Kosten-Check Das kostet eine 24-Stunden-Pflege.

Kosten für 24-Stunden-Betreuung

Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung, wie wir sie vermitteln, sind unterschiedlich. Ausschlaggebend sind Faktoren wie Sprachkenntnisse der Betreuungskraft, Erfahrung und Anzahl der zu betreuenden Personen. Derzeit müssen Familien mit Kosten zwischen 2.700 und 3.200 Euro für eine betreute Person rechnen. Zur Finanzierung können die Pflegebedürftigen das Pflegegeld (ab Pflegegrad 2), Verhinderungspflegegeld und Kurzzeitpflegegeld anrechnen sowie steuerliche Vorteile geltend machen. Abzüglich dieser Finanzierungshilfen kommen Familien auf einen monatlichen Betrag von 1.700 bis 2.200 Euro.
 

Pflegeheimkosten

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz variieren von Bundesland. Sie reichen von rund 2.600 Euro in Sachsen-Anhalt bis knapp 3.500 Euro in Baden-Württemberg. Diese Summe weist nur die Eigenbeteiligung aus. Je nach Sonderwünschen wie Zimmer oder Verpflegung liegen die Kosten deutlich höher.

Betreuung durch eigene Pflegekraft

Selbstständige deutsche Pflegekräfte bieten ebenfalls eine 24-Stunden-Betreuung an. Diese Dienstleistung ist nur für einen übersichtlichen Personenkreis finanzierbar: Die monatlichen Kosten liegen bei bis zu 8.000 Euro. Eine weitere Möglichkeit ist die Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsvertrages. Hier werden Familien zu Arbeitgebern: mit Pflichten wie Versicherungsschutz, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc.

 

So könnten Ihre Kosten aussehen: Beispielkalkulation für die 24-Stunden-Betreuung

Um Ihnen einen ersten Eindruck zu vermitteln, wie sich die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung zusammensetzen können, haben wir eine typische Betreuungssituation als Beispiel berechnet:

Eine alleinstehende Seniorin mit Pflegegrad 3 benötigt Unterstützung im Alltag. Neben der Hilfe im Haushalt, wie Kochen, Einkaufen und Aufräumen, übernimmt die Betreuungskraft auch die Grundpflege, etwa beim Anziehen und bei der Körperpflege. Zudem sorgt sie für soziale Betreuung, wie gemeinsame Spaziergänge oder Gespräche, um den Alltag angenehmer zu gestalten.

In der Tabelle finden Sie eine Übersicht der folgenden monatlichen Kosten für die Betreuungskraft sowie die möglichen Entlastungen aus der Pflegeversicherung.

Kosten und Entlastungen in der Übersicht

Kosten für eine Betreuungskraft pro Monat
mit guten Deutschkenntnissen

(Bitte beachten Sie, dass dies ein Richtwert ist – die tatsächlichen Kosten können je nach individuellen Anforderungen und Betreuungssituation variieren.)

3.200 €
Abzüglich:
Monatliches Pflegegeld bei Pflegegrad 3

(Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen gemäß § 37 Absatz 1 Satz 3 SGB XI.)

-599,00 €
(seit 1.1.2025)
Abzüglich:
Geld aus Verhinderungspflege

(Die Summe ergibt sich aus dem monatlichen Anteil des jährlichen Höchstbetrages von 1.685,00 €. Die Voraussetzungen des § 39 Absatz 1 Satz 3 SGB XI müssen erfüllt sein.)

-140,00 €
(seit 1.1.2025)
Abzüglich
Mittel aus der Kurzzeitpflege

(Der Leistungsbetrag nach Absatz 1 Satz 3 kann um bis zu 843,00 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Absatz 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 2.528,00 Euro im Jahr erhöht werden.)

-70,00 €
Abzüglich
Steuerentlastung

(Für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie die 24-Stunden-Betreuung, können Sie 20 % der Kosten steuerlich geltend machen – bis zu einem maximalen Betrag von 4.000 Euro pro Jahr.)

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerrechtsberatung durchführen dürfen, wenden Sie sich im Zweifel bitte an Ihren Steuerberater.

-333 €
(maximal 4.000 €/Jahr)
Effektive monatliche Kosten:
(bei Pflegegrad 3)
2.057,00 €

Keine versteckten Kosten!

Nach Auswahl Ihrer Betreuungskraft erhalten Sie einen gesicherten Festpreis. Unsere Kosten für die häusliche Betreuung setzen sich zusammen aus: Kosten für die Betreuungskraft, Sozialabgaben sowie Steuern.

Nicht enthalten sind Feiertagszuschläge und Sommerzuschläge. Eine detaillierte Übersicht der Leistungen finden Sie im Anhang „Leistungsübersicht“.

Gerne erläutern wir Ihnen unsere Leistungen in einem persönlichen Gespräch.

Betreuungskraft finden!
Teilen Sie uns Ihre Anforderungen in der Schnellanfrage mit.

 

KOSTENFAKTOREN & ENTLASTUNGEN:

Grundlegende Kostenfaktoren

Die Kosten für die 24-Stunden-Pflege hängen immer von der individuellen Betreuungssituation ab. Dennoch gibt es grundlegende Faktoren, die die Gesamtkosten beeinflussen. Allen voran das Gehalt der Pflegekraft, das sich je nach Qualifikation und Herkunftsland unterscheidet, sowie eventuelle Agenturkosten für die Vermittlung und Betreuung. Zusätzlich entstehen Kosten für Unterkunft und Verpflegung, da die Betreuungskraft meist im Haushalt des Pflegebedürftigen lebt. Reisekosten, insbesondere bei Anreise aus dem Ausland, und Zuschläge für besondere Einsätze wie Nachtbetreuung, Feiertagsarbeit oder die Betreuung mehrerer Personen wirken sich ebenfalls auf die Gesamtkosten aus.

Eventuelle Zuschläge

Bei der 24-Stunden-Pflege können Zuschläge anfallen, die die Gesamtkosten beeinflussen. Für die Betreuung nachts beispielsweise fallen in der Regel die Kosten für die Betreuung höher aus. Ein ZweiPersonen-Haushalt oder wenn zwei Personen betreut werden müssen steigt ebenfalls der Preis, weil der Betreuungsaufwand höher ist. Welche zusätzlichen Kosten aber tatsächlich anfallen, hängt letztlich immer von der individuellen Betreuungssituation ab.

Qualifikation der Betreuungskraft

Höher qualifizierte Betreuungskräfte mit viel Erfahrung in der Betreuung (z. B. in der Demenzpflege) und guten Sprachkenntnissen verlangen in der Regel ein höheres Gehalt. Ihre Expertise kann jedoch zu einer besseren Betreuung führen, was den höheren Preis rechtfertigen kann.

Kostenreduzierung und steuerliche Entlastung

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Kosten für die sogenannte 24-Stunden-Pflege zu senken. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhalten Pflegegeldzahlungen und Zuschüsse zur Unterstützung im Alltag, die für die Betreuung genutzt werden können. Zusätzlich lassen sich die Aufwendungen ggf. steuerlich absetzen: Bis zu 20 % der Kosten, maximal 4.000 Euro jährlich, können als haushaltsnahe Dienstleistungen eventuell geltend gemacht werden. Da die steuerliche Entlastung im Einzelfall unterschiedlich ist, sollte dies idealerweise mit einem Steuerberater geklärt werden.

Neuerungen in der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab 2025

Ab dem 1. Juli 2025 profitieren Pflegebedürftige von einem gemeinsamen Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von bis zu 3.539 Euro . Diese neue Regelung schafft mehr Flexibilität, da die Mittel individuell zwischen den beiden Pflegeformen aufgeteilt werden können – je nach Bedarf. Zudem entfällt die bisherige Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege, was den Zugang zu diesen Leistungen deutlich erleichtert. So wird die Pflege zu Hause noch besser unterstützt!

Gerne erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag und beraten Sie über Fördermöglichkeiten. Unser Angebot verpflichtet Sie selbstverständlich nicht zu einem Auftrag.


Rufen Sie uns einfach an: 0800 7030303


Sie möchten mit Ihrem Berater vor Ort sprechen? Jetzt finden

 
 

Ihr persönlicher Berater
bei Ihnen vor Ort:

Einfach Ihre PLZ eingeben.

Wir helfen Ihnen zügig und konkret bei Ihrem Pflegebedarf.

Rufen Sie uns unverbindlich an.

Sie werden von uns kostenfrei - und insbesondere diskret - beraten.