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Bevor es darum geht, Umbaumaßnahmen vorzunehmen, muss bei einer anerkannten Pflegebedürftigkeit zuerst ein Antrag auf Zuschuss für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gestellt werden. Wird dieser genehmigt, kann die Planung für ein seniorengerechtes Bad beginnen.
Der Antrag muss schriftlich, aber formlos erfolgen. Beschrieben werden müssen sämtliche Umbaumaßnahmen - idealerweise wird die Notwendigkeit dokumentiert und argumentiert, warum der Umbau eines Bades notwendig ist.
4.180 Euro stehen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen als Zuschuss im Kalenderjahr und Maßnahme maximal zur Verfügung. Der Rest muss als Eigenanteil vom Pflegebedürftigen selbst gezahlt werden. In Einzelfallentscheidungen kann es aber möglich sein, einen höheren Zuschuss zu erhalten. Mehr dazu lesen Sie unter Wohnraumanpassung.