Seit 2010 vermittelt Brinkmann qualifizierte Betreuungskräfte aus Osteuropa, rechtssicher über das EU-Entsendemodell. Beraten von Dionissios Liampotis, ausgebildete Pflegefachkraft.
Zwischen Neuss und Grevenbroich versorgen osteuropäische Betreuungskräfte seit Jahren unzählige Haushalte, und haben sich dabei einen festen Platz in der häuslichen Versorgung des Rheinlands erarbeitet. Der Grund ist einfach: Sie machen die Betreuung im eigenen Zuhause für normale Familien bezahlbar und verbinden professionelle Unterstützung mit echter menschlicher Nähe im Alltag.
Viele der vermittelten Kräfte bringen langjährige Erfahrung aus mehreren Einsätzen in deutschen Haushalten mit. Sie übernehmen Grundpflege, Alltagsbegleitung und Haushaltsführung, die Betreuung bei Demenz sowie Tages- und Nachtbetreuung, und werden dabei oft zu vertrauten Begleitern der Familie.
Die Betreuungskräfte arbeiten nach dem EU-Entsendemodell und erfüllen alle rechtlichen Voraussetzungen für eine legale Beschäftigung in Deutschland: Alle erforderlichen Nachweise wie die A1-Bescheinigung liegen vor, Arbeitszeiten, Pausen und Freizeiten sind klar geregelt. Ihre Familie schließt den Vertrag mit dem Dienstleister, nicht mit der Kraft selbst, und trägt damit keinerlei Arbeitgeberpflichten.
Damit aus der Betreuungskraft ein vertrauter Teil des Haushalts wird, braucht es wenig, aber das Richtige: ein eigenes Zimmer mit Bett, Tisch und Schrank, Zugang zu Bad, Küche und Internet, und klare Absprachen zu Aufgaben und Gewohnheiten. Im Rotationssystem bleibt eine Kraft in der Regel sechs bis acht Wochen, dann übernimmt eine eingearbeitete Wechselkraft mit sauberer Übergabe. Bewährte Kräfte kommen auf Wunsch immer wieder, viele Familien im Rhein-Kreis arbeiten über Jahre mit demselben eingespielten Team.
Wo die Chemie stimmt, entsteht dabei oft mehr als ein Betreuungsverhältnis: eine Verbindung, die über viele Einsätze hält. Der Anfang ist einfach, Schnell-Check ausfüllen oder anrufen, den Rest übernimmt Ihr Berater: von der Bedarfsanalyse über die Vorschläge bis zur organisierten Anreise.
Und sollte einmal etwas nicht passen, gilt auch hier: Es wird gemeinsam eine Lösung gefunden, mit einem Ansprechpartner vor Ort, der erreichbar bleibt. Verlässlichkeit endet nicht mit dem Einzug, sie beginnt dort.
Der kürzeste Weg zur passenden Kraft: zwei Minuten Schnell-Check oben auf dieser Seite, oder ein Anruf im Büro an der Rheinstraße.
Ihre Familie gewinnt damit vor allem eines: eine verlässliche Hand im Haus, und Ruhe im Kopf.
Kundenbetreuerin: Alina Kiss
✔︎ 100 % kostenlos ✔︎ unverbindliches Angebot ✔︎ fachliche Rückmeldung von einer Pflegefachkraft
Bild KI-generiertBild KI-generiertUmfassend geprüftSie entscheiden auf Basis aussagekräftiger Vorschläge, und behalten einen festen Ansprechpartner vor Ort, auch nach dem Einzug.
Der kostenlose Schnell-Check klärt es, mit fachlicher Einschätzung.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums · nächste reguläre Anpassung: 2028
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025).
Für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Versorgung.
20 % haushaltsnaher Kosten nach § 35a EStG absetzbar.
Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten und Fördermittel-Check, kostenlos und unverbindlich.
Dionissios Liampotis betreut Familien in Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Meerbusch mit Büderich, Kaarst, Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen, Beratung bei Ihnen daheim, im Büro Neuss oder telefonisch.
Die Kosten richten sich nach Pflegegrad, Aufgabenumfang und Wohnsituation. Einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten erhalten Sie bereits nach der Bedarfsanalyse, die festen Preise der vorgeschlagenen Betreuungskräfte kennen Sie vor dem verbindlichen Vertragsabschluss, vorab gibt es die kostenlose Finanzierungsberatung mit allen Zuschüssen.
Ja. Die Betreuungskräfte arbeiten nach dem EU-Entsendemodell und erfüllen alle rechtlichen Voraussetzungen: A1-Bescheinigung liegt vor, Arbeitszeiten und Pausen sind klar geregelt. Ihre Familie trägt keine Arbeitgeberpflichten. Brinkmann arbeitet zudem nach der DIN SPEC 33454, dem Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte.
Bei anerkanntem Pflegegrad erhalten Sie auf Antrag direkt: Pflegegeld von 347 bis 990 € monatlich (Stand 2026), Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2, Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, plus bis zu 4.000 € Steuervorteil jährlich (§ 35a EStG).
Die Sprachkenntnisse werden geprüft und im Vorschlag ausgewiesen, Sie wissen vor der Entscheidung, welches Niveau Sie erwarten können. Was in Ihrer Situation nötig ist, klärt das Beratungsgespräch.
Nach der Bedarfsanalyse erhalten Sie zügig geprüfte Vorschläge; Anreise und Start werden komplett organisiert, in dringenden Fällen priorisiert.
Im Rotationssystem in der Regel alle sechs bis acht Wochen, mit organisierter Übergabe. Bewährte Kräfte kommen auf Wunsch immer wieder, so entsteht ein festes, vertrautes Team.
Ja, die gemeinsame Betreuung von Ehepaaren ist möglich und wird bei Auswahl der Kraft und im Kostenplan von Anfang an berücksichtigt.
Ja, die Betreuung bei Demenz gehört ausdrücklich zum Aufgabenspektrum, ebenso Tages- und Nachtbetreuung. Bei der Auswahl wird auf entsprechende Erfahrung geachtet.
Ja, von Neuss über Dormagen, Grevenbroich und Meerbusch bis Kaarst, Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen, samt Ortsteilen wie Büderich.