Wenn der pflegende Partner ausfällt, übernimmt eine Ersatzbetreuung, bezahlt aus dem Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr. Und: Ansprüche gelten bis zu 4 Jahre rückwirkend.
Die häufigste Pflegekonstellation im Rhein-Kreis Neuss ist zugleich die verletzlichste: Ein Ehepartner pflegt den anderen. Die 78-jährige Frau, die ihren Mann nach dem Schlaganfall versorgt. Der rüstige Rentner, der seine demenzkranke Frau durch den Tag begleitet. Es funktioniert, bis der Pflegende selbst zur Kur muss, krank wird oder schlicht nicht mehr kann. Genau für diesen Moment gibt es die Verhinderungspflege: Die Pflegekasse finanziert eine Ersatzpflege, damit die Versorgung weiterläuft.
Seit dem 1. Juli 2025 ist das einfacher denn je: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bilden ein gemeinsames Entlastungsbudget von 3.539 € pro Kalenderjahr (§ 42a SGB XI), verfügbar ab Pflegegrad 2 und frei auf beide Leistungsarten verteilbar. Eine Betreuungskraft, die vorübergehend mit einzieht, übernimmt Grundpflege, Haushalt und Gesellschaft, und der pflegende Partner kann guten Gewissens aussetzen.
Was kaum eine Familie weiß: Ansprüche gegenüber der Pflegekasse bleiben auch rückwirkend bestehen, bis zu 4 Jahre lang können bereits entstandene Kosten für Ersatzpflege im Nachhinein eingefordert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt waren. Wer also in den vergangenen Jahren privat Ersatzpflege organisiert und bezahlt hat, sollte das prüfen lassen. Dionissios Liampotis geht die Unterlagen mit Ihnen durch, als Pflegefachkraft weiß er, worauf die Kassen achten.
Typische Anlässe aus der Beratungspraxis im Rhein-Kreis: die eigene Kur oder Operation des pflegenden Partners, der lange aufgeschobene Familienbesuch, die Erschöpfung nach Monaten durchgehender Pflege, oder schlicht der Wunsch, einmal wieder eine Woche durchzuatmen. Wichtig: Das Budget gilt je Kalenderjahr; was nicht genutzt wird, verfällt zum Jahresende. Eine rechtzeitige Planung holt das Maximum heraus.
Und noch ein Gedanke für pflegende Partner: Die Pause ist kein Luxus, sondern Gesundheitsschutz. Wer sich erholen darf, pflegt länger, besser und mit weniger eigenen Ausfällen, davon profitiert am Ende auch der Mensch, den Sie versorgen.
Der Schnell-Check oben ist der einfachste Anfang, oder Sie rufen direkt im Büro an der Rheinstraße an.
Ihre Auszeit beginnt mit einem Gespräch, der Rest ist Organisation, und die übernimmt Ihr Berater.
Kundenbetreuerin: Alina Kiss
✔︎ 100 % kostenlos ✔︎ unverbindliches Angebot ✔︎ fachliche Rückmeldung von einer Pflegefachkraft
Bild KI-generiertLückenlos versorgtBewährt sich die Betreuung, wird aus der Vertretung auf Wunsch nahtlos eine Dauerlösung, ohne Neustart.
Die Verhinderungspflege finanziert sie, Ihr Berater zeigt Ihnen wie.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums · nächste reguläre Anpassung: 2028
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI).
Bereits entstandene Ersatzpflege-Kosten können nachträglich eingefordert werden.
Zusätzlich für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Versorgung.
Welche Töpfe Ihnen zustehen und wie Sie sie kombinieren, kostenlos.
Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen, die Ersatzbetreuung kommt dorthin, wo Ihr Angehöriger daheim ist.
Die Kosten richten sich nach dem individuellen Betreuungsbedarf und der eingesetzten Betreuungskraft. Sie erhalten vorab einen transparenten Kostenvoranschlag. Gerne zeigen wir Ihnen außerdem, in welcher Höhe Leistungen der Verhinderungspflege bzw. des gemeinsamen Jahresbetrags für die Finanzierung genutzt werden können.
Ja, über das EU-Entsendemodell: Alle Nachweise wie die A1-Bescheinigung liegen vor, Arbeitszeiten, Pausen und Freizeiten sind klar geregelt. Brinkmann arbeitet zudem nach der DIN SPEC 33454, dem Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte.
Die Pflegekasse, über das gemeinsame Entlastungsbudget von 3.539 € pro Kalenderjahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit Juli 2025). Das Pflegegeld läuft daneben in voller Höhe weiter.
Ja, der Jahresbetrag lässt sich seit Juli 2025 flexibel auf beide Leistungsarten verteilen, je nachdem, was Ihre Familie gerade braucht.
Ja, bis zu 4 Jahre rückwirkend bleiben Ansprüche gegenüber der Pflegekasse bestehen. Wer in den letzten Jahren Ersatzpflege privat bezahlt hat, sollte die Unterlagen prüfen lassen.
Nein, Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, erhalten weiterhin ihr volles Pflegegeld. Es wird weder gekürzt noch gestrichen.
Dann wird aus der Vertretung auf Wunsch nahtlos eine dauerhafte Betreuung, häufig sogar mit derselben Kraft. Der Übergang läuft ohne Neustart.
Ja, die Betreuung von Ehepaaren im selben Haushalt ist möglich und wird bei der Auswahl der Kraft von Anfang an eingeplant.
Ja, von Neuss über Dormagen und Grevenbroich bis Jüchen und Rommerskirchen. Ihr Berater kommt zur Beratung zu Ihnen nach Hause oder Sie besuchen das Büro an der Rheinstraße.