Im Volksmund wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit immer dann benutzt, wenn sich ein Mensch nach einem Unfall, nach einer Erkrankung oder aufgrund seines Alters nicht mehr allein versorgen kann. Spätestens, wenn er auf fremde Hilfe angewiesen ist - und sei es nur beim Lesen der Zeitung - sprechen viele von einem Pflegebedarf. Doch die Pflegebedürftigkeit ist gesetzlich definiert. Was er genau bedeutet und welche Besonderheiten bestehen, erklären wir Ihnen in unserem Pflegewissen.
Manchmal geht es ganz schnell. Von heute auf morgen ist man plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen. Auch wenn die Schwere der Pflegebedürftigkeit nicht automatisch einem Pflegegrad entspricht, so ist der Betroffene dennoch auf Hilfe angewiesen. Im Sozialgesetzbuch ist ganz klar definiert, wann ein Mensch als pflegebedürftig gilt.
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
Pflegebedürftig ist demnach auch nur, wer mindestestens sechs Monate Hilfe benötigt und in sechs definierten Punkten besonders eingeschränkt ist. Diese sind:
Nun muss man aber das Thema Pflegebedürftigkeit differenzieren. Zum einen gibt es den gesetzlichen Pflegebedürftigkeitsbegriff und die allgemeine Pflegebedürftigkeit. Auch wenn die Pflegekassen einem Pflegebedürftigen keinen Pflegegrad zuspricht, bedeutet das dennoch, dass der Mensch Pflege und Unterstützung benötigt. Die Brinkmann Pflegevermittlung als eine der größten unabhängigen Vermittlungsagenturen im Bereich der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) - der sogenannten 24 Stunden Pflege - ermittelt gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen den passenden Pflegebedarf. Egal ob Alltagsbegleiter, Haushaltshilfe, Pflege- oder Betreuungsfachkraft - wir vermitteln qualifizierte, osteuropäische Betreuungskräfte mit dem Ziel Senioren in ihrem gewohnten Umfeld würdevoll und gut versorgt zu wissen.
Pflegebedürftigkeit zeigt sich, wenn alltägliche Aktivitäten wie Körperpflege, Ankleiden, Essen, Mobilität oder Orientierung dauerhaft schwerfallen. Auch kognitive Einschränkungen, z. B. durch Demenz, zählen dazu. Je nach Umfang der Beeinträchtigungen ermittelt der Medizinische Dienst einen passenden Pflegegrad.
Für Familien ist besonders wichtig: Sobald ein Pflegegrad vorliegt, können Pflegegeld, Entlastungsleistungen und Zuschüsse für Betreuungsformen wie die 24-Stunden-Betreuung genutzt werden.
Ja, eine 24-Stunden-Betreuung kann jederzeit organisiert werden. Ein Pflegegrad ist nicht Voraussetzung, aber hilfreich für die Finanzierung. Liegt noch kein Pflegegrad vor, kann man parallel die Begutachtung beantragen. Sobald der Pflegegrad bestätigt ist, lassen sich Pflegegeld, Entlastungsbetrag und weitere Leistungen rückwirkend nutzen.
Verschlechtert sich die gesundheitliche oder kognitive Situation, kann jederzeit ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Der Medizinische Dienst prüft dann den neuen Unterstützungsbedarf.
Für die 24-Stunden-Betreuung bedeutet das: Wir passen die Betreuungskräfte und das Betreuungskonzept flexibel an – z. B. bei steigender Pflegeintensität oder Demenzsymptomen.
Die Pflegebedürftigkeit ist ein wichtiger Orientierungspunkt, da sie zeigt, wie viel Unterstützung jemand im Alltag benötigt. Sie allein entscheidet jedoch nicht über die Betreuungsform. Viele Familien wünschen sich zusätzliche Sicherheit, Entlastung oder Gesellschaft — auch dann, wenn der Pflegegrad noch niedrig ist oder noch gar nicht vorliegt.
Eine 24-Stunden-Betreuung bietet in solchen Fällen klare Vorteile: Sie schafft mehr Präsenz, Struktur, soziale Nähe und kontinuierliche Unterstützung als ambulante Dienste allein. Bei höheren Pflegegraden wird sie zudem oft zur besonders sicheren und verlässlichen Lösung im eigenen Zuhause.
Eine frühzeitige Einschätzung der Pflegebedürftigkeit bringt viele Vorteile: Familien können rechtzeitig Unterstützungsleistungen der Pflegekasse, Entlastungsangebote und passende Betreuungsformen nutzen. Außerdem lassen sich Überforderung, Sturzrisiken und pflegerische Notfälle vermeiden.
Wer früh handelt, kann z. B. auch rechtzeitig eine 24-Stunden-Betreuung organisieren, bevor der Alltag zu Hause zur Belastung wird.
Geben Sie Ihren Bedarf an und finden Sie eine Betreuungskraft
Zur Schnellanfrage
Ihr persönlicher Berater
bei Ihnen vor Ort:
Einfach Ihre PLZ eingeben.