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Übrigens kann man die Kosten eines Notrufsystems auch als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angeben und unter Umständen eine Steuerermäßigung erhalten.
Ein leichter Schwindel kann schon schwere Folgen haben: Statistisch betrachtet, stürzen einmal im Jahr mindestens vier bis fünf Millionen Senioren. Ein Drittel von ihnen sind über 65 Jahre alt. Bei den über 80-jährigen steigt der Anteil auf mehr als die Hälfte. Leider bleibt es in diesem Fall nicht nur bei einmaligen Stürzen. Die Folgen können mitunter gefährlich werden, wenn keine Hilfe zur Stelle ist. Auch wenn die körperlichen Blessuren nicht immer gravierend sind – das Aufstehen bereitet dennoch die größten Schwierigkeiten. Um zu gewährleisten, dass in solchen Fällen Hilfe naht, sollten pflegebedürftigen Menschen auf Notrufsysteme setzen. Diese ermöglichen Sicherheit im eigenen Zuhause.
Unser Kooperationspartner ProVita Alltagsassistenz Deutschland GmbH– bietet verschiedene Arten von Notrufsystemen an:
Alle drei Notrufsysteme sind sehr leicht zu bedienen und bieten schnelle Hilfe im Notfall.
Der Nutzer trägt, je nach gewähltem Notrufsystem, den Funksender um den Hals, am Arm oder am Schlüsselbund. Durch das Auslösen des Notrufs wird die Notrufzentrale sofort benachrichtigt, wo Rund-um-die-Uhr professionelle Helfer den Notruf entgegennehmen und unverzüglich die notwendige Hilfe organisieren.
Erreichbarkeit:
Die Notrufzentale ist rund um die Uhr erreichbar und das 365 Tage im Jahr.
Hilfeleistung:
Im Notfall wird die Hilfe bereitgestellt, die benötigt wird bzw. an die zu informierende Kontaktperson.
Fachpersonal:
Der Bereitschaftsdienst ist qualifiziert für die persönliche Hilfe vor Ort.
Kompfort:
Hilfeknopf am Funksender um den Hals, am Arm oder am Schlüsselbund.
Bedienbarkeit:
Einfache Technik mit persönlicher Einweisung vor Ort
Kosten:
Volle Kostentransparenz, übersichtliche Tarife, Zuschüsse der Pflegekasse bei manchen Geräten möglich.
Bei vielen Serviceangeboten übernimmt die Pflegekasse einen Kostenanteil sofern ein Anspruch vorliegt.
Übrigens kann man die Kosten eines Notrufsystems auch als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angeben und unter Umständen eine Steuerermäßigung erhalten.
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