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Übrigens kann man die Kosten eines Notrufsystems auch als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angeben und unter Umständen eine Steuerermäßigung erhalten.
Ein leichter Schwindel kann schon schwere Folgen haben: Statistisch betrachtet, stürzen einmal im Jahr mindestens vier bis fünf Millionen Senioren. Ein Drittel von ihnen sind über 65 Jahre alt. Bei den über 80-jährigen steigt der Anteil auf mehr als die Hälfte. Leider bleibt es in diesem Fall nicht nur bei einmaligen Stürzen. Die Folgen können mitunter gefährlich werden, wenn keine Hilfe zur Stelle ist. Auch wenn die körperlichen Blessuren nicht immer gravierend sind – das Aufstehen bereitet dennoch die größten Schwierigkeiten. Um zu gewährleisten, dass in solchen Fällen Hilfe naht, sollten pflegebedürftigen Menschen auf Notrufsysteme setzen. Diese ermöglichen Sicherheit im eigenen Zuhause.
Unser Kooperationspartner ProVita Alltagsassistenz Deutschland GmbH– bietet verschiedene Arten von Notrufsystemen an:
Alle drei Notrufsysteme sind sehr leicht zu bedienen und bieten schnelle Hilfe im Notfall.
Der Nutzer trägt, je nach gewähltem Notrufsystem, den Funksender um den Hals, am Arm oder am Schlüsselbund. Durch das Auslösen des Notrufs wird die Notrufzentrale sofort benachrichtigt, wo Rund-um-die-Uhr professionelle Helfer den Notruf entgegennehmen und unverzüglich die notwendige Hilfe organisieren.
Erreichbarkeit:
Die Notrufzentale ist rund um die Uhr erreichbar und das 365 Tage im Jahr.
Hilfeleistung:
Im Notfall wird die Hilfe bereitgestellt, die benötigt wird bzw. an die zu informierende Kontaktperson.
Fachpersonal:
Der Bereitschaftsdienst ist qualifiziert für die persönliche Hilfe vor Ort.
Kompfort:
Hilfeknopf am Funksender um den Hals, am Arm oder am Schlüsselbund.
Bedienbarkeit:
Einfache Technik mit persönlicher Einweisung vor Ort
Kosten:
Volle Kostentransparenz, übersichtliche Tarife, Zuschüsse der Pflegekasse bei manchen Geräten möglich.
Bei vielen Serviceangeboten übernimmt die Pflegekasse einen Kostenanteil sofern ein Anspruch vorliegt.
Übrigens kann man die Kosten eines Notrufsystems auch als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angeben und unter Umständen eine Steuerermäßigung erhalten.
Für ein sicheres und selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause: Die Brinkmann Pflegevermittlung begleitet Familien seit über 15 Jahren in der 24-Stunden-Pflege – und unterstützt Sie jetzt auch dabei, das passende Notrufsystem für Ihre Situation zu finden. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Liebsten jederzeit gut geschützt sind.
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Ja. Auch in der 24-Stunden-Betreuung gibt es kurze Momente, in denen die Betreuungskraft nicht unmittelbar im Raum ist. Ein Notrufsystem bietet zusätzliche Sicherheit und sorgt dafür, dass im Ernstfall sofort Hilfe informiert werden kann – auch nachts oder bei unvorhersehbaren Situationen.
Moderne Systeme verfügen über automatische Sturzerkennung oder Bewegungssensoren. Dadurch wird schneller reagiert, selbst wenn der Betroffene den Knopf nicht mehr selbst drücken kann. Das ist besonders wertvoll für Menschen mit Demenz oder eingeschränkter Motorik – und ergänzt damit die häusliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung optimal.
Ja, ab Pflegegrad 1 kann ein Hausnotrufsystem von der Pflegekasse übernommen oder bezuschusst werden. Wir unterstützen Sie gern dabei, die passenden Anträge zu stellen oder zu klären, welche Leistungen Ihnen zustehen.
Für Menschen mit Demenz empfehlen sich Systeme mit:
Diese Funktionen ergänzen die 24-Stunden-Betreuung ideal, weil sie zusätzliche Sicherheit schaffen, wenn eine Situation nicht sofort bemerkt wird.
Die Auswahl hängt vom gesundheitlichen Zustand, der Mobilität und dem Wohnumfeld ab. Wichtig sind einfache Bedienbarkeit, zuverlässige Technik und ein 24/7-besetzter Notruf. Unsere Vermittlungsberatung hilft Ihnen auf Wunsch gerne, ein passendes System zu finden, das die Betreuung zu Hause optimal unterstützt.
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