Urlaub, Krankheit oder einfach eine Pause: Wenn Sie als Pflegeperson ausfallen, übernimmt eine Ersatzbetreuung, finanziert über das Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr. Susanne Schneider zeigt Ihnen, wie.
Wer einen Angehörigen pflegt, leistet täglich Enormes, oft neben Beruf und eigener Familie. Doch was passiert, wenn die pflegende Tochter selbst krank wird, der Ehemann zur Reha muss oder die Familie einfach eine Woche Urlaub braucht? Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege, damit die Versorgung weiterläuft, während die Pflegeperson aussetzt.
Viele Familien in Frankfurt und im Taunus wissen gar nicht, dass ihnen dieser Anspruch zusteht, oder lassen ihn Jahr für Jahr verfallen. Dabei ist er einer der wirkungsvollsten Hebel, um häusliche Pflege dauerhaft durchzuhalten: Wer sich erholen darf, pflegt länger und gesünder.
Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Entlastungsbudget von 3.539 € pro Kalenderjahr zusammengefasst (§ 42a SGB XI). Das gilt ab Pflegegrad 2 und macht die Nutzung deutlich flexibler: Familien können den Jahresbetrag frei auf beide Leistungsarten verteilen, je nachdem, was gerade gebraucht wird. Wie Sie das Budget in Ihrer Situation optimal einsetzen, rechnet Ihnen Susanne Schneider im kostenlosen Beratungsgespräch vor.
Typische Anlässe aus der Beratungspraxis: der lange geplante Familienurlaub, die eigene Reha oder Operation, eine berufliche Reise, oder schlicht das Eingeständnis, dass nach Monaten durchgehender Pflege eine Erholungspause überfällig ist. Wichtig zu wissen: Das Budget gilt je Kalenderjahr. Wer es nicht nutzt, verschenkt den Anspruch, eine rechtzeitige Planung holt das Maximum heraus.
Übrigens: Auch pflegende Angehörige selbst haben Anspruch auf Unterstützung, schon das Wissen, dass im Notfall schnell eine Ersatzlösung steht, nimmt vielen Familien spürbar Druck aus dem Alltag.
Kundenbetreuung: Christine Marie Kruse
Bild KI-generiertLückenlose VersorgungDie klassische Frage bei der Verhinderungspflege: Wer übernimmt konkret? Eine Betreuungskraft, die vorübergehend oder dauerhaft mit im Haushalt lebt, ist oft die praktischste Antwort:
Susanne Schneider klärt mit Ihnen, wie die Verhinderungspflege Ihre Auszeit finanziert.
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| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums · nächste reguläre Anpassung: 2028
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2, flexibel aufteilbar (§ 42a SGB XI).
Zusätzlich für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Versorgung.
20 % haushaltsnaher Kosten nach § 35a EStG absetzbar.
Kostenlose Beratung, welche Töpfe Ihnen zustehen und wie Sie sie kombinieren.
Ob Frankfurter Stadtgebiet oder Vordertaunus, Bad Homburg, Oberursel, Kronberg, Königstein, Bad Vilbel, Friedrichsdorf: Susanne Schneider organisiert die Ersatzbetreuung dort, wo Ihr Angehöriger zuhause ist. Beratung gern bei Ihnen vor Ort, telefonisch oder im Büro in Oberursel.
Das hängt vom Umfang ab, von tageweiser Unterstützung bis zur Betreuungskraft im Haushalt. Vorab erhalten Sie einen transparenten Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten, und die Beratung dazu, wie viel das Entlastungsbudget abdeckt, ist kostenlos.
Ja, über das EU-Entsendemodell: angestellt bei einem europäischen Partnerunternehmen, sozialversichert, mit gültiger A1-Bescheinigung und geregelten Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten. Brinkmann arbeitet zudem nach der DIN SPEC 33454, dem Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte.
Die Pflegekasse, über das gemeinsame Entlastungsbudget von 3.539 € pro Kalenderjahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, verfügbar ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit Juli 2025). Daneben laufen Pflegegeld von 347 bis 990 € monatlich (Stand 2026) und der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
Ja, genau das ist der Vorteil der Reform: Der Jahresbetrag von 3.539 € lässt sich seit Juli 2025 flexibel auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verteilen, je nachdem, was Ihre Familie gerade braucht.
Ja, das Entlastungsbudget steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Falls noch kein Pflegegrad anerkannt ist, unterstützt Susanne Schneider Sie beim Antrag, das lohnt sich fast immer.
Ja, die Betreuung von zwei Personen im selben Haushalt ist möglich und wird bei der Auswahl der Betreuungskraft von Anfang an eingeplant.
Am besten planen Sie Urlaube frühzeitig, dann ist die Auswahl am größten. Bei plötzlichen Ausfällen, etwa durch Krankheit der Pflegeperson, wird die Vermittlung priorisiert und es wird zügig für eine Lösung gesorgt.
Ja, von Frankfurt über Bad Homburg und Oberursel bis Kronberg, Königstein, Bad Vilbel und Friedrichsdorf. Susanne Schneider kommt zur Beratung gern zu Ihnen nach Hause.
Ja, das kommt häufig vor: Familien lernen die Betreuung im Haushalt über die Ersatzpflege kennen und übernehmen das Modell anschließend dauerhaft. Der Übergang wird nahtlos organisiert.