Die Leistungsträgern bestimmen daher keine festgesetzten Dienst- oder Sachleistungen, sondern überweisen Geld, mit dem der Budgetnehmer selbstbestimmt Dienstleistungen, z. B. in Form von Persönlicher Assistenz organisieren kann. So kann er selbst flexibel entscheiden, welche Unterstützung er, wann und in welcher Form benötigt und mit dem Persönlichen Budget abdecken kann.
Unterschieden wird zwischen dem einfachen Persönlichen Budget, bei dem nur ein Leistungsträger zuständig ist und dem sogenannten trägerübergreifenden Persönlichen Budget, bei dem mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget erbringen.
Leistungen zur Teilhabe
-
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
-
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
-
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
-
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Folgende Leistungsträger können bei einem Persönlichen Budget beteiligt sein:
-
Gesetzliche Krankenversicherung,
-
Bundesagentur für Arbeit.
-
Gesetzliche Rentenversicherungsträger,
-
Gesetzliche Unfallversicherungsträger,
-
Träger der Alterssicherung der Landwirte,
-
Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge,
-
Öffentliche Jugendhilfeträger,
-
Sozialhilfeträger (auch für Hilfen zur Pflege),
-
Integrationsamt.
Detaillierte Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie auch auf den Webseiten des Bundesminsteriums für Arbeit und Soziales "Teilhabe und Inklusion" sowie "einfach teilhaben".
Das Persönliche Budget muss beantragt werden. Hierbei unterstützen spezielle Beratungsstellen u.a. die Fachstelle EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung).