Wie sich die Kosten zusammensetzen, welche Zuschüsse die Pflegekasse zahlt und wie Sie Ihren Eigenanteil realistisch einschätzen, erklärt von Susanne Schneider, Ihrer Beraterin für Frankfurt und den Taunus.
Seriöse Anbieter legen offen, was im Preis steckt. Bei der Brinkmann Pflegevermittlung setzen sich die Kosten für die häusliche Betreuung zusammen aus den Kosten für die Betreuungskraft, den Sozialabgaben sowie Steuern. Nicht enthalten sind Feiertags- und Sommerzuschläge, auch das erfahren Sie vorab, nicht auf der Rechnung.
Wie hoch die monatliche Summe am Ende ausfällt, hängt von drei Dingen ab: dem Pflegegrad und Unterstützungsbedarf Ihres Angehörigen, dem gewünschten Betreuungsumfang und der Wohnsituation, etwa ob eine oder zwei Personen betreut werden. Einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten erhalten Sie bereits nach der Bedarfsanalyse, die festen Preise der vorgeschlagenen Betreuungskräfte kennen Sie vor dem verbindlichen Vertragsabschluss, damit Sie verlässlich planen können.
Viele Familien in Frankfurt und im Taunus unterschätzen, wie stark die Pflegeversicherung die häusliche Betreuung mitträgt. Pflegegeld, Entlastungsbudget, Entlastungsbetrag und Steuervorteil zusammen reduzieren den tatsächlichen Eigenanteil erheblich, vorausgesetzt, die Leistungen werden beantragt und richtig kombiniert. Genau dabei unterstützt Sie Ihre Beraterin vor Ort, inklusive Hilfe beim Pflegegrad-Antrag.
Der Weg zu den Zuschüssen führt über den Antrag bei der Pflegekasse. Anschließend prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, bei privat Versicherten zum Beispiel MEDICPROOF, anhand eines Fragenkatalogs, wie selbstständig Ihr Angehöriger den Alltag noch bewältigt. Auf Basis dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Wichtig zu wissen: Die Hilfebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Susanne Schneider unterstützt Familien beim Antrag und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.
Kundenbetreuung: Christine Marie Kruse
Der wichtigste Baustein ist das Pflegegeld: Es steht allen zu, die zu Hause betreut werden und einen anerkannten Pflegegrad haben, und kann frei für die 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums · nächste reguläre Anpassung: 2028 · Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, wohl aber auf den Entlastungsbetrag.
Seit Juli 2025 gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI), flexibel einsetzbar.
Für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Versorgung, für anerkannte Alltagsunterstützung.
20 % der Kosten haushaltsnaher Beschäftigung mindern nach § 35a EStG die Steuerlast.
Die Beratung inklusive individuellem Kostenvoranschlag ist kostenlos und unverbindlich, ohne versteckte Gebühren.
Ohne versteckte Gebühren
Ob ein Angebot seriös ist, zeigt sich am Umgang mit den Kosten. Achten Sie auf diese Punkte, sie sind bei der Brinkmann Pflegevermittlung Standard:
Wenige Angaben zu Pflegegrad, Mobilität und Wohnsituation genügen.
Susanne Schneider klärt Bedarf und Fördermöglichkeiten, kostenlos.
Sie erhalten Betreuungskraft-Vorschläge samt Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten.
Pflegegeld, Budget und Steuervorteil werden voll mitgedacht.
Starten Sie den Schnell-Check und erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung für Ihre Situation.
✔︎ 100 % kostenlos ✔︎ unverbindliches Angebot ✔︎ Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten
Die monatlichen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Betreuungskraft, den Sozialabgaben sowie Steuern. Nicht enthalten sind Feiertags- und Sommerzuschläge. Die Höhe richtet sich nach Pflegegrad, Betreuungsumfang und Wohnsituation, vorab erhalten Sie einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten.
Ja. Die Betreuungskräfte arbeiten nach dem EU-Entsendemodell: sozialversichert über ein europäisches Partnerunternehmen, mit gültiger A1-Bescheinigung und klar geregelten Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten. Brinkmann arbeitet zudem nach der DIN SPEC 33454, dem Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte.
Die Pflegeversicherung zahlt bei anerkanntem Pflegegrad monatliches Pflegegeld von 347 bis 990 € (Stand 2026). Dazu kommen das Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2, der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich und ein Steuervorteil von bis zu 4.000 € jährlich nach § 35a EStG.
Ja. Seit Juli 2025 steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung (§ 42a SGB XI), der flexibel eingesetzt werden kann, etwa wenn pflegende Angehörige ausfallen.
Für die Betreuung selbst ist kein Pflegegrad nötig. Die Zuschüsse der Pflegekasse, allen voran das Pflegegeld, setzen aber einen anerkannten Pflegegrad voraus. Ein Antrag lohnt sich deshalb fast immer; Susanne Schneider unterstützt Sie dabei.
Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst Teile der Grundpflege, wird das Pflegegeld nur anteilig ausgezahlt, dafür greifen Pflegesachleistungen für den Dienst. Was in Ihrer Situation sinnvoll ist, rechnet die Beratung transparent durch.
Das hängt vom Einzelfall ab. Kurzzeitpflege-Plätze sind begrenzt und zeitlich befristet; im Pflegeheim kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung hinzu. Die Betreuung zu Hause wird über Pflegegeld, Entlastungsbudget und Steuervorteil gefördert, ein ehrlicher Vergleich gehört zu jeder Beratung.
Nichts. Die Beratung durch Susanne Schneider ist kostenlos und unverbindlich, bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder im Büro in Oberursel. Sie erhalten vorab einen transparenten Kostenplan ohne versteckte Gebühren.
Ja, über den kostenlosen Schnell-Check: Nach wenigen Angaben zu Pflegegrad, Mobilität und Wohnsituation meldet sich Ihre Beraterin mit einer persönlichen Einschätzung und einem unverbindlichen Angebot.