Entlastungsbetrag 131 Euro zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung

Entlastungsbetrag gezielt für die Entlastung pflegender Angehöriger

Seit dem 1.1.2017 haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Seit dem 1. Januar 2025 ist dieser um 6 Euro gestiegen und beträgt nun 131 Euro pro Monat. Die Regelung dazu findet sich in § 45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI).

Der Entlastungsbetrag dient speziell der Entlastung pflegender Angehöriger und kann für Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder der ambulanten Pflegedienste verwendet werden. Gleichzeitig bietet er aber auch Flexibilität bei der Organisation der täglichen Pflege. So kann der Betrag beispielsweise dazu genutzt werden, um eine Betreuungskraft in ihrer Pause oder Freizeit zu entlasten bzw. in diesen Zeiten muss die kontinuierliche Pflege sichergestellt werden.

Wichtig

Wichtig

Sie haben die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag über mehrere Monate hinweg anzusparen und ihn bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres zu verwenden. Dadurch können Sie finanzielle Reserven für Zeiten mit erhöhtem Unterstützungsbedarf aufbauen und umfangreichere Leistungen in Anspruch nehmen.

Was wichtig zu wissen ist: Der Entlastungsbetrag wird nur gezahlt, wenn eine tatsächliche Leistung in Anspruch genommen wurde. Es handelt sich also nur um einen Anspruch auf Kostenerstattung. Den Differenzbetrag zahlt der Pflegebedürftige. Allerdings muss er erst in Vorleistung gehen. Damit die Leistung gewährt werden muss, sollten alle Quittungen und Belege gesammelt werden. Diese werden dann bei der Pflegekasse eingereicht.

Tipp

Tipp

In einem Kalenderjahr steht einem Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag in Höhe von 1.572 Euro zu. Wurden in einem Kalenderjahr aber beispielsweise nur 1.048 Euro genutzt, bleibt der restliche Anspruch in Höhe von 524 Euro für das darauffolgende Kalenderjahr, spätestens bis zum 30. Juni, erhalten. Dadurch erhöht sich der Anspruch in dem Jahr dann aber auf 2.096 Euro.

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