Alltagsbegleiter bzw. Betreuungsassistent

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Wer im Alter körperlich beeinträchtigt und den Aufgaben des Alltags nicht mehr gewachsen ist, der ist auf betreuende Unterstützung durch einen erfahrenen Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistenten angewiesen. Weil die eigenen Kinder und ihre Familien oftmals durch Beruf, Haushalt und eigener Herausforderungen selten Zeit für die Pflege und Betreuung ihrer älteren Angehörigen haben, sind Alltagsbegleiter aus Osteuropa eine hilfreiche Alternative. Positiver Effekt: Pflegende Angehörige werden entlastet und der zu Pflegende erhält die volle Aufmerksamkeit.

Die Brinkmann Pflegevermittlung vermittelt erfahrene Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten für Senioren in der sogenannten 24 Stunden Pflege bzw. Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.

Im weiteren Verlauf informieren wir Sie, was Alltagsbegleiter in der 24 Stunden Pflege leisten und was Sie erwarten können.

Alltagsbegleiter: Eine Entlastung für pflegende Angehörige

Damit Sie oder Ihre Angehörigen auch im Alter gut betreut sind, vermitteln wir Ihnen erfahrene Alltagsbegleiter bzw. Betreuungsassistenten für zuhause.

Jemanden, der Sie beim Spaziergang stützt, den Einkauf nach Hause trägt oder die nasse Wäsche aus der Waschmaschine holt - es sind die kleinen Dinge, die ein Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistent leisten kann. Für denjenigen, der aber Hilfe benötigt, bedeutet das ein Sicherstellen seiner eigenen Selbstständigkeit. Die Brinkmann Pflegevermittlung hat sich neben der Vermittlung von Pflege- und Betreuungskräften sowie der Haushaltshilfen auch auf Alltagsbegleiter spezialisiert.

 

Definition des Alltagsbegleiters nach SGB XI: Was ist ein Alltagsbegleiter?

Der offizielle Beruf des Alltagsbegleiters nach § 87b SBG XI wurde erst mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im Juli 2008 geschaffen. Der Alltagsbegleiter laut Gesetz kann somit nicht nur in Pflegeeinrichtungen, sondern auch in der Tagespflege und in der häuslichen Pflege eingesetzt werden. Wer die Qualifikation erwirbt, darf sich “Betreuungskraft oder Seniorenbetreuer bzw. Alltagsbegleiter gem. § 87b SGB XI” nennen.

Unabhängig vom Pflegegrad können Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten auch in der 24 Stunden Pflege eingesetzt werden. Er übernimmt dann keine pflegerischen Tätigkeiten, sondern liefert Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und -bewältigung. In der sogenannten 24 Stunden Pflege bzw. Betreuung in häuslicher Gemeinschaft werden Alltagsbegleiter meist aus dem zentralen und osteuropäischen Ausland in deutsche Haushalte entsendet. Der Begriff des Alltagsbegleiters in der sogenannten 24 Stunden Pflege und Betreuung in häuslicher Gemeinschaft wird auch eher als Synonym für zum Beispiel polnische Pflege- und Betreuungskräfte und -personen verwendet. Die Alltagsbegleiter aus den zentral- und osteuropäischen Ländern sind zum größten Teil Laienkräfte, wie hierzulande der Großteil der pflegenden Angehörigen und sind damit kein Fachpersonal der Pflegebranche nach SGB XI.
Dennoch bieten Alltagsbegleiter in der sogenannten 24 Stunden Pflege eine große Entlastung für die pflegenden Angehörigen, weil diese eben auch die Aufgaben übernehmen können, die die Verwandten, Kinder, Enkel, Nachbarn und Freunde in der Seniorenbetreuung leisten.

 

Die Brinkmann Pflegevermittlung vermittelt in erster Linie Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten für die 24 Stunden Pflege, die die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft übernehmen. Es handelt sich hierbei nicht um den Alltagsbegleiter gem. § 87b SGB XI, der nur stundenweise zur Betreuung zur Verfügung steht. Indem Alltagsbegleiter und zu Betreuender eine zeitlang zusammen wohnen, kann letzterer auch umfassender umsorgt werden.

 


Unsere Leistungen für Sie im Überblick:

  • Individuelle Beratung & ausführliche Bedarfsanalyse in allen Punkten der Vermittlung des Alltagsbegleiters in der 24 Stunden Pflege
  • Vorabauswahl des Alltagsbegleiters in der 24 Stunden Pflege & eingehende Prüfung
  • Services & Support bei Vertragsunterzeichnung, Kosten und Refinanzierung, Anreise und erste Schritte


Was leisten Alltagsbegleiter?

Die Begrifflichkeiten für einen Alltagsbegleiter sind unterschiedlich. Sie heißen zum Beispiel Alltagsbetreuer, Präsenzkraft, Betreuungsassistent, Betreuungskraft, Seniorenbegleiter, Seniorenbetreuer, Seniorenassistenz, Demenzbegleiter, Senioren- und Demenzbegleiter oder Pflege- und Betreuungsassistenz. Allerdings meinen die Begriffe alle das gleiche Tätigkeitsfeld.

Wie bereits erwähnt, übernimmt der Alltagsbegleiter bzw. Betreuungsassistent in der 24 Stunden Pflege keine pflegerischen Aufgaben. Er dient eher als Entlastung pflegender Angehöriger. Sie sind vor allem für die Begleitung und Betreuung von älteren und an Demenz erkrankten Menschen in häuslicher Gemeinschaft da. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Mit dem Betroffenen malen und basteln

  • Leichte Gartenarbeiten und handwerklich helfen

  • Haustiere versorgen

  • Kochen und backen für den Betroffenen

  • Erinnerungsalben gestalten

  • Musik hören, singen und musizieren

  • Gemeinsam mit dem Betroffenen Brett- und Kartenspiele spielen

  • Spaziergänge und Ausflüge planen, organisieren und durchführen

  • Bewegungsübungen

  • Betroffene an Kultur, Sport und Gottesdiensten teilhaben lassen

  • Lesen und Vorlesen

Zeitgleich übernehmen Alltagsbegleiter und Betreuungspersonen aber eine wichtige Aufgabe, die über allem steht: da sein, zuhören, Ängste nehmen und Orientierung geben.

Was ist der Unterschied zwischen einem Alltagsbegleiter und einem Altenpflegehelfer?

Ein Altenpflegehelfer absolviert eine einjährige Ausbildung an einer Berufsfachschule und ist in der Regel pflegerisch tätig, weniger in der Betreuung und der Aktivierung des zu Betreuenden. Der Alltagsbegleiter stellt sicher, dass der zu Betreuende trotz seiner Einschränkungen nach bestem Maß gefordert und gefördert wird. Es geht vor allem darum, am gesellschaftlichen Alltag teilzunehmen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Alltagsbegleiter und einer Pflegefachkraft?

Zwischen einer Pflegefachkraft und einem Alltagsbegleiter gibt es keine Konkurrenz - weder in der häuslichen Pflege und Betreuung noch im stationären Bereich. Der Alltagsbegleiter übernimmt keine pflegerischen Aufgaben, verabreicht keine Medikamente, kann aber beispielsweise die Grundpflege leisten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Alltagsbegleiter nach § 87b SBG XI und einem Alltagsbegleiter in der 24 Stunden Pflege?

Ein von Brinkmann Pflegevermittlung vermittelter Alltagsbegleiter bzw. Betreuungsassistent in der 24 Stunden Pflege betreut Hilfebedürftige Menschen und Senioren in häuslicher Gemeinschaft. Das bedeutet, er lebt für einen bestimmten Zeitraum - meist sechs bis acht Wochen - gemeinsam mit dem zu Betreuenden unter einem Dach und übernimmt beispielsweise die täglichen Aufgaben eines pflegenden Angehörigen. Natürlich geschieht das nicht rund um die Uhr, wie es der Begriff der 24 Stunden Pflege vielleicht suggeriert. Nein, der Alltagsbegleiter kommt seiner Aufgabe, vergleichbar einer 40-Stunden-Arbeitswoche nach und betreut den zu Pflegenden im Durchschnitt zwischen sieben und acht Stunden am Tag. Die Arbeit des Alltagsbegleiters verteilt sich dabei meist über den gesamten Tag, der dann aber auch durch Freizeit und Pausenzeiten zwischendurch geregelt ist. Der Alltagsbegleiter nach § 87b SBG XI ist hingegen nur tatsächlich stundenweise für die Betreuung da und bildet damit die Betreuungs- und Entlastungsleistungen für diejenigen, die die Pflege- und Betreuung als Angehörige selbst erbringen.

Zuschüsse für einen Alltagsbegleiter: Das steht Ihnen zu!

Im Sinne der neuen Pflegstärkungsgesetze I bis III (PSG) wurden die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen auf alle Pflegebedürftigen ausgedehnt. Seither können Alltagsbegleiter/Betreuungsassistenten auch in der häuslichen Pflege und Betreuung eingesetzt werden:

  • Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5, die zu Hause von Alltagsbegleitern und Betreuungspersonen oder aber auch durch Angehörige betreut werden, bekommen von den Pflegekassen der Krankenkassen eine Bezuschussung durch das Pflegegeld.

 

Die Brinkmann Pflegevermittlung hat Ihnen hierzu einmal in einer Übersicht zusammengestellt, wie hoch das volle Pflegegeld für Pflegebedürftige ausfällt:
 

Pflegegrad Pflegegeld
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 332 Euro
Pflegegrad 3 573 Euro
Pflegegrad 4 765 Euro
Pflegegrad 5 947 Euro