Wichtig
Zuschüsse für eine barrierefreie Wohnraumanpassung
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 können von der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € für Wohnanpassungen erhalten. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert bzw. die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person verbessert. Darüber hinaus sollen solche Anpassungen dazu beitragen, Pflegepersonen zu entlasten und Überforderungen zu vermeiden.
Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt, kann sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 € (viermal 4.180 €) summieren. Sind es mehr als vier Berechtigte, wird der Gesamtbetrag anteilig auf alle Pflegebedürftigen aufgeteilt. Besonders profitieren hiervon ambulant betreute Wohngruppen, die für ihre Bewohnerinnen und Bewohner eine angepasste Wohnsituation schaffen möchten.