Autorin der Seite: Susanna Witte · aktualisiert am 25.09.2026
Polnische Pflegekräfte unterstützen ältere und pflegebedürftige Menschen dabei, weiterhin im eigenen Zuhause leben zu können. Sie übernehmen je nach individuellem Bedarf Aufgaben im Alltag, im Haushalt und in der Grundpflege und leisten Gesellschaft. Häufig wohnen die Betreuungskräfte während ihres Einsatzes im Haushalt der betreuten Person. Dieses Modell wird deshalb auch als Betreuung in häuslicher Gemeinschaft oder umgangssprachlich als 24-Stunden-Pflege bezeichnet.
Der Begriff „polnische Pflegekraft“ ist weit verbreitet, fachlich jedoch nicht immer ganz zutreffend. Viele der aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern kommenden Betreuungskräfte sind keine examinierten Pflegefachkräfte. Sie können bei alltäglichen und grundpflegerischen Aufgaben unterstützen, dürfen ohne entsprechende Qualifikation jedoch keine medizinische Behandlungspflege übernehmen. Dafür kann beispielsweise ergänzend ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt werden.
Neben Polen kommen Betreuungskräfte unter anderem aus Rumänien, Bulgarien und Tschechien. Deshalb ist auch der übergeordnete Begriff „osteuropäische Pflegekräfte“ beziehungsweise präziser „osteuropäische Betreuungskräfte“ gebräuchlich. Welches Herkunftsland für eine Familie infrage kommt, ist dabei nur eines von mehreren Kriterien. Entscheidend sind vor allem der konkrete Betreuungsbedarf und die Anforderungen an die Betreuungskraft.
Polnische Pflegekräfte – fachlich meist treffender als Betreuungskräfte bezeichnet – unterstützen pflegebedürftige Menschen vor allem bei der Bewältigung ihres Alltags. Welche Aufgaben sie konkret übernehmen, richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf und den vereinbarten Leistungen.
◉ Unterstützung bei der Grundpflege, beispielsweise beim Waschen, Anziehen, bei der Körperhygiene oder beim Toilettengang
◉ Hilfe im Haushalt, etwa beim Kochen, Einkaufen, Reinigen der Wohnung oder bei der Wäsche
◉ Unterstützung im Alltag, zum Beispiel beim Aufstehen, Gehen oder bei gemeinsamen Aktivitäten
◉ Persönliche Betreuung und Gesellschaft, beispielsweise durch Gespräche, Spaziergänge oder gemeinsame Beschäftigungen
◉ Begleitung außer Haus, etwa zu Terminen oder bei alltäglichen Erledigungen
Damit verbindet die Betreuung zu Hause praktische Unterstützung mit persönlicher Zuwendung und kann Angehörige bei vielen wiederkehrenden Aufgaben entlasten.
Von der alltäglichen Unterstützung und Grundpflege ist die medizinische Behandlungspflege zu unterscheiden. Dazu gehören beispielsweise Wundversorgung, Injektionen oder andere medizinisch-pflegerische Maßnahmen. Ob eine Betreuungskraft solche Tätigkeiten ausführen darf, hängt insbesondere von ihrer Qualifikation und dem rechtlichen Rahmen ab. Werden medizinische Pflegeleistungen benötigt, kann die häusliche Betreuung beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst ergänzt werden.
Betreuungskräfte aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern haben sich zu einem wichtigen Bestandteil der häuslichen Betreuung in Deutschland entwickelt. Das Bundesgesundheitsministerium spricht bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft von meist osteuropäischen Betreuungskräften, die für die Dauer ihres Einsatzes im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnen.
Dass viele Betreuungskräfte aus Ländern wie Polen, Rumänien, Bulgarien oder Tschechien kommen, wird auch durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union erleichtert. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dürfen grundsätzlich in Deutschland arbeiten. Daneben können Betreuungskräfte beispielsweise im Rahmen der EU-Entsendung vorübergehend nach Deutschland entsandt werden.
Polen spielt in diesem Betreuungsmodell traditionell eine wichtige Rolle. Die geografische Nähe zu Deutschland und die über Jahre entstandenen Vermittlungsstrukturen haben dazu beigetragen, dass polnische Betreuungskräfte hierzulande besonders bekannt sind. Heute werden jedoch ebenso Betreuungskräfte aus weiteren osteuropäischen EU-Staaten vermittelt.
Für Familien bedeutet das: Die Suche nach einer geeigneten Betreuungskraft muss sich nicht auf ein bestimmtes Herkunftsland beschränken. Welche Person geeignet ist, hängt vielmehr von den Anforderungen des jeweiligen Haushalts, der Erfahrung und der persönlichen Passung ab. Auch Sprachkenntnisse können dabei eine Rolle spielen, wobei Verständigung im Alltag weit über Worte hinausgeht. Gegenseitiges Verständnis, Aufmerksamkeit und eine vertrauensvolle Beziehung tragen wesentlich zur erfolgreichen Kommunikation im Alltag bei.
Wer nach einer Betreuungskraft für zu Hause sucht, stößt häufig auf den Begriff „polnische Pflegekraft“. Tatsächlich kommen Betreuungskräfte in der häuslichen Betreuung aus verschiedenen mittel- und osteuropäischen EU-Ländern. Dazu gehören unter anderem:
Die grundlegenden Aufgaben einer Betreuungskraft unterscheiden sich nicht aufgrund ihrer Nationalität. Auch Deutschkenntnisse, Betreuungserfahrung oder persönliche Fähigkeiten lassen sich nicht pauschal einem Herkunftsland zuordnen.
Für die Auswahl einer passenden Betreuungskraft sind deshalb vor allem Deutschkenntnisse, Erfahrung, Kenntnisse im Umgang mit bestimmten Krankheitsbildern, persönliche Passung und der individuelle Betreuungsbedarf entscheidend. Unterschiede können sich dagegen beispielsweise durch das jeweilige Beschäftigungs- oder Vermittlungsmodell, die aktuelle Verfügbarkeit und die Organisation der Anreise ergeben.
Ob eine Betreuungskraft aus Polen, Rumänien, Bulgarien oder Tschechien kommt, sagt zunächst wenig darüber aus, ob sie zu einer pflegebedürftigen Person und deren Alltag passt. Wichtiger sind die individuellen Eigenschaften und Voraussetzungen der Betreuungskraft.
Bei der Auswahl sollten insbesondere die Deutschkenntnisse, Betreuungserfahrung, benötigten Fähigkeiten, persönliche Passung und der konkrete Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Auch die gewünschte Verfügbarkeit und das zugrunde liegende Betreuungsmodell können eine Rolle spielen.
Eine erfahrene rumänische Betreuungskraft mit passenden Deutschkenntnissen kann für einen Haushalt daher beispielsweise geeigneter sein als eine polnische Betreuungskraft, die die individuellen Anforderungen weniger gut erfüllt – und umgekehrt. Entscheidend ist nicht die Nationalität, sondern die Passung zwischen Mensch, Betreuungsbedarf und Betreuungskraft.
Die Kosten für eine polnische Pflegekraft lassen sich nicht allein anhand ihrer Herkunft bestimmen. Für eine 24-Stunden-Betreuung sollten Familien derzeit in der Regel mit 2.700 bis 3.200 Euro pro Monat für eine zu betreuende Person rechnen.
Wie hoch die tatsächlichen Kosten ausfallen, hängt von der individuellen Betreuungssituation ab. Einfluss auf den Preis haben unter andere
Das gilt grundsätzlich auch für Betreuungskräfte aus Rumänien, Bulgarien, Tschechien oder anderen osteuropäischen Ländern. Statt die Kosten ausschließlich nach dem Herkunftsland zu vergleichen, sollte daher immer die konkrete Betreuungssituation betrachtet werden.
Je nach Pflegegrad und persönlicher Situation können verschiedene Leistungen zur Finanzierung der häuslichen Betreuung beitragen. Dazu zählen insbesondere das Pflegegeld ab Pflegegrad 2, Leistungen aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie mögliche steuerliche Vergünstigungen.
Dadurch kann sich der tatsächlich von der Familie zu tragende Eigenanteil deutlich reduzieren. Welche Leistungen im individuellen Fall genutzt werden können, sollte jedoch immer anhand der persönlichen Pflege- und Betreuungssituation geprüft werden.
Polnische und andere osteuropäische Betreuungskräfte können legal in Deutschland tätig sein. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit über ein rechtlich zulässiges Beschäftigungs- oder Betreuungsmodell organisiert wird und die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Für Betreuungskräfte aus EU-Ländern wie Polen, Rumänien, Bulgarien oder Tschechien kommen grundsätzlich verschiedene Modelle infrage:
EU-Entsendung: Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen im EU-Ausland beschäftigt und wird vorübergehend nach Deutschland entsandt. Eine gültige A1-Bescheinigung dokumentiert, welches Sozialversicherungsrecht gilt.
Direkte Anstellung: Ein deutscher Privathaushalt kann eine Betreuungskraft aus einem anderen EU-Mitgliedstaat selbst beschäftigen und übernimmt dabei die entsprechenden Arbeitgeberpflichten.
Selbstständige Tätigkeit: Auch eine selbstständige Tätigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Dabei muss es sich tatsächlich um eine selbstständige Tätigkeit handeln, damit keine Scheinselbstständigkeit vorliegt.
Unabhängig vom gewählten Modell müssen die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehören bei angestellten Betreuungskräften auch Regelungen zu Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten. Der verbreitete Begriff „24-Stunden-Pflege“ bedeutet daher nicht, dass eine einzelne Betreuungskraft 24 Stunden am Tag arbeitet oder durchgehend verfügbar ist.
Ob eine polnische, rumänische oder andere osteuropäische Betreuungskraft gut zu einer Familie passt, sollte nicht allein von ihrer Herkunft abhängig gemacht werden. Entscheidend ist, dass die Betreuungskraft den individuellen Anforderungen der betreuten Person gerecht werden kann und auch auf persönlicher Ebene eine gute Grundlage für das Zusammenleben besteht.
Je genauer der tatsächliche Betreuungsbedarf und die persönlichen Wünsche im Vorfeld erfasst werden, desto gezielter kann nach einer geeigneten Betreuungskraft gesucht werden. Eine gute Auswahl berücksichtigt deshalb nicht nur fachliche und praktische Anforderungen, sondern auch die Menschen, die später einen großen Teil ihres Alltags miteinander verbringen.
Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf ein nachvollziehbares Beschäftigungsmodell, transparente Vertragsbedingungen und klar geregelte Leistungen. Beim Entsendemodell gehört dazu insbesondere eine gültige A1-Bescheinigung. Eine Vermittlungsagentur sollte zudem transparent erklären können, wie die Betreuung organisiert wird und wer bei Fragen oder Problemen Ansprechpartner ist.
Wie schnell eine Betreuung beginnen kann, hängt von der aktuellen Verfügbarkeit, den Anforderungen an die Betreuungskraft und der Organisation der Anreise ab. Bei der Brinkmann Pflegevermittlung erhalten Familien in der Regel innerhalb von 2 bis 5 Werktagen erste Personalvorschläge. Der tatsächliche Betreuungsbeginn wird anschließend individuell abgestimmt.
Für die häusliche Betreuung gibt es keine allgemeine Vorgabe, nach der jede Betreuungskraft ein bestimmtes deutsches Sprachniveau besitzen muss. Gute Verständigung kann im gemeinsamen Alltag jedoch entscheidend sein. Deshalb sollten die benötigten Deutschkenntnisse bereits bei der Auswahl der Betreuungskraft berücksichtigt werden.
Wenn die Betreuungskraft während ihres Einsatzes im Haushalt untergebracht wird, benötigt sie einen angemessenen persönlichen Rückzugsbereich. Bei der Brinkmann Pflegevermittlung soll daher für die Betreuungskraft mindestens ein eigenes Zimmer vorgesehen sein.
Die Betreuung wird häufig im Wechsel mehrerer Betreuungskräfte organisiert. Wie lange ein einzelner Einsatz dauert, hängt vom jeweiligen Betreuungsmodell und der individuellen Planung ab. Bei der Brinkmann Pflegevermittlung erfolgt der Wechsel typischerweise in einem regelmäßigen Rhythmus.
Grundsätzlich können Betreuungskräfte auch Menschen mit Demenz im Alltag unterstützen. Entscheidend ist, dass die ausgewählte Person über die für die jeweilige Situation erforderliche Erfahrung verfügt. Der konkrete Unterstützungsbedarf sollte deshalb bereits vor der Vermittlung möglichst genau erfasst werden.

Susanna Witte
Geschäftsführerin der Brinkmann Pflegevermittlung
"Meine Expertise liegt in der Pflegeberatung und der Begleitung von Familien in Pflege- und Betreuungssituationen. Als geprüfte Pflegeberaterin, Systemische Familienberaterin und Geschäftsführerin der Brinkmann Pflegevermittlung verbinde ich fachliche Kompetenz mit einem praxisnahen Verständnis für die Herausforderungen von Menschen mit Pflegebedarf und ihrer Angehörigen."
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