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Kosten & Finanzierung · Frankfurt am Main & Taunus

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege? Ehrliche Antworten statt Kleingedrucktem

Wie sich die Kosten zusammensetzen, welche Zuschüsse die Pflegekasse zahlt und wie Sie Ihren Eigenanteil realistisch einschätzen, erklärt von Susanne Schneider, Ihrer Beraterin für Frankfurt und den Taunus.

Transparente KostenKostenvoranschlag ohne versteckte KostenKostenlose Beratung

Kosten der 24-Stunden-Pflege, das Wichtigste in Kürze

  • ●Die Kosten setzen sich zusammen aus Betreuungskraft, Sozialabgaben und Steuern; Feiertags- und Sommerzuschläge kommen gesondert hinzu.
  • ●Die Höhe hängt von Pflegegrad, Betreuungsumfang und Wohnsituation ab, vorab gibt es einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten.
  • ●Die Pflegekasse hilft kräftig mit: Pflegegeld 347–990 €/Monat, Entlastungsbudget 3.539 €/Jahr, Entlastungsbetrag 131 €/Monat (Stand: 2026).
  • ●Zusätzlich sind bis zu 4.000 € pro Jahr steuerlich absetzbar (§ 35a EStG), die Beratung dazu ist kostenlos.
Kostenfaktoren

Woraus sich der Preis einer 24-Stunden-Betreuung ergibt

Seriöse Anbieter legen offen, was im Preis steckt. Bei der Brinkmann Pflegevermittlung setzen sich die Kosten für die häusliche Betreuung zusammen aus den Kosten für die Betreuungskraft, den Sozialabgaben sowie Steuern. Nicht enthalten sind Feiertags- und Sommerzuschläge, auch das erfahren Sie vorab, nicht auf der Rechnung.

Wie hoch die monatliche Summe am Ende ausfällt, hängt von drei Dingen ab: dem Pflegegrad und Unterstützungsbedarf Ihres Angehörigen, dem gewünschten Betreuungsumfang und der Wohnsituation, etwa ob eine oder zwei Personen betreut werden. Einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten erhalten Sie bereits nach der Bedarfsanalyse, die festen Preise der vorgeschlagenen Betreuungskräfte kennen Sie vor dem verbindlichen Vertragsabschluss, damit Sie verlässlich planen können.

Warum sich der Blick auf die Förderung lohnt

Viele Familien in Frankfurt und im Taunus unterschätzen, wie stark die Pflegeversicherung die häusliche Betreuung mitträgt. Pflegegeld, Entlastungsbudget, Entlastungsbetrag und Steuervorteil zusammen reduzieren den tatsächlichen Eigenanteil erheblich, vorausgesetzt, die Leistungen werden beantragt und richtig kombiniert. Genau dabei unterstützt Sie Ihre Beraterin vor Ort, inklusive Hilfe beim Pflegegrad-Antrag.

So kommen Sie an den Pflegegrad

Der Weg zu den Zuschüssen führt über den Antrag bei der Pflegekasse. Anschließend prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, bei privat Versicherten zum Beispiel MEDICPROOF, anhand eines Fragenkatalogs, wie selbstständig Ihr Angehöriger den Alltag noch bewältigt. Auf Basis dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Wichtig zu wissen: Die Hilfebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Susanne Schneider unterstützt Familien beim Antrag und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.

Susanne Schneider, Beraterin für die Kosten der 24-Stunden-Pflege in Frankfurt und im Taunus
Susanne Schneider
Ihre Beraterin für Kosten & Finanzierung in Frankfurt & Taunus
Vorstadt 37, 61440 Oberursel
Kostenplan anfragen

Kundenbetreuung: Christine Marie Kruse

Zuschüsse der Pflegekasse

Diese gesetzlichen Leistungen senken Ihren Eigenanteil

Der wichtigste Baustein ist das Pflegegeld: Es steht allen zu, die zu Hause betreut werden und einen anerkannten Pflegegrad haben, und kann frei für die 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden.

PflegegradPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums · nächste reguläre Anpassung: 2028 · Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, wohl aber auf den Entlastungsbetrag.

3.539 € / JahrEntlastungsbudget

Seit Juli 2025 gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI), flexibel einsetzbar.

131 € / MonatEntlastungsbetrag

Für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Versorgung, für anerkannte Alltagsunterstützung.

bis 4.000 € / JahrSteuervorteil

20 % der Kosten haushaltsnaher Beschäftigung mindern nach § 35a EStG die Steuerlast.

0 €Beratung & Kostenplan

Die Beratung inklusive individuellem Kostenvoranschlag ist kostenlos und unverbindlich, ohne versteckte Gebühren.

Haltende Hände, transparente Kostenberatung zur 24-Stunden-Pflege Ohne versteckte Gebühren
Woran Sie faire Anbieter erkennen

Transparenz ist kein Versprechen, sondern ein Verfahren

Ob ein Angebot seriös ist, zeigt sich am Umgang mit den Kosten. Achten Sie auf diese Punkte, sie sind bei der Brinkmann Pflegevermittlung Standard:

  • Alle Kosten werden offen erklärt, ohne versteckte Gebühren
  • Individueller Kostenvoranschlag vor Vertragsbeginn
  • Legal angestellte, sozialversicherte Betreuungskräfte
  • Beratung zu allen Zuschüssen und Fördermitteln inklusive
In vier Schritten

So kommen Sie zu Ihrem persönlichen Kostenplan

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Wenige Angaben zu Pflegegrad, Mobilität und Wohnsituation genügen.

Beratungsgespräch

Susanne Schneider klärt Bedarf und Fördermöglichkeiten, kostenlos.

Angebot & Kostenvoranschlag

Sie erhalten Betreuungskraft-Vorschläge samt Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten.

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✔︎ 100 % kostenlos  ✔︎ unverbindliches Angebot  ✔︎ Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten

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Häufige Kostenfragen

Gut zu wissen

Wie setzen sich die Kosten einer 24-Stunden-Pflege zusammen?

Die monatlichen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Betreuungskraft, den Sozialabgaben sowie Steuern. Nicht enthalten sind Feiertags- und Sommerzuschläge. Die Höhe richtet sich nach Pflegegrad, Betreuungsumfang und Wohnsituation, vorab erhalten Sie einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten.

Ist die 24-Stunden-Betreuung legal?

Ja. Die Betreuungskräfte arbeiten nach dem EU-Entsendemodell: sozialversichert über ein europäisches Partnerunternehmen, mit gültiger A1-Bescheinigung und klar geregelten Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten. Brinkmann arbeitet zudem nach der DIN SPEC 33454, dem Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte.

Welche Zuschüsse gibt es für die 24-Stunden-Pflege?

Die Pflegeversicherung zahlt bei anerkanntem Pflegegrad monatliches Pflegegeld von 347 bis 990 € (Stand 2026). Dazu kommen das Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2, der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich und ein Steuervorteil von bis zu 4.000 € jährlich nach § 35a EStG.

Kann das Verhinderungspflege-Budget die Kosten senken?

Ja. Seit Juli 2025 steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung (§ 42a SGB XI), der flexibel eingesetzt werden kann, etwa wenn pflegende Angehörige ausfallen.

Brauchen wir einen Pflegegrad, um Zuschüsse zu erhalten?

Für die Betreuung selbst ist kein Pflegegrad nötig. Die Zuschüsse der Pflegekasse, allen voran das Pflegegeld, setzen aber einen anerkannten Pflegegrad voraus. Ein Antrag lohnt sich deshalb fast immer; Susanne Schneider unterstützt Sie dabei.

Wie wirkt sich die Kombination mit einem Pflegedienst auf die Kosten aus?

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst Teile der Grundpflege, wird das Pflegegeld nur anteilig ausgezahlt, dafür greifen Pflegesachleistungen für den Dienst. Was in Ihrer Situation sinnvoll ist, rechnet die Beratung transparent durch.

Ist die Betreuung zu Hause teurer als Kurzzeitpflege oder Pflegeheim?

Das hängt vom Einzelfall ab. Kurzzeitpflege-Plätze sind begrenzt und zeitlich befristet; im Pflegeheim kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung hinzu. Die Betreuung zu Hause wird über Pflegegeld, Entlastungsbudget und Steuervorteil gefördert, ein ehrlicher Vergleich gehört zu jeder Beratung.

Was kostet die Beratung in Frankfurt und im Taunus?

Nichts. Die Beratung durch Susanne Schneider ist kostenlos und unverbindlich, bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder im Büro in Oberursel. Sie erhalten vorab einen transparenten Kostenplan ohne versteckte Gebühren.

Gibt es einen schnellen Weg, die eigenen Kosten einzuschätzen?

Ja, über den kostenlosen Schnell-Check: Nach wenigen Angaben zu Pflegegrad, Mobilität und Wohnsituation meldet sich Ihre Beraterin mit einer persönlichen Einschätzung und einem unverbindlichen Angebot.

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