Welche Neuerungen bringt das Jahr 2024 in der Pflege mit sich?

Ab dem 1. Januar 2024 werden signifikante Veränderungen im deutschen Pflegesystem wirksam. Diese Anpassungen sind integraler Bestandteil einer umfassenden Pflegereform und haben zum Ziel, die Qualität der Pflege zu verbessern, die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen präziser zu berücksichtigen und pflegende Angehörige verstärkt zu entlasten. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der zentralen Neuerungen:

Erhöhung des Pflegegeldes

Ab dem 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld um 5 Prozent angehoben. Für das Jahr 2025 ist eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent geplant.

Anhebung der Pflegesachleistungen

Auch die Pflegesachleistungen sind zum Jahresbeginn um 5 Prozent gestiegen. Für das Jahr 2025 ist eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent geplant.

Pflegeunterstützungsgeld

Ab dem 1. Januar 2024 hat jeder, der einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen unterstützt, jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage pro pflegebedürftige Person.

Stärkung der Auskunftsansprüche von Pflegebedürftigen

Ab dem 1. Januar 2024 haben Versicherte die Möglichkeit, von ihrer Pflegekasse alle sechs Monate eine Zusammenstellung der in Anspruch genommenen Leistungen und ihrer Kosten anzufordern. Die bereitgestellten Informationen sollen für jeden verständlich und transparent sein. Dies erleichtert den Versicherten, einen Überblick über die beanspruchten Leistungen zu behalten.

Erleichterungen für junge Menschen (bis 25 Jahre) mit schwerster Pflegebedürftigkeit

Für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche sowie für junge Erwachsene (bis 25 Jahre) tritt ab dem 01.01.2024 bei Pflegegrad 4 und 5 das Entlastungsbudget in Kraft. Für ältere pflegebedürftige Menschen ist das Entlastungsbudget für 2025 geplant.

Verhinderungspflege

Die Höhe der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ändert sich 2024 nicht. Für 2025 ist eine Erhöhung von 4,5 Prozent geplant.


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