Das Persönliche Budget umfasst Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Menschen, denen eine Behinderung droht. Das Wunsch- und Wahlrecht steht dabei im Fokus.
Menschen, die ein Recht auf Teilhabeleistungen haben, haben ebenso das Recht auf Persönliches Budget. Hierzu zählen vor allem Betroffene, die beispielsweise unter einer Behinderung leiden bzw. wahrscheinlich in den kommenden Jahren mit einer solchen konfrontiert werden, chronisch-psychisch krank sind, körperlich extrem beeinträchtig sind, aufgrund einer Sucht nicht fähig sind, ihren Alltag zu meistern.
Die Leistungsträgern bestimmen daher keine festgesetzten Dienst- oder Sachleistungen, sondern überweisen Geld, mit dem der Budgetnehmer selbstbestimmt Dienstleistungen, z. B. in Form von Persönlicher Assistenz organisieren kann. So kann er selbst flexibel entscheiden, welche Unterstützung er, wann und in welcher Form benötigt und mit dem Persönlichen Budget abdecken kann.