Wichtig
Die Grundpflege ist die Summe aller regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die dazu beitragen, dass pflegebedürftige Personen ihren Alltag bewältigen können.
Dass man sich im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit nicht mehr allein anziehen oder waschen kann - für die meisten Menschen unvorstellbar. Aber jeder Mensch kann durch einen Unfall, durch Krankheit oder altersbedingte Beschwerden übergangsweise oder über einen langen Zeitraum hinweg pflegebedürftig werden. Spätestens dann sind Menschen jeden Alters auf fremde Hilfe und Unterstützung im Alltag angewiesen.
Die Basis jeder Betreuung bildet die Grundpflege. Sie ist die Kernleistung, den jeder Pflegebedürftige erhält, egal ob von einem ambulanten Pflegedienst, einem pflegenden Angehörigen oder einer Betreuungskraft in der sogenannten 24 Stunden Pflege. Die Grundpflege ist nämlich eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen, die altersbedingt oder durch Krankheit nicht mehr in der Lage sind, sich selber zu helfen.
Wichtig: Es geht nicht darum, die Grundpflege so zu gestalten, dass der Pflegebedürftige sich nicht einbringen muss. Oberstes Ziel ist, ihn im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen, um Alltäglichkeiten selbstbestimmt ausführen zu können. Es geht also nicht darum, dem Pflegebedürftigen die Zähne zu putzen, sondern ihn dabei zu unterstützen, es möglichst selbstständig zu tun.
Die Grundpflege ist die Summe aller regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die dazu beitragen, dass pflegebedürftige Personen ihren Alltag bewältigen können.
Nach dem SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) zählt die Grundpflege zur häuslichen Krankenpflege. Sie wird von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung füt die Grundpflege und Behandlungspflege vorliegt. Ziel ist es, durch Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen oder die Pflege zu Hause während einer vorübergehenden Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.
Demgegenüber regelt das SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch) die Grundpflege im Rahmen der Pflegeversicherung. Hierbei handelt es sich um nicht-medizinische, pflegerische Leistungen, die für das tägliche Leben und das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen essenziell sind – insbesondere Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Leistungen werden abhängig vom anerkannten Pflegegrad durch die Pflegekasse übernommen.
Zusammengefasst: Während das SGB V auf eine kurzfristige, medizinisch begründete Versorgung abzielt, dient das SGB XI der längerfristigen Unterstützung pflegebedürftiger Menschen im Alltag.
Der Aufwand für die Grundpflege richtet sich aber auch nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Diese wird in die Pflegegrade eingestuft. Einen Anspruch auf Grundpflege haben alle Pflegebedürftigen, die mindestens Pflegegrad 1 haben.
Da die Grundpflege mehr ist als reine Körperpflege und damit nicht noch mehr Einschränkungen durch Bettlägerigkeit oder Bewegungseinschränkungen hinzukommen, umfasst die Grundpflege auch Prophylaxe-Maßnahmen. Diese sind allerdings Standards in der Grundpflege. Dazu gehören:
Eine osteuropäische Pflege- und Betreuungskraft, vermittelt von der Brinkmann Pflegevermittlung, kennt diese Standards zu großen Teilen und setzt sie auch gewissenhaft und bedarfsgerecht, nach Absprache, um.
Häufig leisten die pflegenden Angehörige Teile der Grundpflege, auch wenn ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt ist. Familien, die diese Pflege nicht leisten können, vertrauen immer mehr auf die sogenannte 24 Stunden Pflege. Die Brinkmann Pflegevermittlung vermittelt Ihnen dafür osteuropäische Pflege- und Betreuungskräfte, die Unterstützung in der Seniorenbetreuung und Altenpflege leisten.
Da die osteuropäischen Betreuungskräfte größtenteils keine pflegerische Ausbildung und Qualifikation besitzen, dürfen auch keine medizinischen Leistungen, z.B. die Wundversorgung übernommen werden. Das obliegt rein dem ambulanten Pflegedienst nach ärztlicher Verordnung. Demnach ist die Behandlungspflege durch die Betreuungsperson ausgeschlossen. Im Sinne einer ganzheitlichen Versorgung sollten Familien und Angehörige eine enge Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst vor Ort anstreben. Bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft lebt die Betreuungsperson gemeinsam im Haushalt des Pflegebedürftigen und unterstützt diesen vor allem in den Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung, aktivierende soziale Betreuung, Begleitung zu Arzterminen und eben als Unterstützung in der Grundpflege. Hierzu kommen im Schwerpunkt folgende Tätigkeiten zum tragen:
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Zur SchnellanfrageZur Grundpflege gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Ausscheidung. Dazu zählen Waschen, Duschen, Ankleiden, Hilfe beim Essen, Lagern, Gehen, Toilettengänge sowie Unterstützung bei der täglichen Hygiene.
Empfohlen werden milde Reinigungsprodukte, pH-hautneutrale Waschlotionen, rückfettende Cremes, Hautschutzcremes, Einmalhandschuhe, Waschlappen, Inkontinenzprodukte und Wundschutzpflege. Sie erleichtern den Pflegealltag und schützen die Haut nachhaltig.
Ideal sind sanfte, feuchtigkeitsspendende Produkte, z. B. Urea-Cremes, rückfettende Balsame, Hautschutzcremes mit Zink oder Panthenol und parfümfreie Lotionen. Sie stärken die Hautbarriere, beugen Trockenheit vor und schützen vor Reizungen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können Sie bequem online bestellen – viele Anbieter bieten kostenfreie Pflegeboxen an, die nach §40 SGB XI vollständig von der Pflegekasse übernommen werden.
Pflegehilfsmittel erhalten Sie online bei Apotheken, Sanitätshäusern, Pflegebedarf-Shops oder großen Gesundheitsportalen. Viele dieser Anbieter stellen monatliche Pflegehilfsmittelboxen zusammen, die für Pflegegrad-Berechtigte 100 % kostenfrei sind.
*Anders als bei gesetzlich Versicherten, müssen Privatversicherte bei den zuzahlungsfreien Pflegehilfsmitteln in Vorleistung gehen. Sie erhalten eine Rechnung vom Dienstleister. Diese muss wie gewohnt bei der Versicherung eingereicht werden.
Wir arbeiten zudem mit einem Partner zusammen, über den Sie eine kostenfreie Pflegebox, ab Pflegegrad 1 direkt online bestellen können.
Grundpflege zuhause wird von ambulanten Pflegediensten, selbstständigen Pflegekräften, häuslichen Betreuungsdiensten und Anbietern für 24-Stunden-Betreuung übernommen.
Als Vermittler für 24-Stunden-Betreuungskräfte stellen wir sicher, dass im häuslichen Umfeld eine verlässliche und individuell abgestimmte Grundpflege gewährleistet ist – ganz nach den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person. Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner in Ihrer Nähe: Beratung vor Ort
Nicht zur Grundpflege gehören medizinische Maßnahmen, die zwingend von Pflegefachkräften durchgeführt werden müssen. Dazu zählen z. B. Injektionen, Verbandswechsel, Medikamentengabe, Wundversorgung und andere Aufgaben der Behandlungspflege. Ebenso zählen reine Haushaltstätigkeiten wie Putzen oder Gartenarbeit nicht zur Grundpflege, sondern zur hauswirtschaftlichen Versorgung.
Vorteil der 24-Stunden-Pflege: sie geht weit über die Grundpflege hinaus. Zusätzlich zur Grundpflege übernehmen unsere Betreuungskräfte Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Unterstützung, Organisation des Tagesablaufs und sorgen für Sicherheit und Wohlbefinden im eigenen Zuhause – individuell auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person abgestimmt.
Die große Grundpflege umfasst eine umfassende Unterstützung in allen Bereichen der täglichen Körperpflege. Dazu gehören Ganzkörperwäsche, Haarwäsche, Zahnpflege, An- und Auskleiden, Rasur, Hautpflege, Hilfe bei der Mobilisation, Lagern sowie Unterstützung bei Toilettengängen. Sie ist besonders sinnvoll bei Menschen mit höherem Pflegebedarf oder eingeschränkter Mobilität.
Pflegekräfte dürfen medizinische Leistungen, die ärztlich verordnet oder fachlich geschult sein müssen, nicht durchführen. Dazu zählen z. B. Injektionen, Infusionen, Wundversorgung, Blutzuckermessung, Anziehen der Kompressionsstrümpfe oder Medikamentengabe, wenn sie nicht dafür qualifiziert sind.
Zur Grundpflege zählen alle täglichen Basismaßnahmen, die das körperliche Wohlbefinden sichern:
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Zähne putzen, Haare kämmen
- Ankleiden und Mobilisation
- Toilettengänge und Ausscheidung
- Unterstützung bei Ernährung und Trinken
- Hautpflege und Lagern
Grundpflege darf von ausgebildeten Pflegekräften, examinierten Altenpflegern, Gesundheits- und Krankenpflegern sowie qualifizierten Betreuungskräften erbracht werden, wenn sie entsprechend geschult sind. Auch geschulte 24-Stunden-Betreuungskräfte können Grundpflege im Haushalt.
SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung: Deckt medizinisch notwendige Leistungen, ärztlich verordnete Pflegeleistungen oder Hilfsmittel ab.
SGB XI – Pflegeversicherung: Deckt pflegerische Leistungen, Unterstützung im Alltag und Grundpflege ab – je nach Pflegegrad.
Kurz gesagt: SGB V = medizinische Versorgung, SGB XI = pflegerische Versorgung und Alltagshilfe.
Krankenkasse (SGB V) zahlt bei ärztlich verordneten medizinischen Leistungen, z. B. Heilmittel, Pflegehilfsmittel, ärztlich angeordnete Behandlungspflege.
Pflegekasse (SGB XI) zahlt für pflegebedingte Leistungen, z. B. Grundpflege, hauswirtschaftliche Unterstützung, 24-Stunden-Betreuung und Hilfen im Alltag – abhängig vom Pflegegrad.
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