Tipp
Die Pflegekassen lehnen häufig die Leistungen für Pflegehilfsmittel ab, in der Annahme, für diese würde im Regelfall bei einem niedrigen Pflegegrad kein Bedarf bestehen. Dies stellt sich aber in der Praxis als falsch dar! Bei einer eventuellen Ablehnung sollten Sie daher unmittelbar Widerspruch einlegen und es sollte der MDK hinzugezogen werden. Denn die Bedürftigkeit kann nur von dem MDK oder dem MEDICPROOF festgestellt werden.