Schwerpunkte der häuslichen 24 Stunden Pflege

Lesedauer ca. 12 Minuten

Jeder Betreuungsfall ist einzigartig, so wie jeder Mensch einzigartig ist. Darum haben wir von der Brinkmann Pflegevermittlung ein breit gefächertes Angebot an Betreuungsleistungen für Sie. Das kann auf verschiedenste Schwerpunkte in der häuslichen Betreuung angepasst und somit auch auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden.
 

Flexibilität bei Veränderung des Betreuungsschwerpunktes
Unsere Betreuungskräfte können in der Regel auf Veränderungen des Gesundheitszustandes reagieren. Sie haben sowohl im Betreuungsbereich, als auch in der Grundpflege und in hauswirtschaftlichen Tätigkeiten umfassende Erfahrungen und werden von unseren im Ausland ansässigen Partneragenturen auch nach ihren sprachlichen Qualifikationen eingestuft. Damit gewährleisten wir, dass ein und dieselbe Betreuungskraft den Patienten über einen längeren Zeitraum begleiten kann. Gerade in der Seniorenbetreuung kommt es darauf an, eine persönliche Bindung und gegenseitiges Vertrauen aufzubauen und zu bewahren.

Häusliche 24-Stunden-Betreuung mit Schwerpunkt Hauswirtschaft:
Haushaltshilfe gesucht!

Definition

Eine Haushaltshilfe unterstützt bedürftige Menschen oder Familien bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben. Diese Leistung wird in der Regel von Menschen und Senioren in Anspruch genommen, deren Mobilität eingeschränkt ist. In den meisten Fällen geht es darum, eine helfende Hand mit im Haushalt zu haben, wenn die eigenen Kräfte nicht mehr ausreichen, um die anstehenden Tätigkeiten selbst auszuführen.

Daher kümmert sich die Haushaltshilfe oder Hilfskraft primär um die hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Bedarf und Anforderung, können die Aufgaben sehr verschieden ausfallen und werden im Vorfeld der Vermittlung und Anreise definiert und schriftlich festgehalten. Hier ein Überblick, welche Tätigkeiten durch eine Haushaltshilfe übernommen werden können:

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Waschen
  • Bügeln
  • Putzen
  • ggf. Haustierversorgung
  • Zimmerpflanzenpflege
  • Reinigung des Arbeitsumfeldes


Für wen ist eine Haushaltshilfe besonders geeignet?

Die hauswirtschaftliche Versorgung wird am häufigsten von Kunden in Anspruch genommen, die folgende Einschränkungen haben:

  • Die zu betreuende Person hat in der Regel keinen Pflegegrad oder Pflegegrad 1
  • Leichte Einschränkungen in der Mobilität durch beispielsweise Frakturen oder sonstige Umstände
  • Vorliegende altersbedingte Mobilitätsschwäche
  • Die zu betreuende Person leidet unter Depressionen
  • Einschränkungen in der Kommunikation oder leichte Orientierungsschwierigkeiten
  • Bedürftige Personen, die an einer beginnenden leichten Demenz leiden
     

Ausnahmen bestehen wie immer gegen die Regel. Im Zweifel kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie umfassend.
 

Was können Sie von einer Haushaltshilfe erwarten?

Als Abgrenzung zu professionellen Reinigungsfirmen wird in den Dienstleistungsverträgen für die Entsendung von polnischen oder osteuropäischen Haushaltshilfen festgelegt, dass die Haushaltshilfen die eigentliche Arbeitsumgebung sauber halten müssen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass eine Haushaltskraft beispielsweise einen bereits seit Jahren vernachlässigten Kellerraum entrümpeln oder aufräumen muss, sondern die Räume sauber hält, in denen die Haushaltshilfe und die zu betreuende Person sich überwiegend aufhalten. Für etwaige andere Aufgaben muss eine professionelle Dienstleistung organisiert werden, da Leistungen wie Gartenarbeiten oder Fensterputzen nicht zu den eigentlichen Aufgaben gehören und somit nicht dem Haftpflichtversicherungsschutz durch die beteiligten Unternehmen unterliegen.


Optionale Leistungen einer Haushaltshilfe

Wenn feststeht, dass weitere Einschränkungen der zu betreuenden Person vorliegen bzw. zu erwarten sind, kann die Haushaltshilfe auch zusätzliche Aufgaben übernehmen, sofern diese in den Verträgen fixiert werden. Da die Kosten für eine Betreuungskraft nach den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen festgesetzt werden, sind viele Betreuungskräfte, die in Haushalten nur die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen, dennoch mit vielen unterschiedlichen Tätigkeiten aus ihrer beruflichen Erfahrung betraut. Somit können jederzeit weitere Aufgaben übernommen werden. Dies ist auch in der Praxis üblich, sodass Sie die gewohnte Betreuungskraft auch bei Veränderungen der Situation weiterhin bei sich haben können.


 

Häusliche 24-Stunden-Betreuung mit Schwerpunkt Begleitung

Die Begleitung spielt in der sogenannten häuslichen 24-Stunden-Betreuung in Gemeinschaft besonders bei alleinstehenden Pflegebedürftigen eine sehr wichtige Rolle. Durch einfühlsame Begleit- und Betreuungspersonen müssen die lieben Angehörigen ihre Zeit nicht mehr allein im eigenen Zuhause verbringen. Durch die permanente Anwesenheit einer Begleitperson wird nicht nur der Alltag abwechslungsreich gestaltet, sondern in der Nacht wäre in Notsituationen immer jemand zur Stelle, um Hilfe zu leisten. Das entlastet vor allem die Familienangehörigen.

Definition
Unter dem Leistungsschwerpunkt BEGLEITUNG verstehen wir sowohl die Unterstützung sowie die Übernahme der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Darüber hinaus leisten die Betreuungskräfte dem Angehörigen Gesellschaft, begleiten Unternehmungen und schützen so vor Vereinsamung und Abschottung.

Gerade ältere, alleinstehende Menschen leben Jahre oder gar Jahrzehnte zurückgezogen in ihrem Zuhause und haben im Alter meistens wenig Kontakt zur Außenwelt. Hinzu kommt, dass durch die gesellschaftlichen Entwicklungen häufig die Angehörigen nicht mehr vor Ort sein können, so dass den Betroffenen wenig Möglichkeiten bleiben, soziale Kontakte zu schließen bzw. aufrecht zu erhalten. Daher sehen die Aufgaben einer Gesellschafterin und Begleitperson nach unserem Verständnis wie folgt aus.
 

Die Aufgaben im Tätigkeitsschwerpunkt Begleitung:

  • Gesellschaft leisten
  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Begleitung bei Friseurbesuchen
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Spaziergänge
  • Ausflüge
  • Hobbys gemeinsam nachgehen
  • Ständiger Ansprechpartner

Zusätzliche hauswirtschaftliche Aufgaben im Tätigkeitsschwerpunkt Begleitung sind:

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Waschen
  • Bügeln
  • Putzen
  • ggf. Haustierversorgung
  • Zimmerpflanzenpflege
  • Reinigung des Arbeitsplatzes


Für wen ist das Angebot geeignet?

Die Leistung wird am Häufigsten von Kunden mit folgenden Einschränkungen in Anspruch genommen:

  • Die zu betreuende Person ist höchstens im Pflegegrad 1 eingestuft.
  • Wenig Einschränkungen in der Mobilität durch beispielsweise Brüche oder sonstige Umstände
  • Krebspatienten, die während einer Therapiephase Unterstützung und Fürsprache benötigen
  • Einschränkungen in der Kommunikation oder leichte Orientierungsschwierigkeiten
  • Bedürftige Personen, die an einer beginnenden leichten Demenz leiden.


Häusliche 24-Stunden-Betreuung mit Schwerpunkt Betreuung

Die sogenannte 24 Stunden Betreuung in häuslicher Gemeinschaft bedeutet für alle Beteiligten vor allem eines: Sicherheit im Alltag und große Entlastung der pflegenden Angehörigen. Eine ganzheitliche Betreuung von Senioren ist sowohl für die Pflegebedürftigen als auch deren Angehörige sinnvoll, wenn sich die alltäglichen Aufgaben zu einer ernsthaften Belastung entwickeln. Unsere professionellen Pflege- und Betreuungskräfte unterstützen Sie gerne.

Die 24-Stunden-Betreuung zeichnet sich darüber hinaus durch einen weiteren positiven Aspekt aus: Viele ältere Menschen fühlen sich alleingelassen, wenn sie in die Pflegebedürftigkeit abgleiten, da viele soziale Bindungen abreißen. Unsere Betreuungskräfte haben jedoch immer Zeit für gemeinsame Gespräche und Unternehmungen und stehen dem Patienten nicht nur als Pflegekraft zur Verfügung, sondern auch als fürsorgliche Gesellschaft. Neben den hauswirtschaftlichen und grundpflegerischen Tätigkeiten gilt die Betreuungsleistung von Senioren und Patienten als eine der wichtigsten Aufgaben in der häuslichen Pflege.
 

Darunter fallen folgende Teilaufgaben:

  1. Ausflüge:
    Die Betreuungskraft plant im Alltag gegebenenfalls Ausflüge und begleitet den Pflegebedürftigen auch bei diesen: sei es der Spaziergang im Park, der Besuch eines Bekannten oder wenn noch selbständig durchführbar, z.B. bei Veranstaltungen oder Einkäufen.
  2. Begleitung zum Arzt:
    Für viele Senioren und Pflegebedürftige stehen Arztbesuche an der Tagesordnung. Unsere Betreuungskräfte begleiten die zu Pflegenden bei den Arztbesuchen und sorgen somit für einen reibungslosen Ablauf.
  3. Gewährleistung der Mobilität:
    Viele unserer Betreuungskräfte besitzen einen gültigen Führerschein und können somit auch ein vorhandenes Auto im Straßenverkehr sicher bewegen. Die Hilfestellung beim Gehen und Stehen gehört ebenfalls zur Sicherung der Mobilität.
  4. Mobilisierung:
    Besonders demenzkranke Menschen benötigen eine fürsorgliche Betreuung: Unsere Betreuungskräfte übernehmen gern und nach Anleitung durch einen Therapeuten mobilisierende Maßnahmen.
  5. Aktivierung:
    Gerade alleinlebende und hilfebedürftigen Menschen laufen mit fortschreitendem Alter Gefahr zu vereinsamen und somit auch nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Eine liebevolle Betreuungskraft im Haushalt sorgt deshalb für Gesellschaft und Abwechslung im Alltag.

 

Individuelle Anforderungen an die Betreuungskraft und 24-Stunden-Betreuung zu Hause: Der Umfang Ihrer 24-Stunden-Betreuung zu Hause wird individuell mit Ihnen vor oder spätestens bei der Anreise der Betreuungskraft abgesprochen und schriftlich festgehalten. Somit können unsere Betreuer und Betreuerinnen gezielt auf die jeweilige Pflegesituation eingehen und stets entsprechend handeln. Häufig fällt diese Art von Betreuung mit einer eingeschränkten Mobilität des zu Pflegenden zusammen: Damit die 24-Stunden-Betreuung erfolgreich sein kann, spielen Mobilisierung und Motivation eine besondere Rolle.

 

Informieren Sie sich jetzt zur 24h-Betreuung!

Sie sind sich nicht zu 100 Prozent sicher, ob das Betreuermodell für Sie oder einen zu pflegenden Angehörigen infrage kommt? Dann sprechen Sie uns gern persönlich an und lassen Sie sich von uns eingehend beraten. Ob die 24h-Betreuung auch für Sie sinnvoll ist, möchten wir Ihnen anhand unserer jahrelangen Erfahrung und über 10.000 erfolgreichen Vermittlungen darstellen. Wenn eine oder mehrere der folgenden Einschränkungen vorliegen, kann die sog. 24-Stunden-Pflege in häuslicher Gemeinschaft ein durchaus geeignetes Betreuungsmodell für Sie sein:

  • Einstufung der zu betreuenden Person in den Pflegegrad 2
  • eingeschränkte Mobilität (aus verschiedenen Gründen)
  • Vorliegende altersbedingte Gehschwäche
  • Folgen eines leichten Schlaganfalls
  • Angehende Parkinsonerkrankung
  • Depressionen
  • Einschränkungen in der Kommunikation
  • leichte Orientierungsschwierigkeiten
  • beginnende leichte Demenzerkrankung

 

Häusliche 24-Stunden-Betreuung mit Schwerpunkt Pflege

Um die Selbstständigkeit und Mobilität eines Menschen zu erhalten, ist die sogenannte 24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause ein mittlerweile etabliertes Betreuungsmodell für Senioren und Pflegebedürftige und darüber hinaus eine relativ schnell zu realisierende Maßnahme.

Dabei gilt prinzipiell: Grundpflege ja, Behandlungspflege nein! Denn, medizinische Behandlungspflege darf nach einer ärztlichen Verordnung und bei einem pflegebedürftigen Patienten laut Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) ausschließlich von examinierten Pflegekräften zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege– oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden.

Anders als bei der reinen Haushaltshilfe oder Betreuung kümmert sich in der Grundpflege eine ausgewählte Pflege- und Betreuungskraft liebevoll und verantwortungsbewusst um alle Belange des täglichen Lebens. Was immer der Patient nicht mehr eigenständig erledigen kann, wird von der Pflegekraft übernommen, die sich mit Fürsorge und Know-how um alles kümmert und bei der Grundpflege Unterstützung leistet oder diese ganz übernimmt. Das gibt nicht nur dem Hilfebedürftigen selbst ein sicheres Gefühl, auch die Angehörigen können zu 100 Prozent auf unsere zuverlässigen Pflegekräfte zählen.


Grundpflege: Leistungen im Überblick

Jeder Mensch hat eigene Bedürfnisse – der Pflege- und Betreuungsbereich bildet da keine Ausnahme. Für gesunde Menschen ist das tägliche Waschen, etwas essen, trinken und zur Toilette gehen Normalität. Für eine pflegebedürftige Person sind diese Grundverrichtungen alles andere als selbstverständlich, sollte der Patient aufgrund einer Verletzung, Operation oder Krankheit nicht mehr dazu in der Lage sein. Zur Grundpflege gehören im Vergleich zur Behandlungspflege folgende Tätigkeiten:

  1. Körperpflege:
    Duschen, Baden, Waschen, Zähneputzen, Rasieren
  2. Nahrungszubereitung und -aufnahme:
    Zubereiten und Verabreichen von Sondernahrung und Trinknahrung und generell Hilfe bei der Ernährung im Alter
  3. Bekleidung:
    Auswahl der täglichen Kleidung und Hilfe beim An- und Ausziehen
  4. Hygiene und Reinigungen:
    Hilfestellung bei Ausscheidungen und Verwendung von Inkontinenzprodukten, Reinigung von Harnröhrenkatheter und Wechsel des Katheterbeutels, Toilettenreinigung
  5. Pflegerische Maßnahmen:
    Vorbeugung von Funktions- und Bewegungseinschränkung (Kontraktur), Lungenentzündung, Thrombose, Dekubitus, Pilzinfektionen
  6. Transfer:
    Das Bewegen des Pflegebedürftigen von einem Ort zum anderen (zum Beispiel das Umsetzen vom Bett in den Rollstuhl), Lagerung mit Lagerungshilfsmitteln
  7. Aktivierende Pflege:
    Durch gezielte Bewegungsübungen (nach Anleitung eines Therapeuten) unterstützt die Pflege- und Betreuungskraft den Patienten damit dieser in der Lage ist, seinen Alltag teilweise selbstständig zu bewältigen


Individuell abgestimmte 24-Stunden-Altenpflege

Jeder Mensch und jeder Betreuungsfall ist einzigartig und auch so zu bewerten: Die notwendigen Tätigkeiten und Maßnahmen werden anhand einer dedizierten Bedarfsanalyse ermittelt, auf deren Grundlage wir für Sie eine geeignete osteuropäische Pflege- und Betreuungskraft ermitteln. Ebenso begleiten wir die ersten Arbeitsstunden der Betreuungsperson bei Ihrem Angehörigen zuhause und stellen somit sicher, dass die besprochenen Leistungen der 24-Stunden-Altenpflege wie geplant umgesetzt werden. Unsere Pflegekräfte konnten bereits vielseitige berufliche und persönliche Erfahrungen sammeln, auch in Bezug auf die Unterstützung im Haushalt und bei der Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Daher können Sie mit allen in der Pflege geläufigen Krankheitsbildern adäquat und routiniert umgehen und unterstützend zur Seite stehen.


Für wen ist die häusliche Betreuung mit Schwerpunkt Pflege besonders geeignet?

Die sogenannte 24-Stunden-Pflege durch eine Betreuungsperson im Haushalt wird in der Regel von Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen in Anspruch genommen, wenn folgende Einschränkungen und Krankheitsbilder vorliegen:

  1. Einstufung:
    Einstufung der zu pflegenden Person in die Pflegegrade 3 und 4.
  2. Motorische Beeinträchtigung:
    Starke Einschränkungen in der Mobilität, bei denen der zu pflegende Mensch nicht ohne fremde Hilfe transferiert werden kann.
  3. Krankheitsbild:
    Die pflegebedürftige Person hat mindestens eine der folgenden Krankheitsbilder:
     
    • Parkinson, Alzheimer, Demenz, Multiple Sklerose
    • Schlaganfall- oder Herzinfarkt-Nachwirkungen
    • Krebs- und Tumorerkrankungen
    • Vorliegende Inkontinenz
       
  4. Kommunikation:
    Einschränkungen in der Kommunikation oder stärkere Orientierungsschwierigkeiten.
  5. Eingeschränkte Mobilität:
    Bedürftige Personen, bei denen die Fortbewegung nur noch mit Unterstützung gewährleistet werden kann.
  6. Unselbstständigkeit:
    Pflegebedürftigkeit, die in der Grundpflege mehr oder weniger vollständige Versorgung erfordert.

 

Pflegedienstliche Kooperationen: Die Brinkmann Pflegevermittlung versteht sich als ergänzender Service zu den Pflegediensten. Aufgrund der Tatsache, dass die osteuropäischen Pflegekräfte nur die Grundpflege für einen pflegebedürftigen Menschen übernehmen dürfen, ist entweder bereits ein Pflegedienst beim Patienten im Einsatz oder es wird ein neuer Pflegedienst hinzugebucht. Der Pflegedienst stellt zum einen sicher, dass die Behandlungspflege (etwa Tablettengabe, Katheter-Wechsel oder die Wundversorgung) durchgeführt wird, und zum anderen wird die osteuropäische Pflegekraft entlastet, sodass sie ihren Freizeitanteil in Anspruch nehmen kann. Die 24-Stunden-Pflege in Zusammenarbeit mit einem häuslichen Pflegedienst bildet ein perfektes Tandem, damit Pflegebedürftige im eigenen Zuhause würdevoll und sicher leben können. Sollten Sie noch keinen Pflegedienst im Einsatz haben, helfen wir Ihnen gerne dabei, einen geeigneten Anbieter ausfindig zu machen.


 

Häusliche Betreuung mit Schwerpunkt intensive Pflege:
Hilfe für Schwerstpflegebedürftige

In unserem breiten Betreuungsangebot finden sich auch Leistungspakete für Betroffene, die ohne tatkräftige und professionelle Unterstützung nicht mehr allein zurechtkommen, für die aber auch der Weg in ein Pflegeheim keine Alternative zur gewohnten häuslichen Umgebung darstellt. In solch schweren Fällen können meist auch die pflegenden Familienangehörigen die Betreuung und sichere Versorgung nicht mehr gewährleisten. Ausreichende Hilfe durch die Kombination Behandlungspflege, Grundpflege, Haushaltsleistungen und Betreuung sind daher zwingend notwendig.


Intensive Pflege und Betreuung nach individuellem Bedarf

Wir stellen Ihnen Betreuungskräfte zur Verfügung, die Ihnen einen Großteil der Arbeit abnehmen und pflegende Familienmitglieder erheblich entlasten. Dabei werden folgende Aufgaben im Zuge unserer intensiven Pflege ganz oder teilweise übernommen:

  • Durchführung der Körperpflege
  • Blasen- und Darmentleerung
  • Inkontinenzversorgung
  • Nahrungszubereitung
  • Hilfe bei Nahrungs- und Getränkeaufnahme
  • An- und Auskleiden
  • Transfer Bett/Rollstuhl etc.
  • Lagern nach Plan
  • Zusammenarbeit mit dem Pflegedienst
  • Sterbebegleitung
  • Ständiger Ansprechpartner
  • ggf. Dokumentation


Wer profitiert besonders von unsereren intensiven Pflege- und Betreuungsleistungen?

Unsere intensive Pflege und Betreuung zuhause in Anspruch zu nehmen, empfiehlt sich vor allem dann, wenn folgende Einschränkungen und Krankheitsbilder gegeben sind:

  1. Einstufung:
    Die zu pflegende Person ist i.d.R. im höchsten Pflegegrad 5 eingestuft.
  2. Motorische Beeinträchtigung:
    Starke Einschränkungen in der Mobilität, bei denen der zu pflegende Mensch nicht ohne fremde Hilfe transferiert werden kann oder bettlägerig ist.
  3. Krankheitsbild:
    Die pflegebedürftige Person hat mindestens eine der folgenden Krankheitsbilder:
     
    • Fortgeschrittene Parkinson-, Alzheimer-, Demenz-, Multiple Sklerose-Erkrankung
    • Schlaganfall- oder Herzinfarktpatienten (schwer eingeschränkt)
    • Krebs- und Tumorerkrankungen im Endstadium
    • Vorliegende Inkontinenz (Urin & Stuhl)
    • Stoma-Patienten
       
  4. Kommunikation:
    Starke Einschränkungen in der Kommunikation
  5. Orientierung:
    Ggf. starke Orientierungsschwierigkeiten
  6. Unselbstständigkeit:
    Die pflegebedürftige Person muss bei der Grundpflege mehr oder weniger komplett versorgt werden.
  7. Notfall:
    Akute Krankheitszustände, bei denen es darum geht, Sicherheit zu geben und im Notfall handlungsfähig zu sein.
     

Unsere Betreuungskräfte sind äußerst erfahren und den meisten Herausforderungen gewachsen

Da wir jeden Patienten individuell behandeln, sprechen Sie uns am besten direkt an. Nur im persönlichen Gespräch können wir den jeweiligen Pflegebedarf am besten definieren und anhand dessen eine Pflegekraft auswählen, deren Know-how, Erfahrung und Charakter sich gut mit dem betreffenden Menschen ergänzt. Die von uns vermittelten osteuropäischen Pflegekräfte kümmern sich auch um Intensivpflegefälle mit äußerster Zuvorkommenheit, Hilfsbereitschaft und Empathie. Bei der Brinkmann Pflegevermittlung sind Sie in jeder Hinsicht gut aufgehoben.