Voraussetzung
Die Tagespflege ist für viele Bedürftige die richtige Wahl, wenn die zu betreuende Person nicht unbeaufsichtigt bleiben kann und der pflegende Angehörige oder aber auch die Betreuungskraft Entlastung benötigt.
Die Tagespflege ist auch für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz - wie zum Beispiel Demenz - geeignet, da hier eine durchgängige Beaufsichtigung gewährleistet ist und speziell auf die Bedürfnisse ausgerichtete Beschäftigungen angeboten werden.
Wichtig ist die Transportfähigkeit der zu betreuenden Personen: dies schließt die Betreuung von bettlägerigen Personen aus. Senioren, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können das Angebot der Tagespflege durchaus wahrnehmen, da die Einrichtungen barrierefrei sein müssen.
Seit 2015 kann die Tagespflege oder Nachtpflege zusätzlich zu dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.
Welche Kosten für die Tagespflege übernimmt die Pflegekasse?
Zu den anrechenbaren Leistungen der Pflegekasse in diesem Zusammenhang zählen u.a.:
- Pflegebedingte Aufwendungen
- Aufwendungen für die soziale Betreuung von Pflegebedürftigen
- Die medizinischen Behandlungspflege, sofern notwendig
- Den Transfer des pflegebedürftigen Angehörigen vom Wohnort zur Tageseinrichtung und zurück.