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Entsendung nach Artikel 11
Die EU-Entsenderichtlinie nach Artikel 11 ermöglicht es ausländischen Unternehmen, angestellte oder arbeitnehmerähnliche selbstständige Pflege- und Betreuungskräfte für Dienstleistungen in einem anderen europäischen Land, wie Deutschland, einzusetzen. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass die Versteuerung der Betreuungskraft in dem Land erfolgt, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird.
So funktioniert die Entsendung nach Artikel 11
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Anstellung oder arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit:
Die Betreuungskräfte werden entweder direkt bei dem ausländischen Unternehmen angestellt oder als arbeitnehmerähnliche Selbstständige unter Vertrag genommen.
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Sozialversicherung in Deutschland:
Die Betreuungskräfte sind in Deutschland über eine deutsche Krankenversicherung sozialversichert. Alle erforderlichen Sozialabgaben, einschließlich Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, werden in Deutschland abgeführt. Dadurch genießen die Betreuungskräfte Versicherungsschutz nach deutschem Standard.
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Keine Begrenzung der Vertragsdauer:
Anders als bei den Entsendungen nach Artikel 12 oder 13 unterliegt die Beschäftigung nach Artikel 11 keiner zeitlichen Begrenzung hinsichtlich der Vertrags- oder Einsatzdauer. Das bietet sowohl den Betreuungskräften als auch den Kunden langfristige Planungssicherheit.
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Kein A1-Formular erforderlich:
Da diese Form der Beschäftigung nicht als klassische Entsendung gilt, entfällt der Nachweis einer Sozialversicherung im Ausland über das A1-Formular.
Vorteile der Regelung nach Artikel 11
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Rechtliche Sicherheit:
Dieses Modell ist vollständig legal und entspricht den europäischen Richtlinien.
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Höchster Versicherungsschutz:
Die Betreuungskräfte sind in Deutschland nach den strengen deutschen Sozialversicherungsstandards abgesichert.
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Langfristige Betreuungslösungen:
Durch die fehlende Begrenzung der Vertragsdauer können Betreuungskräfte flexibel und ohne Einschränkungen eingesetzt werden.
Die Entsendung nach Artikel 11 bietet somit eine zuverlässige und rechtssichere Grundlage für die Erbringung von Betreuungsdienstleistungen in deutschen Haushalten. Sie vereint den Schutz der Betreuungskräfte mit den Bedürfnissen der Kunden nach einer langfristigen und hochwertigen Betreuung.