Ambulanter Dienst oder Betreuungskraft im Haushalt: Susanne Schneider zeigt Ihnen, welche Form der häuslichen Pflege zu Ihrer Familie passt, ehrlich, persönlich und in Ihrer Nähe.
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Zwischen Berufsverkehr auf der A66, vollen Terminkalendern und den eigenen Kindern bleibt pflegenden Angehörigen in Frankfurt oft kaum Luft. Gleichzeitig wünschen sich die meisten älteren Menschen genau eines: zu Hause bleiben. Die Pflege zu Hause macht beides vereinbar, sie holt die Unterstützung dorthin, wo Ihr Angehöriger lebt, statt ihn an die festen Abläufe einer stationären Einrichtung anzupassen.
Gewohnte Routinen, das soziale Umfeld und die Nähe zur Familie bleiben erhalten. Für Pflegebedürftige bedeutet das mehr Orientierung und Lebensqualität, für Angehörige eine spürbare Entlastung, gerade in einer dicht besiedelten Region, in der Heimplätze begehrt sind.
Pflege zu Hause ist kein einzelnes Produkt, sondern ein Baukasten: Der ambulante Pflegedienst kommt zu festen Zeiten für medizinische und pflegerische Einzelleistungen. Und die Betreuungskraft im Haushalt, die sogenannte 24-Stunden-Pflege, ist überwiegend anwesend, hilft bei der Grundpflege, führt den Haushalt und gibt Sicherheit, weil jemand im Haus lebt, bei gesetzlich geregelten Arbeits- und Ruhezeiten. Häufig ist die Kombination die beste Lösung; welche für Ihre Familie passt, klärt Susanne Schneider im Beratungsgespräch.
Kundenbetreuung: Christine Marie Kruse
Unterstützung bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Toilettengang und Mobilisation, geduldig und würdevoll.
Kochen nach Vorlieben, Einkaufen, Wäsche und Ordnung, der Haushalt läuft zuverlässig weiter.
Begleitung zu Ärzten in der Stadt, Spaziergänge am Main oder im Taunus, gemeinsame Zeit.
Feste Abläufe und eine verlässliche Bezugsperson, besonders wertvoll bei beginnender Demenz.
Durchgehende Anwesenheit im Haushalt: Veränderungen werden früh bemerkt, nachts ist jemand da.
Behandlungspflege wie Medikamentengabe übernimmt bei Bedarf der ambulante Pflegedienst.
Bild KI-generiertLegal & sozialversichertWer eine Betreuungskraft in den Haushalt holt, will rechtliche Sicherheit. Die vermittelten Kräfte sind über ein europäisches Partnerunternehmen angestellt und werden nach dem EU-Entsendemodell entsandt:
Alle rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen werden vor Beginn der Betreuung sorgfältig geprüft.
Wer zu Hause versorgt wird und einen anerkannten Pflegegrad hat, erhält monatliches Pflegegeld, frei einsetzbar:
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums · nächste reguläre Anpassung: 2028
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025), flexibel abrufbar.
Für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Versorgung.
20 % haushaltsnaher Kosten nach § 35a EStG absetzbar.
Kostenlos bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder im Büro in Oberursel, mit Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten.
Zwei Minuten Schnell-Check, Susanne Schneider antwortet mit einer ehrlichen Empfehlung.
Vom Frankfurter Stadtgebiet, Nordend, Bornheim, Sachsenhausen, Höchst, bis in den Taunus nach Bad Homburg, Oberursel, Kronberg, Königstein, Bad Vilbel und Friedrichsdorf.
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Das hängt von der gewählten Form ab: Ambulante Dienste rechnen je Leistung ab, die Betreuungskraft im Haushalt nach Pflegegrad, Umfang und Wohnsituation, mit Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten. Die Beratung inklusive Fördermittel-Check ist kostenlos.
Ja. Die vermittelten Betreuungskräfte arbeiten nach dem EU-Entsendemodell: sozialversichert über ein europäisches Partnerunternehmen, mit gültiger A1-Bescheinigung und geregelten Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten. Brinkmann arbeitet zudem nach der DIN SPEC 33454, dem Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte.
Bei anerkanntem Pflegegrad erhalten Sie auf Antrag Leistungen der Pflegekasse, die Ihren Eigenanteil senken: mit Pflegegeld von 347 bis 990 € monatlich (Stand 2026), dem Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2 und dem Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Bis zu 4.000 € jährlich sind steuerlich absetzbar (§ 35a EStG).
Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und ist überwiegend anwesend, arbeitet aber nicht ununterbrochen, Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt. Die Sicherheit entsteht durch die ständige Erreichbarkeit einer vertrauten Person.
Ja, das ist sogar der Regelfall bei medizinischem Bedarf: Der Pflegedienst übernimmt Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Wundversorgung, die Betreuungskraft Alltag, Grundpflege und Gesellschaft.
Für eine Betreuungskraft im Haushalt wird ein eigenes Zimmer mit Bett, Tisch und Schrank benötigt, dazu Zugang zu Bad, Küche und Internet. Klare Absprachen im Vorfeld sorgen für ein gutes Miteinander.
Ja. Seit Juli 2025 gibt es ab Pflegegrad 2 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI), flexibel einsetzbar, etwa wenn pflegende Angehörige ausfallen.
Ja, im gesamten Stadtgebiet, von Bornheim über das Nordend und Sachsenhausen bis Höchst und Bergen-Enkheim, sowie im ganzen Vordertaunus.
Bei Ihnen zu Hause in Frankfurt oder Umgebung, telefonisch oder im Büro in Oberursel, kostenlos und unverbindlich. Susanne Schneider nimmt sich Zeit für Ihre Situation.