Wichtig
Die Grundpflege ist die Summe aller regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die dazu beitragen, dass pflegebedürftige Personen ihren Alltag bewältigen können.
Dass man sich im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit nicht mehr allein anziehen oder waschen kann - für die meisten Menschen unvorstellbar. Aber jeder Mensch kann durch einen Unfall, durch Krankheit oder altersbedingte Beschwerden übergangsweise oder über einen langen Zeitraum hinweg pflegebedürftig werden. Spätestens dann sind Menschen jeden Alters auf fremde Hilfe und Unterstützung im Alltag angewiesen.
Die Basis jeder Betreuung bildet die Grundpflege. Sie ist die Kernleistung, den jeder Pflegebedürftige erhält, egal ob von einem ambulanten Pflegedienst, einem pflegenden Angehörigen oder einer Betreuungskraft in der sogenannten 24 Stunden Pflege. Die Grundpflege ist nämlich eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen, die altersbedingt oder durch Krankheit nicht mehr in der Lage sind, sich selber zu helfen.
Wichtig: Es geht nicht darum, die Grundpflege so zu gestalten, dass der Pflegebedürftige sich nicht einbringen muss. Oberstes Ziel ist, ihn im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen, um Alltäglichkeiten selbstbestimmt ausführen zu können. Es geht also nicht darum, dem Pflegebedürftigen die Zähne zu putzen, sondern ihn dabei zu unterstützen, es möglichst selbstständig zu tun.
Die Grundpflege ist die Summe aller regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die dazu beitragen, dass pflegebedürftige Personen ihren Alltag bewältigen können.
Gemäß SGB V ist die Grundpflege ein Teil der häuslichen Krankenpflege, die sich aus drei Bereichen zusammensetzt: Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Wie intensiv die Grundpflege ausgeführt wird, hängt vom anerkannten Pflegegrad ab. Daher ist die Grundpflege eine Leistung der Pflegeversicherung.
Die nachfolgenden Leistungen der Grundpflege bestehen immer aus verschiedenen Vorgängen. Dazu gehören: die Vorbereitung, die Durchführung und die Nachbereitung. Damit gehört nicht nur das eigentliche Putzen der Zähne zur Grundpflege, sondern so gesehen auch das Vorbereiten von Zahnbürste und Putzbecher und das anschließende Aufräumen und die Säuberung des Mundes.
Der Aufwand für die Grundpflege richtet sich aber auch nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Diese wird in die Pflegegrade eingestuft. Einen Anspruch auf Grundpflege haben alle Pflegebedürftigen, die mindestens Pflegegrad 1 haben.
Da die Grundpflege mehr ist als reine Körperpflege und damit nicht noch mehr Einschränkungen durch Bettlägerigkeit oder Bewegungseinschränkungen hinzukommen, umfasst die Grundpflege auch Prophylaxe-Maßnahmen. Diese sind allerdings Standards in der Grundpflege. Dazu gehören:
Eine osteuropäische Pflege- und Betreuungskraft, vermittelt von der Brinkmann Pflegevermittlung, kennt diese Standards zu großen Teilen und setzt sie auch gewissenhaft und bedarfsgerecht, nach Absprache, um.
Häufig leisten die pflegenden Angehörige Teile der Grundpflege, auch wenn ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt ist. Familien, die diese Pflege nicht leisten können, vertrauen immer mehr auf die sogenannte 24 Stunden Pflege. Die Brinkmann Pflegevermittlung vermittelt Ihnen dafür osteuropäische Pflege- und Betreuungskräfte, die Unterstützung in der Seniorenbetreuung und Altenpflege leisten.
Da die osteuropäischen Betreuungskräfte größtenteils keine pflegerische Ausbildung und Qualifikation besitzen, dürfen auch keine medizinischen Leistungen, z.B. die Wundversorgung übernommen werden. Das obliegt rein dem ambulanten Pflegedienst nach ärztlicher Verordnung. Demnach ist die Behandlungspflege durch die Betreuungsperson ausgeschlossen. Im Sinne einer ganzheitlichen Versorgung sollten Familien und Angehörige eine enge Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst vor Ort anstreben. Bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft lebt die Betreuungsperson gemeinsam im Haushalt des Pflegebedürftigen und unterstützt diesen vor allem in den Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung, aktivierende soziale Betreuung, Begleitung zu Arzterminen und eben als Unterstützung in der Grundpflege. Hierzu kommen im Schwerpunkt folgende Tätigkeiten zum tragen:
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