Die meisten Betreuungskräfte kommen aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern. Entscheidend ist nicht die Herkunft, sondern ob die Beschäftigung sauber geregelt und nachweisbar ist.
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In deutschen Haushalten arbeiten viele Betreuungskräfte aus Polen und den Nachbarländern. Das ist weder ein Geheimnis noch ein Problem, solange die Beschäftigung den Regeln entspricht. Problematisch wird es dort, wo Vermittler unklar bleiben, wie und wo Abgaben geleistet werden.
Deshalb steht am Anfang immer die Frage nach dem Modell und nach den Nachweisen. Bei der Entsendung ist das die A1-Bescheinigung, ausgestellt von der zuständigen Sozialversicherung im Heimatland. Bei selbstständiger Tätigkeit müssen die Kriterien echter Selbstständigkeit nachweisbar erfüllt sein.
Die Brinkmann Pflegevermittlung prüft ihre Partnerunternehmen, bevor sie überhaupt eine Anfrage erhalten, und verpflichtet sie schriftlich auf Entsenderichtlinien, Mindestlohn und Arbeitszeitvorschriften.
Sprache entscheidet darüber, wie viel Nähe im Alltag entsteht. Für einen Haushalt, in dem vor allem Struktur und Gesellschaft gefragt sind, reichen oft solide Grundkenntnisse. Bei Demenz, bei komplexen Abläufen oder wenn viel besprochen werden muss, ist ein höheres Niveau sinnvoll.
Weil das Sprachniveau zugleich den Preis beeinflusst, gehört es offen in die Bedarfsanalyse. Sie sollen entscheiden können, was Ihnen wichtig ist, statt es hinterher zu erfahren.
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Legal und nachgewiesenDie Aufgaben legen wir vor dem Start gemeinsam fest. In den meisten Haushalten gehören dazu:
Medizinische Behandlungspflege übernimmt bei Bedarf ein ambulanter Pflegedienst, beides lässt sich gut kombinieren. In der Regel bleibt eine Betreuungskraft sechs bis acht Wochen im Haushalt, danach übernimmt eine Wechselkraft. Dieses Rotationssystem sorgt für Kontinuität.
Welche Form der Betreuung zu Ihnen passt, klären wir gemeinsam. In der Bedarfsanalyse rechnen wir die Möglichkeiten für Ihre Situation durch. Sie müssen sich vorher nicht entscheiden.
Das Pflegegeld beantragen Sie bei der Pflegekasse und erhalten es bei häuslicher Versorgung monatlich ausgezahlt, frei einsetzbar:
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025), flexibel einsetzbar.
Ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Versorgung, für erstattungsfähige Leistungen. Im Selbstständigenmodell auch für die Vermittlungsleistung.
20 % der haushaltsnahen Kosten nach § 35a EStG absetzbar.
Inklusive Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag, damit kein Zuschuss liegen bleibt.
Eine betreute Person, weitere Personen im Haushalt, eingeschränkte Mobilität, mittleres Demenzstadium. Alle Leistungen, Sozialabgaben und Versicherungen sind bereits enthalten. Werte pro Monat, zur Orientierung und nicht als Angebot.
Nur noch bis zum 31.12.2026. Die hier gezeigte Berechnung gilt in dieser Form nur bis zum Jahresende. Wir rechnen Ihre Situation im Beratungsgespräch gemeinsam durch, solange die Werte noch gelten.
Betreuungskraft mit eigenem Gewerbe, Leistung auf eigenen Namen und eigene Rechnung
Betreuungskraft über ein geprüftes Partnerunternehmen im EU-Ausland
¹ Orientierungswert für die beschriebene Konstellation. Der tatsächliche Preis richtet sich nach Betreuungsumfang, Wohnsituation sowie den Anforderungen und Qualifikationen der Betreuungskraft. Einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten erhalten Sie bereits nach der Bedarfsanalyse.
² Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € pro Monat, ab Pflegegrad 1 und bei häuslicher Versorgung. Im Selbstständigenmodell können Sie ihn für Vermittlungsleistungen einsetzen, er senkt dort also unmittelbar Ihren Eigenanteil. Im Entsendemodell steht er Ihnen ebenfalls zu, lässt sich dort aber nur für andere erstattungsfähige Leistungen verwenden, zum Beispiel für einen Pflegedienst. Deshalb taucht er in der rechten Spalte nicht auf.
³ Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 € pro Monat, Stand 2026. Bei PG 2: 347 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €. Über den Umwandlungsanspruch können zusätzlich bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbetrags genutzt werden. Dadurch reduziert sich das Pflegegeld anteilig, im Beispiel verbleiben 60 %.
⁴ Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (3.539 € pro Jahr, § 42a SGB XI), anteilig rund 295 € pro Monat, auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
⁵ Steuerliche Entlastung nach § 35a EStG: bis zu 4.000 € pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen, anteilig bis zu 333 € pro Monat, abhängig von Ihrer individuellen Steuersituation.
Für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gibt es zwei rechtlich zulässige Wege. Wir vermitteln beide und begleiten Sie in jedem Fall. Welcher Weg für Ihre Situation passt, hängt vom Pflegegrad, vom Betreuungsumfang und von den Leistungen Ihrer Pflegekasse ab.
Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im EU-Ausland beschäftigt und wird für einen festgelegten Zeitraum in den Haushalt entsandt. Das Unternehmen trägt die Arbeitgeberpflichten und führt die Sozialabgaben ab, nachgewiesen über die A1-Bescheinigung.
Beim Selbstständigenmodell betreibt die Betreuungskraft ein eigenes Gewerbe und erbringt die Betreuung auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Steuern und Beiträge regelt sie eigenständig, die Kriterien echter Selbstständigkeit müssen nachweisbar erfüllt sein.
Beide Wege sind nach europäischem Recht zulässig. Sie unterscheiden sich darin, wer die Betreuungskraft beschäftigt, wer die Abgaben abführt und welche Leistungen der Pflegekasse sich einsetzen lassen. In der Bedarfsanalyse rechnen wir beide Varianten für Ihre Situation durch, bevor Sie sich entscheiden.
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Bild KI-generiertEhrlich verglichenViele Familien stehen vor derselben Abwägung. Eine ehrliche Gegenüberstellung hilft mehr als ein Werbeversprechen:
Von Bielefeld und Gütersloh über Herford, Minden und Detmold bis in die kleineren Gemeinden: Die Auswahl richtet sich nach Ihrem Haushalt, nicht nach dem Wohnort.
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Ja, sofern die Beschäftigung den Vorgaben entspricht. Innerhalb der EU gilt Dienstleistungsfreiheit. Entscheidend ist, in welchem Land die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden und ob dies nachgewiesen werden kann, bei der Entsendung über die A1-Bescheinigung.
Das Niveau ist unterschiedlich und wird vorab festgelegt. Für Haushalte mit Schwerpunkt Struktur und Gesellschaft genügen oft Grundkenntnisse, bei Demenz oder komplexen Abläufen ist ein höheres Niveau sinnvoll. Die Sprachkenntnisse beeinflussen auch den Preis.
Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Partnerunternehmen im EU-Ausland angestellt oder im Auftragsverhältnis tätig. Das Unternehmen führt die Sozialabgaben ab und weist dies über die A1-Bescheinigung nach. Beim Selbstständigenmodell arbeitet die Betreuungskraft mit eigenem Gewerbe auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Beide Wege sind nach EU-Recht zulässig, unterscheiden sich aber in Absicherung, Verantwortung und Abrechnung.
Ja, beide Modelle sind rechtlich zulässig. Die Brinkmann Pflegevermittlung prüft ihre Partnerunternehmen vor der Aufnahme ins Netzwerk und verpflichtet sie schriftlich auf die Einhaltung der Entsenderichtlinien, des Mindestlohngesetzes und der Arbeitszeitvorschriften. Bei der Dienstleistungserbringung orientieren wir uns an der DIN SPEC 33454, die einen Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte darstellt.
Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und ist überwiegend anwesend, aber nicht durchgehend im Dienst. Auch Betreuungskräfte benötigen geregelte Ruhezeiten, Pausen und Freizeit. In dieser Zeit muss die Betreuung anderweitig sichergestellt werden, wenn die pflegebedürftige Person nicht allein bleiben kann. Wie diese Zeiten organisiert werden, sollte bereits vor Beginn der Betreuung gemeinsam mit der Familie abgestimmt werden.
Die Betreuungskräfte wechseln in der Regel nach mehreren Wochen, häufig nach etwa sechs bis acht Wochen. Die Einsatzdauer kann je nach individueller Situation variieren. Wenn Familie und Betreuungskraft eine erneute Zusammenarbeit wünschen, kann eine bereits bekannte Betreuungskraft für einen späteren Einsatz erneut angefragt werden.
Vom Umfang der Aufgaben, von der Wohnsituation sowie von den Anforderungen und Qualifikationen der Betreuungskraft, insbesondere den Sprachkenntnissen. Einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten erhalten Sie bereits nach der Bedarfsanalyse, die festen Preise der vorgeschlagenen Betreuungskräfte kennen Sie vor dem verbindlichen Vertragsabschluss.
Ja. Die Brinkmann Pflegevermittlung ist deutschlandweit tätig und vermittelt Betreuungskräfte auch in kleineren Gemeinden und ländlichen Regionen. Von Oerlinghausen aus werden Familien in ganz Ostwestfalen-Lippe begleitet. Sollte Ihr Wohnort nicht zum direkten Gebiet der Zentrale gehören, vermitteln wir den passenden regionalen Ansprechpartner.