Pflegebedürftigkeit
nach SGB XI Ab wann besteht eine Pflegebedürftigkeit?

Im Volksmund wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit immer dann benutzt, wenn sich ein Mensch nach einem Unfall, nach einer Erkrankung oder aufgrund seines Alters nicht mehr allein versorgen kann. Spätestens, wenn er auf fremde Hilfe angewiesen ist - und sei es nur beim Lesen der Zeitung - sprechen viele von einem Pflegebedarf. Doch die Pflegebedürftigkeit ist gesetzlich definiert. Was er genau bedeutet und welche Besonderheiten bestehen, erklären wir Ihnen in unserem Pflegewissen.

Manchmal geht es ganz schnell. Von heute auf morgen ist man plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen. Auch wenn die Schwere der Pflegebedürftigkeit nicht automatisch einem Pflegegrad entspricht, so ist der Betroffene dennoch auf Hilfe angewiesen. Im Sozialgesetzbuch ist ganz klar definiert, wann ein Mensch als pflegebedürftig gilt.

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.

Pflegebedürftig ist demnach auch nur, wer mindestestens sechs Monate Hilfe benötigt und in sechs definierten Punkten besonders eingeschränkt ist. Diese sind:
 

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlage
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Pflegebedürftig auch ohne Pflegegrad?

Nun muss man aber das Thema Pflegebedürftigkeit differenzieren. Zum einen gibt es den gesetzlichen Pflegebedürftigkeitsbegriff und die allgemeine Pflegebedürftigkeit. Auch wenn die Pflegekassen einem Pflegebedürftigen keinen Pflegegrad zuspricht, bedeutet das dennoch, dass der Mensch Pflege und Unterstützung benötigt. Die Brinkmann Pflegevermittlung als eine der größten unabhängigen Vermittlungsagenturen im Bereich der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) - der sogenannten 24 Stunden Pflege - ermittelt gemeinsam mit Ihnen und ihren Angehörigen den passenden Pflegebedarf. Egal ob Alltagsbegleiter, Haushaltshilfe, Pflege- oder Betreuungsfachkraft - wir vermitteln qualifizierte, osteuropäische Betreuungskräfte mit dem Ziel. Senioren in ihrem gewohnten Umfeld würdevoll und gut versorgt zu wissen.

Vermittlung einer 24-Stunden-Pflege

Geben Sie Ihren Bedarf an und finden Sie eine Betreuungskraft

Zur Schnellanfrage
 
 

Ihr persönlicher Berater
bei Ihnen vor Ort:

Einfach Ihre PLZ eingeben.

Wir helfen Ihnen zügig und konkret bei Ihrem Pflegebedarf.

Rufen Sie uns unverbindlich an.

Sie werden von uns kostenfrei - und insbesondere diskret - beraten.