24 Stunden Pflege zuhause

24-Stunden-Pflege & Betreuung: Modell, Vermittlung, Betreuung und Kosten

24 Stunden Pflege, Live-In-Pflege, Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG), Alltagsbetreuung – es gibt viele Begriffe, die das Betreuungsmodell durch meist osteuropäisches Pflege- und Betreuungspersonal in deutschen Haushalten beschreibt. Eines haben aber alle gemeinsam, es handelt sich bei der sogenannten 24 Stunden Pflege immer um eine Rundum-Betreuung im eigenen Zuhause, die persönlicher nicht sein kann.

 

Das Betreuungsangebot der Brinkmann Pflegevermittlung

Betreuungsbedürftigen Menschen und Senioren ein würdevolles Leben im eigenen Zuhause ermöglichen – das ist unser Ziel. Die sogenannte 24 Stunden Pflege entlastet gleichermaßen Pflegende Angehörige und bietet hilfebedürftigen Personen fürsorgliche Unterstützung im Alltag. Darum kümmern sich erfahrene, meist osteuropäische Pflege- und Betreuungskräfte, die durch uns und unsere Partner im Ausland vermittelt werden. Unsere Aufgabe dabei ist es, Sie als Kunden umfänglich zu beraten und eine ausführliche Bedarfsanalyse Ihrer individuellen Betreuungssituation vorzunehmen, um die passende Betreuungsperson für Sie zu finden. Dabei legen wir höchsten Wert auf Einhaltung der deutschen und europäischen Gesetzgebung. Wir distanzieren uns ganz klar von allen illegal agierenden Unternehmen und deren ausbeuterischen Machenschaften.

Hohe Qualität in Beratung und Vermittlung

Dass wir zu den besten Vermittlungsagenturen und Anbietern der sog. 24 Stunden Pflege in Deutschland gehören, zeigt nicht nur unsere mehr als 10-jährige Erfahrung, sondern wurde auch von der Stiftung Warentest im Jahr 2017 bewertet und bestätigt. Das Ergebnis für die Brinkmann Pflegevermittlung haben wir Ihnen in einer Zusammenfassung aufbereitet. Seitdem haben wir unsere Prozesse und Qualitätskriterien für die Kundenzufriedenheit stetig verbessert und nach der DIN EN ISO 9001 durch den TÜV Nord 2019 erstmals auch zertifizieren lassen. Unser TÜV-Zertifikat und Qualitätsrichtlinien finden Sie hier: zum TÜV-Zertifikat der Brinkmann Pflegevermittlung. Das bestätigen auch nachweislich unsere Kunden durch ihre positiven Bewertungen und hohen Quoten an Weiterempfehlungen. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns recht herzlich.

 

Betreuung in häuslicher Gemeinschaft 

Eine Betreuungskraft, zumeist aus dem osteuropäischen Raum, lebt unter einem Dach mit den Senioren und unterstützt hauptsächlich bei der Bewältigung des Alltags durch Haushaltstätigkeiten oder die Begleitung zu regelmäßigen Terminen. Diese individuelle Betreuung umfasst bei Bedarf auch die Grundpflege. Hiervon ausgenommen ist die medizinische Behandlungspflege, die zumeist von Pflegediensten durchgeführt wird. Trotz der Begrifflichkeit „24-Stunden Pflege“ kann eine Betreuungskraft selbstverständlich nicht 24 Stunden durchgängig tätig sein. Das ist nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz auch nicht zulässig. Sie arbeitet durchschnittlich 40 Std. in einer 7-Tage-Woche und maximal 160 Stunden pro Monat, was somit einer Arbeitszeit von circa 5-6 Stunden am Tag gleichkommt. Darüber hinaus gibt sie die Sicherheit, dass jemand vor Ort ist und jederzeit unterstützen kann. Hier findet sich immer eine passende Arbeits- und Pausen- bzw. Freizeitregelung, um sowohl die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Personen als  auch dem Arbeitnehmerschutz der Betreuungskraft zu gewährleisten.

Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuungskraft in der 24 Stunden Pflege?

Das Arbeitsfeld einer Betreuungskraft in der sogenannten 24-Stunden Pflege umfasst sowohl hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die Übernahme der Grundpflege, sowie mobilisierende Maßnahmen und individuelle Betreuung.

Zu den Tätigkeiten im Haushalt gehören, Einkaufen und Zubereitung der Mahlzeiten, Putzen der Wohnung (Reinhalten der Umgebung in der sich der Betreuer sowie der Pflegebedürftige aufhalten), Wäsche waschen und bügeln, Versorgung etwaiger Haustiere und beispielsweise die Pflege der Zimmerpflanzen. Wichtig: Aus versicherungstechnischen als auch arbeitsrechtlichen Gründen dürfen Tätigkeiten wie Fenster putzen, schwere Gartenarbeit und Schneeschieben nicht von Betreuungskräften übernommen werden.

Bei der Grundpflege unterstützen die Betreuungskräfte die Pflegebedürftigen bei der täglichen Körperpflege, wie Waschen, Baden, Duschen, sowie der Mundhygiene, Haarpflege oder beim Rasieren. Im Rahmen dessen übernehmen sie bei Bedarf die Inkontinenzversorgung und geben Hilfestellung bei der Blasen- und Darmentleerung. Sie sind bei der Nahrungs- und Getränkeaufnahme behilflich und erinnern an die Medikamenteneinnahme.
 

Abgrenzung zur medizinischen Behandlungspflege
Grundsätzlich gilt für alle Betreuungskräfte: Grundpflege ist erlaubt, Behandlungspflege darf nicht ausgeführt werden: Für grundpflegerische Tätigkeiten ist keine medizinische Ausbildung nötig - auch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder eben Betreuungskräfte dürfen diese Aufgaben übernehmen.Die Behandlungspflege hingegen beinhaltet ausschließlich medizinische Leistungen auf Anordnung eines Arztes, die von examinierten Pflegekräften ausgeführt werden müssen. Hierzu gehören unter anderem das Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten, Versorgung offener Wunden, Injektionen und Blutzuckermessung.

 

Bei den moblisierenden Maßnahmen geht es in erster Linie darum, die Pflegebedürftigen zu unterstützen, beispielsweise bei der Auswahl der Kleidung, sowie beim An-, Um- und Ausziehen, beim Gehen und Stehen, sowie motivierende Maßnahmen, gemeinsame Spaziergänge, sofern dies möglich ist, Mobilisierung nach Anleitung durch Therapeuten und gegebenenfalls Lagern nach Plan und Vorgabe.

Es handelt sich bei der 24 Stunden Pflege um eine ganz individuelle Betreuung. Hierzu gehört auch die Planung und Ausführung von Ausflügen oder die Begleitung zu Ärzten, Behörden, Friseur u.ä.. Die Betreuungskraft ist ständiger Ansprechpartner, sie unterhält sich mit den Senioren, kocht mit ihnen gemeinsam, liest ihnen vor oder macht ein Gesellschaftsspiel mit Ihnen.

Die Schwerpunkte der häuslichen 24 Stunden Pflege haben wir Ihnen noch einmal ausführlich beschrieben. Folgen Sie einfach dem Link Betreuungsangebot der häuslichen 24 Stunden Pflege!

Was sind die Voraussetzungen für die 24 Stunden Pflege?

  1. Eigenes Zimmer
    Ein eigenes, abschließbares Zimmer ist die Grundvoraussetzung für die Unterbringung einer Betreuungskraft.
  2. Zugang zu Telefon und Internet
    Die Betreuungskraft möchte während ihres Aufenthaltes Kontakt zu Familien und Freunde halten. 
  3. Kost und Logis
    Die Betreuungskraft übernimmt den Einkauf und bereitet die gemeinsamen Mahlzeiten zu. Die Kosten für die Lebensmittel werden von Ihnen getragen.
  4. Arbeitszeit
    Die Betreuungskraft ist an die gesetzlichen Arbeitszeiten gebunden und hat ein Recht auf Freizeitausgleich. Bitte bedenken Sie, das in diesen Stunden Ihr Angehöriger unbeaufsichtigt ist.

 

Kosten und Zuschüsse der 24 Stunden Pflege 

Wenn Sie sich für das Modell Betreuung im häuslichen Umfeld der sogenannten 24 Stunden Pflege entscheiden, müssen Sie durchschnittlich mit monatlichen Gesamtkosten* ab ca. 2.700 Euro Euro rechnen. Dies ist jedoch nicht ihr effektiver monatlicher Eigenanteil, dieser liegt durch Zuschüsse der Pflegeversicherung in den meisten Fällen deutlich darunter und wird ihnen durch unser kompetentes Beraterteam individuell berechnet.

Der Preisrahmen für eine Betreuungskraft im häuslichen Umfeld hängt sehr stark von den individuellen Anforderungen ab. Die fachliche Qualifikation, Sprachkenntnisse nach europäischen Referenzrahmen, Einsatzzeiten, Erfahrungen in der Betreuung hilfebedürftiger Menschen und Senioren sowie die individuelle Betreuungssituation vor Ort bestimmen den Dienstleistungspreis.

Bei der Brinkmann Pflegevermittlung setzen wir bei der Berechnung auf Kostentransparenz  - bei uns erhalten Sie ein detailliertes Angebot, ohne versteckte Kosten.

 

Musterberechnung* des Eigenanteils mit Pfleggrad 3
Für eine Betreuungskraft aus Polen mit mittleren Sprachkenntnissen, Führerschein mit Fahrpraxis und mehreren Einsätzen in Deutschland müssen Sie mit monatlichen Bruttokosten von ca. 2.900 Euro bis 3.000 Euro rechnen. Abzüglich des Pflegegeldes bei Pflegegrad 3 von 573 Euro und der maximale Betrag aus der Verhinderungspflege in Kombination mit der anteiligen Kurzzeitpflege von jährlich 2.418 Euro kommen Sie auf einen effektiven Eigenanteil von monatlich rund 2.125 Euro bis 2.225 Euro.

*Die hier genannten Kosten dienen lediglich als Orientierung und stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Ein entsprechendes Angebot kann erst nach einer ausführlichen Bedarfsermittlung und Personalsuche erfolgen.

Durch Unterstützung der Pflegeversicherung lassen sich die Kosten teilweise refinanzieren

Je nach Pflegegrad erhält ein Pflegebedürftiger Pflegegeld von bis zu 947 Euro pro Monat bei Pflegegrad V. Das Pflegegeld kann zu 100% zur Refinanzierung der sogenannten 24 Stunden Pflege genutzt werden. Neben dem monatlichen Pflegegeld können Sie aber noch zusätzlich die Verhinderungspflege und als Kombinationsleistung Verhinderungspflege und Kurzeitpflege beantragen.

  • Pflegegeld: Wieviel Pflegegeld steht Ihnen bei anerkanntem Pflegegrad zu?

    Jeder, der pflegebedürftig ist und einen anerkannten Pflegegrad hat, erhält auch das sogenannte Pflegegeld. Es ist nach Pflegegrad gestaffelt. Dieses Pflegegeld steht Pflegebedürftigen auch zu, wenn Sie in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Weitere Informationen zum Pflegegeld

  • Verhinderungspflege: Wenn pflegende Angehörige mal eine Auszeit brauchen

    Bei Krankheit oder Urlaub pflegender Angehöriger gewährt die Pflegekasse Zuschüsse für die sogenannte Verhinderungspflege. Hierdurch wird eine durchgängig gute Versorgung eines Pflegebedürftigen gewährleistet.
    Alle wichtigen Informationen zu Anspruch auf Verhinderungspflege, Voraussetzungen und Leistungen haben wir für Sie zusammengestellt. Weitere Informationen zur Verhinderungspflege

  • Steuervorteile

    Die Betreuungsleistungen, die wir anbieten können ggfs. ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistungen in der jährlichen Steuererklärung berücksichtigt und abgesetzt werden.

 

Zusätzlich zu den Finanzierungsmöglichkeiten gibt es noch weitere Zuschüsse und Entlastungen für die Pflege und Betreuung zu Hause:

Legale Betreuungsmodelle für die 24 Stunden Pflege

Es gibt drei Betreuungsmodelle für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, die sogenannte 24 Stunden Pflege:

Entsendemodell
Hierbei ist die Betreuungskraft bei einem osteuropäischen Unternehmen angestellt und wird von diesem für einen definierten Zeitraum nach Deutschland in einen Haushalt entsendet. Alle Arbeitgeberpflichten und Sozialabgaben werden dabei von dem ausländischen Unternehmen getragen und an die entsprechenden Behörden abgetreten. Sowohl die Kunden als auch die Betreuungskräfte werden von deutschen Vermittlungsagenturen vor Ort betreut. 

Arbeitgebermodell
Die Betreuungskraft wird vom Betreuuenden direkt angestellt - das heißt mit allen Arbeitgeberrechten und -pflichten. 

Beauftragung einer selbständigen Betreuungskraft
Die Betreuungskraft kommt als Auftragnehmerin in Ihren Haushalt. Sie, als Selbständige, hat dafür zu sorgen, das alle rechtlichen Rahmenbedingungen wie Steuern und Sozialversicherung eingehalten werden.

Wir als Brinkmann Pflegevermittlung arbeiten nach dem Entsendemodell, da unsere Kunden hierbei die maximale Flexibilität haben und kein Risiko eingehen. Dabei liegt uns insbesondere die Auswahl der geeigneten Partnerunternehmen, mit denen wir kooperieren, am Herzen, die erst nach einer umfangreichen Überprüfung, auch vor Ort im Ausland, in unser Netzwerk mit aufgenommen werden. Nur wenn alle Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind, arbeiten wir mit einem Partner zusammen.

 

Ab dem 1.August 2020 gilt eine neue EU-Entsenderichtline: Zum Schutz der Beschäftigten dürfen diese nur noch insgesamt 12 Monate nach Deutschland entsendet werden. In begründeten Ausnahmefällen können Arbeitgeber eine Fristverlängerung um sechs Monate beantragen. Unsere ausländischen Partnerunternehmen kennen diese und werden sie entsprechend befolgen.

Aus welchen Ländern kommen unsere Betreuungskräfte für die 24 Stunden Pflege?

Die von uns vermttelten Betreuungskräfte kommen zumeist aus dem osteuropäischen Raum, wie Polen, Rumänien, Bulgarien und der Ukraine. Aber auch aus Südeuropa, beispielsweise aus Kroatien und Slowenien kommen die Betreuungskräfte, um pflegebedürftige Menschen im Rahmen der 24 Stunden Pflege zu versorgen. 

Wichtig: Zumeist handelt es sich bei den osteuropäischen Betreuungskräften nicht um examinierte Krankenschwestern oder Altenpflegerinnen. Daher kann der Begriff Pflegekraft in diesem Sinne missverständlich wirken. Die osteuropäischen Damen und Herren, die für die Seniorenbetreuung in Deutschland eingesetzt werden, erlangen ihre Fähigkeiten häufig durch Pflege und Betreuung von Familienangehörigen und Basisschulungen im Bereich der Grundpflege. Daher ist es besonders wichtig genau zu erfassen, welche Anforderungen an die Betreuungskräfte gestellt werden, um die individuellen Bedürfnisse erfüllen zu können.

Selbst wenn eine osteuropäische Betreuungskraft über eine professionelle, pflegerische oder medizinische Ausbildung verfügt, wird diese in Deutschland nicht anerkannt. Somit ist es auch ihnen nicht gestattet, Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Behandlungspflege auszuführen.

Erfahrungen mit der 24 Stunden Pflege

Aus jahrelanger Erfahrung wissen wir, das es ein großer Schritt ist, eine Betreuungskraft, die zunächst ganz fremd ist, in Ihr Leben oder das Ihres Angehörigen zu lassen. Jedoch erleben wir auch jeden Tag, wie gut diese besonderen Gemeinschaften miteinander auskommen und sich innige und lebendige Alltagsbeziehungen entwickeln. Nachfolgend eine Auswahl von Erfahrungsberichten:



Sehr freundliche Pflegekraft mit ausgesprochen guten Deutschkenntnissen. Ihr Einfühlungsvermögen und ihre Hilfsbereitschaft sind sehr ausgeprägt. Sie kommt mit ihrer offenen Art bei alten Menschen gut an und kann deren Bedürfnisse voll erfüllen. Wir würden sie immer gern wieder einsetzen. Unsere Erwartungen wurden mehr als erfüllt.

Petra B.

Sehr gute Betreuung, die ich jederzeit empfehlen kann. Ich möchte mich persönlich bei der Brinkmann Pflegevermittlung bedanken. Sie hat uns sehr freundlich und kompetent beraten und uns sehr zeitnah eine ganz tolle Hilfe vermittelt. Wir, und vor allem meine Oma, fühlen uns sehr gut unterstützt und sind wirklich dankbar für die schnelle und unglaublich nette Unterstützung.

Andrea B. aus München

Wir waren besonders zufrieden mit der zügigen Abwicklung des Antrags, dass bereits nach einer Woche eine kompetente Pflegekraft anreisen konnte. Auch in der jetzigen schwierigen Corona-Zeit wurden wir von Brinkmann sehr gut betreut. Vielen Dank für die tolle Unterstützung.

Hildegard M.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur 24 Stunden Pflege

Generell eignet sich die 24 Stunden Pflege oder Betreuung in häuslicher Gemeinschaft für alle Menschen, die im Alltag Hilfe zuhause benötigen und in Fällen, wo die Angehörigen die notwendige Unterstützung allein nicht mehr bewältigen können. In Solchen Fällen ist die 24 Stunden Pflege die ideale Ergänzung zur ambulanten Pflege durch einen Pflegedienst oder auch die Tagespflege. Da ein Pflegedienst in den meisten Fällen nur für kurze Besuche - auch mehrmals am Tag - erscheint, eine Betreuungsperson der 24 Stunden Pflege in der Zwischenzeit die Betreuung und kümmert sich um den alltäglichen Bedarf.

In unserer mehr als 10-jährigen Vermittlungs- und Beratungszeit hilft die 24 Stunden Pflege vor allem bei folgenden Krankheitsbildern:

  • bei Demenz-Erkrankungen, wie z. B. Alzheimer
  • bei Patienten mit Herz- Kreislauferkrankungen
  • nach einem Schlaganfall
  • bei Krebserkrankungen
  • während und nach der Rehabilitation
  • zur Überbrückung von Krisensituation
  • bei altersbedingten Krankheiten
  • körperlichen Behinderungen nach einem Unfall

Wir geben Ihnen die Garantie, dass wir alles uns mögliche unternehmen, um Sie bei der Suche und Auswahl einer geeigneten Betreuung zu unterstützen. In dem gesamten Zeitraum, in dem wir für Sie da sind, sorgen wir dafür, dass sich alle Parteien wohl mit der Entscheidung fühlen und zufrieden sind.

Eine Garantie, dass die Leistung auch von dem zu Betreuenden oder zu Pflegenden angenommen wird oder dass die sorgfältig ausgewählte Pflegekraft passt, kann Ihnen selbstverständlich niemand geben. Wir können aber die Umstände der Zusammenarbeit so optimieren, dass der Fall einer evtl. Unzufriedenheit nicht eintritt. Dafür sind wir gemeinsam mit Ihnen verantwortlich und können viele Dinge bereitstellen, so dass das Zusammenspiel zwischen Patient, Familie und Betreuer ideal aufeinander abgestimmt wird und keine Missverständnisse entstehen.

Es gibt eine Reihe verschiedener Möglichkeiten, die häusliche Pflege zu organisieren und zu realisieren: So käme beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst aus der Region infrage. Dieser ist jedoch meist nur maximal zwei Stunden täglich vor Ort. Für eine 24-Stunden-Pflege durch diese Institution wären die Kosten deutlich zu hoch. Ebenso könnte die häusliche Pflege durch einen Familienangehörigen geleistet werden. Diese Alternative ist beliebt, allerdings mit erheblichen Einschränkungen für die Pflegenden verbunden. Rücksicht auf die eigene Familie, den eigenen Job oder gar auf genügend Freizeit kann nicht genommen werden. Als dritte Möglichkeit kann die häusliche Pflege durch osteuropäische Betreuungskräfte vorgenommen werden, die im Vergleich zu einem ambulanten Pflegedienst äußerst günstig sind. Bei dieser Möglichkeit wohnt die polnische Pflegekraft im Haushalt des Pflegebedürftigen und kümmert sich um dessen Belange. Die häusliche Pflege durch eine polnische oder osteuropäische Pflegekraft beinhaltet individuelle Leistungen, die abhängig von der Pflegebedürftigkeit abgesprochen werden können. Hierzu zählt beispielsweise das An- und Auskleiden des Betroffenen, die hauswirtschaftliche Versorgung in Form von Reinigungsarbeiten und die Zubereitung von Mahlzeiten. Auch Arztbesuche oder Spaziergänge können über die häusliche Pflege realisiert werden.

 

Vorteile der häuslichen Pflege

Der Pflegebedürftige kann trotz der Einschränkung im eigenen Haushalt wohnen und so gut es geht seine Selbstständigkeit bewahren. Darüber hinaus ist zu jeder Stunde am Tag jemand anwesend, der sich um die Belange und Wünsche des zu Pflegenden kümmert. Ferner wird sogar während der Nacht für Sicherheit gesorgt. Die 24-Stunden-Pflege im eigenen Haushalt ermöglicht es dem Pflegebedürftigen somit, seine gewohnte Umgebung beizubehalten und nicht in ein Pflegeheim ziehen zu müssen.

Die Frage nach der Legalität der Inanspruchnahme der Dienstleistung einer ausländischen Betreuungskraft ist berechtigt. Etwa 90% von schätzungsweise 200.000 Betreuungskräften, die in Deutschland einer Tätigkeit im Haushalt nachgehen, sind entweder schwarz beschäftigt, scheinselbstständig oder werden über dubiose Agenturen vermittelt, die die gesetzlichen Auflagen nicht einhalten. Hierdurch gehen Sie als Kunde ein hohes finanzielles Risiko ein, denn die Verantwortung dafür trägt nicht selten der Kunde, der die Leistungen über diese Kanäle in Anspruch nimmt. Abgesehen davon werden solche Delikte strafrechtlich verfolgt.

 

Auswahl der ausländischen Dienstleister

Daher ist es immanent wichtig, eine seriöse Vermittlungsagentur zu beanspruchen, die zum einen gute Kontakte ins osteuropäische Ausland hat und zum anderen die Seriösität der ausländischen Leistungserbringer beurteilen kann und somit für Sie Sicherheit schafft. Als oberste Prämisse steht für uns, dass Sie als Kunde nicht haftbar gemacht werden können.

Diese Sicherheit können Sie selbst als Kunde nur sehr schwer selbst erbringen, denn die Gesetzeslage in Bezug auf die Dienstleistungsfreiheit ist oftmals umstritten und sehr umfangreich. Um zu einer validen Beurteilung zu gelangen, ob eine Dienstleistung für Sie sicher ist oder nicht, bedarf es vieler Expertenmeinungen.

Wir legen bei unserer Auswahl der Partnerunternehmen aus Osteuropa einen besonderen Fokus auf die rechtlichen Umstände, wonach diese ihr Personal nach Deutschland entsenden. Bevor ein neuer Dienstleister überhaupt eine Kundenanfrage von uns erhält, werden viele Einzelprüfungen vorgenommen, in denen wir herauskristallisieren,

  • welcher rechtliche Rahmen für die Entsendung gewählt wird,
  • wie die Kräfte vergütet werden und in welcher Höhe,
  • wie und in welcher Höhe die Sozialbeiträge abgeführt werden,
  • wie das Personal überhaupt von der Qualifikation und vom Wesen her ist,
  • wie professionell das Unternehmen das Recruiting übernimmt
  • wie professionell die Prozesse gestaltet sind
  • oder auch welche Unternehmensstruktur hinter dem Unternehmen steckt
  • und vieles mehr...

Wir erwarten von den Unternehmen und verpflichten diese auch in entsprechenden Vereinbarungen schriftlich zur Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Entsenderichtlinien, dem deutschen Mindestlohngesetz, den deutschen Arbeitszeitvorschriften usw. Ebenso werden regelmäßige Überprüfungen vorgenommen, um die Rechtskonformität für Sie als Kunden sicherzustellen.

 

Informationsaustausch

Darüber hinaus suchen wir den intensiven Informationsaustausch mit den Dienstleistern und organisieren regelmäßige Treffen, um uns über aktuelle Themen, rechtliche Entwicklungen und Verbesserungen auszutauschen. Ebenso besuchen wir die wichtigsten Veranstaltungen zu dem Thema der EU-Dienstleistungsfreiheit und engagieren uns in Verbänden, wie dem VHBP (Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. oder der Inicjatywa Mobilności Pracy. Hierüber gelangen wir an wichtige Informationen und Meinungsführer, die wir zum Schutze unserer Kunden anwenden können.

Sofern Sie Fragen zu diesen Themen haben, wenden Sie sich gerne an uns.

In der EU herrscht Dienstleistungsfreiheit (Entsendegesetz und Niederlassungsfreiheit), wonach jeder EU-Bürger im europäischen Ausland legal arbeiten darf und dies auf unterschiedliche Weise: in einem Angestelltenverhältnis oder auch freiberuflich.

Im Wesentlichen geht es bei der Feststellung der konformen und legalen Arbeit im EU-Ausland darum, dass festgestellt wird, in welchem Land die Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Nur wenn diese nachweislich gezahlt werden, ist eine Betreuungskraft auch legal tätig. Da man als Kunde aber keine Einsicht darüber hat, ob und in welchem Land die Abgaben gezahlt werden, wurden in jedem EU-Mitgliedsland Abteilungen von Sozialversicherungsanstalten geschaffen, die sicherstellen, dass die entsprechenden Abgaben pro Betreuungskraft oder Arbeitnehmer in dem richtigen Land gezahlt werden.

Eine Betreuungskraft, die sich entweder als Freiberufliche selbst entsendet oder von einem Arbeitgeber im EU-Ausland entsendet wird,  führt in der Regel im Heimatland ihre Sozialabgaben ab. Um die Legalität der konformen Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen im Heimatland festzustellen, wird von der jeweiligen landeseigenen Sozialversicherungsanstalt das sog. A1-Formular ausgestellt, welches dokumentiert:

  1. Das Entsendeunternehmen:
    Über welche Firma die Betreuungskraft entsendet wird, respektive von welchem Unternehmen die Sozialabgaben für diese Betreuungskraft abgeführt werden
     
  2. Anschrift der Arbeit:
    Unter welcher Adresse die Betreuungskraft im Ausland arbeitet
     
  3. Zeitangabe:
    Für welchen Zeitraum sie entsendet wird.

 

Die Beantragung des A1-Formulars wird bei der Entsendung über einen Arbeitgeber erfolgen, sobald Sie sich für eine Betreuungskraft entschieden haben und ein entsprechender Dienstleistungsvertrag geschlossen wurde. Da je nach Entsendeland und Institution die Bearbeitungszeiten für die Ausstellung des A1-Formulars unterschiedlich lange dauert, kann es sein, dass die Betreuungskraft bereits vor Ort bei Ihnen arbeitet und der Legitimationsnachweis erst ein paar Wochen später bei der Betreuungskraft eintrifft. Das A1-Formular ist ein persönliches Dokument der einzelnen Betreuungskraft, ähnlich einer Arbeitsbescheinigung, die Ihnen auf Anfrage vorgelegt werden kann. Gerne bestätigen unsere Dienstleister Ihnen auch, dass die Beantragung vollzogen wurde, so dass Sie von Anfang an auf der sicheren Seite sind.

Wir arbeiten ausschließlich nach Betreuungsmodellen, bei denen sichergestellt ist, dass die Beschäftigungsverhältnisse legal und moralisch einwandfrei sind. Darauf können Sie sich verlassen!

Bei vielen in Deutschland tätigen Betreuungskräften aus Osteuropa sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Achten Sie bei Ihrer Wahl besonders hierauf. Insbesondere sehr günstige Preise können ein Hinweis auf Illegalität sein. Im Falle einer illegalen Beschäftigung können auf Sie erhebliche finanzielle Risiken zukommen. Dies betrifft sowohl den Krankheitsfall als auch evtl. Meldepflichten beim Arbeitsamt und Zoll.

Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtliche Beratung durchführen dürfen und wenden Sie sich im Zweifel in allen Fragen hierzu an einen sachkundigen Rechtsanwalt.

Begrifflichkeit und Aufgaben einer sog. 24-Stunden-Pflegekraft

Das von uns vermittelte sog. 24-Stunden-Pflegepersonal wohnt mit der zu betreuenden Person zusammen und übernimmt die komplette Betreuung. Da die Betreuungskräfte mit im Haushalt der Pflegebedürftigen wohnen, wird der Begriff der sog. 24 Stunden Pflege oftmals verwendet.

Die Bezeichnung 24-Stunden-Pflege und ähnliche

Bei den Bezeichnungen „24h-Betreuung“, "24 Stunden Betreuung", "24h Pflege" oder "24 Stunden Pflege" handelt es sich allerdings ausschließlich um Branchenbezeichnungen, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch für die von uns angebotene Leistung etabliert haben.

Wir möchten daher an dieser Stelle vorsorglich darauf hinweisen, dass mit unserem Angebot nicht einhergeht, dass die Betreuungskräfte ununterbrochen arbeiten. Arbeitszeiten als auch Pausenzeiten sind bereits aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (u.a. arbeitszeitlichen Vorschriften) einzuhalten. Daher handelt es sich um eine Tätigkeit, die 40 Stunden / Woche ausgeführt wird und bei der die Betreuungskräfte Freizeit erhalten müssen.

Die Tätigkeiten einer Pflege- und Betreuungskraft

Die sog. 24-Stunden-Pflegekraft verrichtet aber nicht überwiegend pflegerische Tätigkeiten, sondern nur einen geringeren Anteil an der grundpflegerischen Versorgung (Hilfe beim Anziehen, Toilettengang, Inkontinenzversorgung etc.). Vor allem ist die Betreuungskraft für die hauswirtschaftliche Unterstützung und mit der Ausübung alltäglicher Aktivitäten, der sog. sozialen Betreuung beschäftigt.

Sie übernimmt somit einfache nicht überwiegend grundpflegerische Aufgaben und die individuelle Fürsorge. Eine medizinische Pflege, wie bspw. Injektionen, Verbände wechseln und ähnliche Tätigkeiten bleiben dem Arzt bzw. dem beauftragten Pflegedienst vorbehalten. Daher sehen wir uns auch als ergänzender Service zum Pflegedienst.

Vorteil der sog. 24-Stunden-Pflege

Die sog. 24-Stunden-Pflege hat gegenüber anderen Modellen den Vorteil, dass der Hilfebedürftige nicht auf sich alleine gestellt ist oder seine soziale Bindung vernachlässigt wird. Durch die Nähe zum Betroffenen kann individuell auf dessen Bedürfnisse eingegangen werden. Dies schützt davor, dass insbesondere bei älteren Patienten ggf. eine Hilfe zu spät kommt und nicht rechtzeitig reagiert wird und sorgt auch für Sicherheit bei dem Patienten.

Diese Betreuungsform, die i.d.R. über ausländische Unternehmen erbracht wird, unterliegt teils deutschen Gesetzgebungen, wie dem Mindestlohn- oder dem Arbeitszeitgesetz, zu dessen Einhaltung sich das ausländische Partnerunternehmen verpflichtet und wir als beratende und vermittelnde Agentur dies regelmäßig überprüfen.

Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtliche Beratung durchführen dürfen und wenden Sie sich im Zweifel in allen Fragen hierzu an einen sachkundigen Rechtsanwalt.

Die Brinkmann Pflegevermittlung arbeitet mit mehreren Dienstleistern aus dem osteuropäischen Ausland zusammen. Daher unterscheiden sich sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen der Einzelverträge, als auch die Kündigungsfristen der entsprechenden Dienstleister.

In der Regel belaufen sich die Kündigungsfristen auf 2-4 Wochen je nach Anbieter.

Die Frage nach der Kündigungsfrist ist allerdings immer von zwei Seiten zu sehen. Zum einen gibt Ihnen eine kurze Kündigungszeit die Sicherheit, sich kurzfristig von einer Betreuungskraft trennen zu können. Auf der anderen Seite sorgt eine längere Kündigungsfrist dafür, dass Sie nicht unvermittelt ohne Pflegekraft dastehen. Denn die Fristen haben in der Regel für beide Seiten Gültigkeit.

Wir sind stets bestrebt, dass Sie die Leistung vom jeweiligen Dienstleister erhalten, die Sie wünschen. Daher setzen wir uns dafür ein, dass es gar nicht erst dazu kommt, dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Sollten Sie aber dennoch unzufrieden mit einem Anbieter sein, ist es uns auch möglich, im Zweifel die Leistung von einem anderen Anbieter erbringen zu lassen, wodurch Sie die höchste Flexibilität erhalten.

Aufgrund der sehr moderaten Vertragsbedingung in Bezug auf die Kündigungsfristen haben Interessierte die Möglichkeit, die 24-Stunden-Pflege erst einmal auszuprobieren. In manchen Fällen ist dies ratsam, wenn die zu betreuende Person sich nicht sicher ist, ob sie mit einer fremden Person zusammenleben kann und diese auch als Hilfegebenden akzeptiert.

Lassen Sie sich diesbezüglich von uns beraten. Wir kennen die Vor- und Nachteile unserer Partner.

Die 24-Stunden-Pflege kann nur gewährleistet werden, wenn die Betreuer/-innen ein eigenes Zimmer gestellt bekommen und damit die Möglichkeit haben, sich in einer angenehmen Atmosphäre auszuruhen. Die Einhaltung der Privatsphäre ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Daher ist zu beachten, dass das Zimmer oder die Wohnung ausschließlich der Pflegekraft zur Verfügung steht.

Zudem ist auch die Qualität der Unterkunft entscheidend dafür, ob sich ein(e) Betreuer/-in wohl fühlt und Ihrer Arbeit gerne nachgeht. Dies ist bei der Ausgestaltung der Räume zu beachten.

Darüber hinaus muss selbstverständlich die Bad-(mit)-benutzung gegeben sein.

Unserer Erfahrung nach ist es mittlerweile nahezu unerlässlich, den Betreuungskräften den Zugriff auf eine Internetverbindung zu ermöglichen. Die osteuropäischen Pflegekräfte halten über das Internet Kontakt zu ihren Familien und können zum Beispiel Online-Banking tätigen. Für viele Betreuungskräfte ist das Internet eine Grundvoraussetzung, um sich für eine Stelle zu entscheiden.

Manchmal ist es sinnvoll, der 24-Stunden-Pflege – und Betreuungskraft die Möglichkeit regelmäßiger Telefonate (1-2 mal wöchentlich) in das Heimatland zu ermöglichen. Besonders wenn eine Betreuungskraft nicht über einen Laptop, Tablet oder ein internetfähiges Handy verfügt. Mit einer günstigen Call-by-Call-Vorwahl oder der Einrichtung einer Flatrate sind die Kosten hierfür sehr gering.

Ausländische Pflege- und Betreuungsdienste haben bislang keine Verträge mit den deutschen Pflegekassen. Daher wird unsere vermittelte Dienstleistung, die sog. 24-Stunden-Pflege und Seniorenbetreuung, aus Sicht der Pflegekasse genauso gewertet, als wenn Sie diese Leistung selbst erbringen würden.

Sie können jedoch Geldleistungen für sogenannte “selbstbeschaffte Pflegehilfen” in Anspruch nehmen. Diese Pflegesätze entsprechen etwa der Hälfte der sonst üblichen Zuwendungen und sind hier einsehbar:

Pflegegeld bei der häuslichen Pflege

Hinzu kommen weitere Zuwendungen, die beantragt werden können. Gerne informieren und beraten wir Sie ausführlich über die Refinanzierung.

 

Definition 24 Stunden Pflege:

Unter dem Begriff „24-Stunden-Pflege“ versteht sich der Einsatz einer Hilfskraft, die die zu betreuende Person sowohl im Haushalt und Alltag unterstützt, sowie die Grundpflege übernimmt. In der Regel leben die Betreuungskräfte im Haushalt der pflegebedürftigen Senioren, so dass auch die Sicherheit gegeben ist, schnell im Notfall Unterstützung zu erhalten.

Brinkmann Pflegevermittlung - Liebevolle und zuverlässige Pflegekräfte-Vermittlung für zuhause

Sie benötigen Unterstützung durch eine Haushaltshilfe oder möchten Ihrem Angehörigen eine Betreuungsperson zur Seite stellen? Dann sind Sie bei der Brinkmann Pflegevermittlung an der richtigen Adresse. Wir vermitteln liebevolles Personal aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern für die Betreuung und 24 Pflege in deutsche Haushalte. Bei der Vermittlung ist unser wichtigstes Qualitätsmerkmal, das die erfahrenen Pflege- und Betreuungskräfte dem individuellen Bedarf der pflegebdürftigen Menschen entsprechen und auch in ihrer Persönlichkeit passen. Denn wir wissen, dass die 24 Stunden Pflege ein sehr enges Verhältnis zwischen dem Pflegebedürftigen und der Pflegekraft erfordert. 

Unterschiedliche Betreuungsschwerpunkte der 24 Stunden Pflege

Jeder Betreuungsfall ist individuell. Darum bieten wir von der Brinkmann Pflegevermittlung ein breit gefächertes Angebot an Betreuungsleistungen für Sie an. Unsere Leistungen in der 24 Stunden Pflege gliedern sich, ausgehend vom Umfang der Leistungen, wie folgt:

  • Hauswirtschaft
  • Begleitung
  • Betreuung
  • Grundpflege
  • Demenzbetreuung


Jedoch kann die häusliche Betreuung in diesem Rahmen ganz auf die entsprechenden Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden.

Unsere regionale Partner für Sie vor Ort

Sie suchen nach einem erfahrenen Regionalpartner der Brinkmann Pflegevermittlung in Ihrer Nähe? Hier ein Überblick von Orten mit den jeweiligen Partnern in der Nähe.