✔︎ Persönliche Berater vor Ort
In vielen Regionen Deutschlands sind wir mit eigenen Standorten vertreten. So haben Sie einen Ansprechpartner auf Augenhöhe, der Ihre Situation versteht.
Die passende Betreuung für Ihre Bedürfnisse.
Als Familienunternehmen – mit über 15 Jahren Erfahrung – wissen wir, wie groß der Schritt ist, eine Betreuungskraft ins eigene Zuhause zu holen. Umso wichtiger ist Vertrauen, Transparenz und eine verlässliche Begleitung.
mit guten Deutschkenntnissen
bei Pflegegrad 3
Es ist vereinfacht der monatliche Anteil dargestellt.
Es ist vereinfacht der monatliche Anteil dargestellt.
Die Kosten hängen unter anderem von Pflegegrad, Mobilität, Aufgabenumfang und gewünschtem Profil der Betreuungskraft ab. Deshalb erstellen wir für jede Familie ein individuelles Angebot.
In der Schnellanfrage können Sie Ihre Situation kurz beschreiben. Wir berechnen für Sie, welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen – natürlich unverbindlich.
Die Betreuungskraft lebt in der Regel im Haushalt Ihres Angehörigen und steht tagsüber als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung. Gesetzliche Pausenzeiten und Ruhezeiten werden selbstverständlich berücksichtigt.
Dazu zählen typischerweise Unterstützung bei der Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Zubereitung von Mahlzeiten, Hausarbeit, Begleitung zu Terminen und Spaziergängen sowie soziale Betreuung – zum Beispiel Gespräche oder gemeinsames Spielen. Was genau übernommen werden kann, besprechen wir individuell.
Je nach Situation und Verfügbarkeit kann die Betreuung in dringenden Fällen kurzfristig beginnen. In der Schnellanfrage können Sie angeben, ob die Betreuung sofort, innerhalb der nächsten zwei Wochen oder später starten soll. Wir richten uns nach Ihrem Bedarf.
Eine gute Beziehung zwischen Betreuungskraft und betreuter Person ist entscheidend. Sollte es nicht passen, sprechen Sie uns einfach an. Wir suchen dann gemeinsam nach einer Alternative, die besser zu Ihnen und Ihrem Angehörigen passt.
¹Bitte beachten Sie, dass dies ein Richtwert ist – die tatsächlichen Kosten können je nach individuellen Anforderungen und Betreuungssituation variieren.
²Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen gemäß § 37 Absatz 1 Satz 3 SGB XI.
³Das Entlastungsbudget kann je nach Bedarf flexibel für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege eingesetzt werden. Der Jahresbetrag beider Budgets beträgt 3.539 EUR.
⁴Für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie die 24-Stunden-Betreuung, können Sie 20 % der Kosten steuerlich geltend machen – bis zu einem maximalen Betrag von 4.000 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerrechtsberatung durchführen dürfen, wenden Sie sich im Zweifel bitte an Ihren Steuerberater.
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