Wie lässt sich eine 24-Stunden-Pflege finanzieren?
Die monatlichen Kosten einer 24-Stunden-Pflege müssen in der Regel nicht vollständig selbst getragen werden. Je nach Pflegegrad können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung sowie steuerliche Vorteile genutzt werden. Dadurch lässt sich der Eigenanteil häufig deutlich reduzieren.
✔︎ Pflegegeld
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten Pflegegeld, wenn die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen erfolgt. Das Pflegegeld kann zur Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege eingesetzt werden.
✔︎ Entlastungsbetrag
Pflegebedürftigen steht ein Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Je nach individueller Betreuungssituation kann dieser Betrag auch zur Finanzierung der häuslichen Betreuung genutzt werden.
✔︎ Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Seit dem 1. Juli 2025 steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Je nach individueller Situation kann dieser Betrag zur Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege beitragen.
✔︎ Steuerliche Vorteile
Die Kosten einer 24-Stunden-Pflege können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Je nach persönlicher Situation können beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Welche steuerlichen Vorteile möglich sind, sollte im Einzelfall mit einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.