßnahmen weiter und beraten Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Bevor man mit den Umbaumaßnahmen beginnt, muss man zwingend den Zuschuss für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen stellen. Wenn die Pflegekasse ihr Einverständnis zu den Maßnahmen gibt, steht den Zuschüssen nichts mehr im Weg. Der Antrag kann schriftlich aber formlos erfolgen. Die Umbauarbeiten müssen beschrieben werden. Am besten ist es, diese zu dokumentieren und zu argumentieren, warum die Maßnahmen wichtig sind.
Wer nach Abschluss der Anpassungen feststellt, dass sich aufgrund der neuen Pflegesituation neue Maßnahmen ergeben müssen, kann erneut einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Häufig decken die 4.000 Euro Zuschuss für die Wohnraumanpassung aber nicht alle Kosten. Der Rest bleibt der Eigenanteil des Pflegebedürftigen und muss selbst gezahlt werden. Aber auch in dem Fall gibt es Ausnahmen. Mindestens zehn Prozent der Kosten, aber nicht mehr als 50 Prozent der monatlichen Einnahmen zur Finanzierung des Lebensunterhalts müssen selbst getragen werden. Wer monatlicher weniger als 718 Euro Einkommen zur Verfügung hat, muss maximal 25 Prozent der Monatseinkünfte als Eigenanteil selber zahlen. Wer Hilfen zum Lebensunterhalt oder eine Grundsicherung im Alter und erhält, für den entfällt der Eigenanteil. Gleiches gilt bei Erwerbsminderung.
Diese Webseite verwendet Cookies
Diese Seite verwendet Cookies. Neben der Verbesserung Ihres Besuchserlebnisses werden die erhobenen Daten zu Analysezwecken herangezogen. In den Cookie-Einstellungen haben Sie die Möglichkeit, einzelne Cookies zu- bzw. abzuschalten. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Kontaktinformationen finden Sie in unserem Impressum.