Pflegegrade So beantragen Sie einen Pflegegrad

Nach dem Pflegestärkungsgesetz II ist mit Wirkung zum 01.01.2017 eine Umstellung bei der Begutachtung erfolgt. Die zuvor gültigen Pflegestufen 0,1,2 und 3 wurden durch die Pflegegrade 1 bis 5 ersetzt und sollen insbesondere die häusliche Betreuung und demenziell veränderte Menschen vom Leistungsumfang bevorzugen. Hingegen werden Heimzuzahlungen für alle Pflegegrade angeglichen, so dass diese nicht mehr nach dem Umfang der empfangenen Leistungen berechnet werden, sondern pauschal über alle Pflegegrade erhoben werden. Dies wirkt sich insbesondere für diejenigen nachteilig aus, die in einen geringen Pflegegrad eingestuft sind.

Wie schwer ein Betroffener pflegebedürftig ist, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Dieser wird mittels Gutachter festgelegt. Diese kommen vom MDK, medizinischen Dienst der Krankenversicherung (gesetzlich versichert), oder von Medicproof, dem medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung.

Von ihnen hängt ab, in welchen Pflegegrad der Betroffene eingestuft wird. Auch das ist im SGB XI § 15 gesetzlich geregelt.


Festlegung der Pflegegrade

Die Entscheidung über die Einstufung in Pflegegrade wird auf Grundlage mehrerer Faktoren getroffen, zielt aber vor allem darauf ab, wie selbstständig der Betroffene noch ist. Diese Begutachtung wird von dem MDK oder MEDICPROOF anhand eines umfangreichen Gutachtens vorgenommen. Nach einem Punktesystem wird der Grad der Selbstständigkeit bewertet. Je mehr Punkte vergeben werden, desto höher fällt der Pflegegrad aus. Auf Grundlage dieses Verfahrens können insbesondere Demenzkranke, die sich zwar noch eigenständig bewegen können, besser dahingehend beurteilt werden, wie viel Zuwendung, Hilfestellung, Anleitung oder Betreuung sie tatsächlich benötigen.

Im Gesetz heißt es: “Das Begutachtungsinstrument ist in sechs Module gegliedert, die den sechs Bereichen in § 14 Absatz 2 entsprechen. In jedem Modul sind für die in den Bereichen genannten Kriterien Kategorien vorgesehen. Die Kategorien stellen die in ihnen zum Ausdruck kommenden verschiedenen Schweregrade der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten dar. Den Kategorien werden in Bezug auf die einzelnen Kriterien pflegefachlich fundierte Einzelpunkte zugeordnet, die aus Anlage 1 ersichtlich sind. In jedem Modul werden die jeweils erreichbaren Summen aus Einzelpunkten nach den in Anlage 2 festgelegten Punktbereichen gegliedert. Die Summen der Punkte werden nach den in ihnen zum Ausdruck kommenden Schweregraden der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten wie folgt bezeichnet:

  1. Punktbereich 0:

    keine Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
  2. Punktbereich 1:

    geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
  3. Punktbereich 2:

    erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
  4. Punktbereich 3:

    schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und
  5. Punktbereich 4:

    schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.”


Nach einem Punktesystem wird der Grad der Selbstständigkeit bewertet. Je mehr Punkte vergeben werden, desto höher fällt der Pflegegrad aus. Auf Grundlage dieses Verfahrens können insbesondere Demenzkranke, die sich zwar noch eigenständig bewegen können, besser dahingehend beurteilt werden, wie viel Zuwendung, Hilfestellung, Anleitung oder Betreuung sie tatsächlich benötigen.

Wichtig

Wichtig

Folgendes sollten Sie in jedem Fall beachten:
Strittig ist oft die „voraussichtliche Dauer“ der Pflegebedürftigkeit. Der §14 des SGB XI legt fest, dass die Pflegekassen nur zahlen dürfen, wenn absehbar ist, dass für länger als sechs Monate Pflegebedarf besteht.

Das Begutachtungsverfahren (NBA)

Das neue Gutachten, welches angewendet wird, um den Pflegegrad zu ermitteln, orientiert sich insbesondere daran, wie es um die Mobilität, die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Verhaltensweisen und psychische Problemstellungen, die Selbstversorgung oder aber auch die eigenständige Gestaltung des Alltags bei Betroffenen steht.

Je nachdem wie das Gutachten ausfällt, wird man von der Pflegekasse in einen Pflegegrad eingeteilt und erhält dann die entsprechende Leistung.

Dies gilt nur für Betroffene, die sich einer Erstbegutachtung ab 01.01.2017 unterziehen müssen. Für alle anderen wird die aktuelle Pflegestufe in einen Pflegegrad umgewandelt.

Info

Info

Pflegegrade und der Anspruch auf Zuschüsse werden von dem medizinischen Dienst der Krankenkassen für die gesetzlichen Versicherten und MEDICPROOF als Begutachtungsstelle für die Privatversicherten vorgenommen. Die unabhängigen Gutachter beider Institutionen kommen auf Antrag zu Ihnen nach Hause, nehmen die Gegebenheiten vor Ort in Augenschein und prüfen, in wieweit ein Angehöriger pflegebedürftig ist und wie weit eine Pflegebedürftigkeit fortgeschritten ist.

Pflegegrad 1

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)

Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Einstufung und wird vielen zu Gute kommen, die bislang keine Pflegestufe erhalten haben. Die Betroffenen, die in den Pflegegrad 1 eingestuft werden, erhalten jetzt ebenfalls Pflegegeld, können dies aber nur zweckgebunden einsetzen. Das bedeutet, dass das Pflegegeld nachweislich für Entlastungs- und Betreuungsleistungen ausgegeben werden muss. Diese Leistung muss von in Deutschland zugelassenem Personal erbracht werden und steht daher nicht zur freien Verfügung für die Refinanzierung unserer angebotenen Dienstleistung.
 

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)

Betroffene, die den Pflegegrad 2 erhalten, leiden meist bereits unter körperlichen Beeinträchtigungen und müssen mehrmals, wenngleich nur für kürzere Zeit, pflegerische Hilfe in Anspruch nehmen. Sie benötigen oftmals Hilfe beim Anziehen, Waschen oder auch beim Toilettengang. Ebenso benötigen die Betroffenen Hilfe bei der Medikamentengabe o.ä.
 

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)

Der Definition nach haben Menschen mit Pflegegrad 3 bereits schwere motorische Beeinträchtigungen, Probleme beim Stehen und Gehen oder auch Funktionsstörungen der Arme. Sie benötigen umfangreiche Hilfen beim Waschen und Ankleiden. Die Betroffenen können sich nur begrenzt in der Wohnumgebung fortbewegen. Die grundpflegerische Unterstützung muss ganztägig, also mehrmals am Tag erfolgen. Ebenso fallen in den Pflegegrad auch diejenigen, die mehrmals täglich psychosoziale Unterstützung benötigen.
 

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)

Die Betroffenen müssen vollumfänglich grundpflegerisch versorgt werden. Ebenso steigt die psychosoziale Unterstützungsleistung an, so dass Bedieninstrumente gereicht werden müssen. Häufig benötigen die Menschen mehrmals in der Nacht Hilfe in unterschiedlicher Form, sei es Lagern, Wechsel von Inkontinenzmaterial o.ä. Bei Menschen mit Pflegegrad 4 sind auch umfangreiche begleitende behandlungspflegerische Leistungen durch einen Pflegedienst unabdingbar.
 

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Bei Betroffenen mit Pflegegrad 5 muss eine komplette Versorgung übernommen werden, meist auch die Obacht auf medizinische Geräte o.ä. Es können von dem pflegebedürftigen Menschen keine Aktivitäten mehr vorgenommen werden. Hier muss quasi eine "Rund-um-die-Uhr Betreuung" stattfinden, die nur durch das Zusammenspiel mehrerer Dienste in der Häuslichkeit überhaupt noch vorgenommen werden kann.

Welche Zuschüsse stehen Ihnen bei Pflegebedürftigkeit zu?

Wir zeigen Ihnen im Folgenden auf, welche Zuschüsse Ihnen oder Ihrem Angehörigen im Kontext der häuslichen Pflege pro Pflegegrad zustehen:
 

Vermittlung einer 24-Stunden-Pflege

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Die meistgestellten Fragen rund um die Pflegegrade

Haben unsere 24-Stunden-Pflegekräfte Pflegegrad-Erfahrung?

Ja, unsere 24-Stunden-Pflegekräfte verfügen über umfangreiche Erfahrung mit allen Pflegegraden. Sie wissen, wie man Pflegeleistungen individuell an den Pflegegrad anpasst, Grundpflege, Mobilisation und Alltagsbetreuung fachgerecht umsetzt und dabei die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördert.

Welche Regionen bieten 24-Stunden-Pflegekräfte für Pflegegrade an?

Unsere 24-Stunden-Pflegekräfte sind bundesweit und regional verfügbar. Ob in Städten oder ländlichen Gebieten, wir vermitteln Betreuungskräfte, die individuell auf den Pflegegrad und die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt sind. Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner in Ihrer Nähe:Beratung vor Ort

Wie buche ich eine 24-Stunden-Pflegekraft für jemanden mit Pflegegrad?

Die Buchung einer 24-Stunden-Pflegekraft für eine Person mit Pflegegrad ist unkompliziert und erfolgt über den Kontaktweg Ihrer Wahl – per Kontaktformular, telefonisch oder über unsere kostenlose Schnellanfrage.

Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir:

-den Pflegegrad

-die Pflegebedürftigkeit

-besondere Anforderungen (Mobilität, Demenz, nächtliche Unterstützung, etc.)

-Wünsche an Betreuungskraft (Fachkenntnisse, Sprache, Erfahrung, Start der Betreuung)

 

Anschließend wählen wir eine qualifizierte Betreuungskraft, die Erfahrung mit dem jeweiligen Pflegegrad hat und direkt im Haushalt einziehen kann, um eine sichere und kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten.

Welche Dienstleistungen sind in der 24-Stunden-Pflege bei Pflegegraden enthalten?

Unsere 24-Stunden-Pflegekräfte bieten ein umfassendes Leistungspaket, das über die Grundpflege hinausgeht:

  • Grundpflege: Waschen, Ankleiden, Mobilisation, Toilettengänge
  • Alltagsbetreuung: Gesellschaft, Beschäftigung, Strukturierung des Tages
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung: Kochen, Aufräumen, Einkaufen
  • Betreuung und Begleitung: Gesellschaft leisten, Begleitung zu Arztbesuchen oder bei Spaziergängen.
  • Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme: Erinnerung an die Einnahme von Medikamenten, jedoch keine medizinische Verabreichung.*

Alle Leistungen werden individuell auf den Pflegegrad und die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt.

* Bitte beachten Sie, dass medizinische Aufgaben nur von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden dürfen, deren Ausbildung in Deutschland anerkannt ist. Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Betreuung dürfen diese Aufgaben nicht übernehmen.

Vermitteln wir 24-Stunden-Pflegekräfte speziell für Pflegegrad 3 (oder andere Pflegegrade)?

Ja, wir vermitteln 24-Stunden-Pflegekräfte für alle Pflegegrade, von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.

Jede Betreuungskraft wird individuell auf den Pflegegrad und die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person abgestimmt, sodass die Pflege fachgerecht und zuverlässig erfolgt.

Wie läuft die Vertragsgestaltung bei 24-Stunden-Pflegekräften mit Pflegegrad ab?

Nach Prüfung von Pflegegrad und individuellem Bedarf erstellen wir ein detailliertes Angebot mit allen Leistungen und Kosten. Wir klären alle Fragen, nehmen mögliche Anpassungen vor und besprechen eventuelle Bedenken.

Der Vertrag wird direkt mit dem ausländischen Dienstleister geschlossen, der die Betreuungskräfte stellt. Die Brinkmann Pflegevermittlung fungiert dabei als Vermittler und unterstützt Sie bei Auswahl und Organisation der Betreuung, ist jedoch nicht der Vertragspartner.

Bei Zustimmung erfolgt der schriftliche Vertragsabschluss mit allen Details. Auch danach bleiben wir Ihr Ansprechpartner, um die Betreuung bei Bedarf anzupassen und sicherzustellen, dass alles Ihren Erwartungen entspricht.

Wie kann ich kurzfristig eine 24-Stunden-Pflegekraft für Pflegegrad beantragen?

Kontaktieren Sie uns über unsere Schnellanfrage. Für eine kurzfristige Vermittlung prüfen wir Pflegegrad und aktuelle Betreuungssituation, danach suchen wir i.d.R. innerhalb von 2 bis 5 Werktagen eine passende 24-Stunden-Pflegekraft. Viele Einsätze können innerhalb weniger Tage starten, um eine nahtlose Versorgung zu gewährleisten.

Wie schnell bekommt man eine 24-Stunden-Pflege?

Die Vermittlung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 bis 5 Werktagen, abhängig von Pflegegrad, individuellen Anforderungen, Saison (Sommer, Weihnachten) und Verfügbarkeit. Durch vorausschauende Planung, eingespielte Abläufe und Prozesse, enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Dienstleistern in einem breitem Netzwerk, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit sowie kontinuierliche Kommunikation stellen wir sicher, dass keine Versorgungslücke entsteht.

Wie passt sich die 24-Stunden-Pflege an höhere Pflegegrade (4 – 5) an?

Bei höheren Pflegegraden (4–5) wird die 24-Stunden-Pflege individuell auf den erhöhten Betreuungs- und Pflegebedarf abgestimmt.

  • Intensivere Pflege bei Körperpflege, Mobilität und Ernährung
  • Spezialisierte Betreuungskräfte mit Erfahrung bei komplexen Pflegesituationen
  • Erweiterte Unterstützung im Alltag, um alle Bedürfnisse abzudecken
  • Zusammenarbeit mit examinierten Fachkräften für medizinische Aufgaben
  • Flexible Anpassung, die kontinuierlich an den aktuellen Bedarf angepasst wird

So ist sichergestellt, dass die Betreuung sicher, umfassend und auf die individuellen Anforderungen des Pflegebedürftigen zugeschnitten ist.

 
 

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