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Kosten & Finanzierung · Rhein-Kreis Neuss

Was kostet die 24-Stunden-Pflege? Ehrliche Antworten für Neuss

Kein Lockpreis, sondern ein Prinzip: Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten, alle Zuschüsse transparent vorgerechnet, von einem Berater, der als Pflegefachkraft auch den Bedarf einschätzen kann.

Kostenvoranschlag ohne versteckte KostenIndividuell kalkuliertZuschüsse eingerechnet
Schnell-Check

Was kostet es bei Ihnen? Lassen Sie es durchrechnen

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Kosten der 24-Stunden-Pflege, auf einen Blick

  • Bereits nach der Bedarfsanalyse erhalten Sie einen individuellen Kostenvoranschlag, keine versteckten Posten.
  • Die Kosten setzen sich zusammen aus Betreuungskraft, Sozialabgaben und Steuern; nicht enthalten sind Feiertags- und Sommerzuschläge.
  • Die Pflegekasse senkt den Eigenanteil deutlich: Pflegegeld, Entlastungsbudget, Entlastungsbetrag, Steuervorteil.
  • Kostenlose Finanzierungsberatung, inklusive Kostenvergleich zwischen Pflegeheim und Betreuung zu Hause.
Klartext bei den Zahlen

Was die 24-Stunden-Pflege kostet, und wovon der Preis abhängt

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege liegen in der Regel bei 2.700 bis 3.200 Euro pro Monat. Der genaue Preis hängt unter anderem vom Pflegegrad, dem individuellen Betreuungsaufwand, den Sprachkenntnissen und der Erfahrung der Betreuungskraft sowie von der Wohnsituation ab. Zur Finanzierung können unter anderem Pflegegeld ab Pflegegrad 2, das Entlastungsbudget und steuerliche Vorteile genutzt werden. Dadurch kann sich der monatliche Eigenanteil häufig auf etwa 1.550 bis 2.200 Euro reduzieren. Nach einer persönlichen Bedarfsanalyse erhalten Sie von uns einen individuellen Kostenvoranschlag, transparent, nachvollziehbar und ohne versteckte Kosten.

Transparenz als Beratungsprinzip

Die offene Aufklärung über die Kosten ist fester Bestandteil der Beratung: verständliche Informationen zu Pflegegeld und Leistungen der Pflegekasse, zu möglichen Zuschüssen und zum Kostenvergleich zwischen Pflegeheim und Betreuung zu Hause. So entsteht eine fundierte Entscheidungsgrundlage ohne versteckte Kosten, vorgerechnet von einem Berater, der als ausgebildete Pflegefachkraft auch den Pflegebedarf fachlich einordnen kann.

Und weil sich Situationen ändern, wird auch die Finanzierung mitgedacht: Verschlechtert sich der Zustand, prüft Ihr Berater mit Ihnen die Höherstufung des Pflegegrads, damit die höheren Kassenleistungen den gestiegenen Aufwand auffangen. Bei Ehepaaren wird die gemeinsame Betreuung im selben Haushalt von Anfang an eingeplant, meist deutlich wirtschaftlicher als zwei getrennte Lösungen. So bleibt die Finanzierung über die gesamte Betreuungszeit im Gleichgewicht.

Der erste Schritt kostet nichts: Schnell-Check ausfüllen oder anrufen, und die Zahlen für Ihre Situation schwarz auf weiß bekommen, bevor Sie irgendetwas entscheiden müssen.

Transparenz ist hier kein Versprechen, sondern Methode: erst die Zahlen, dann die Entscheidung, in dieser Reihenfolge, immer.

Übrigens: Auch der Vergleich mit den stationären Angeboten Ihrer Region gehört auf den Tisch, mit echten Zahlen statt Bauchgefühl. Erst dann ist eine Entscheidung wirklich fundiert.

Dionissios Liampotis, Ansprechpartner für 24-Stunden-Pflege im Rhein-Kreis Neuss
Dionissios Liampotis
Ihr Ansprechpartner für Kosten & Finanzierung im Rhein-Kreis Neuss
Rheinstraße 2a, 41460 Neuss
Kostenplan anfragen

Kundenbetreuerin: Alina Kiss

Zuschüsse

Diese Leistungen der Pflegekasse senken Ihren Eigenanteil

Das Pflegegeld gibt es bei häuslicher Versorgung monatlich aufs Konto, frei einsetzbar:

PflegegradPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums · nächste reguläre Anpassung: 2028

3.539 € / JahrEntlastungsbudget

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025), flexibel einsetzbar.

131 € / MonatEntlastungsbetrag

Für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Versorgung.

bis 4.000 € / JahrSteuervorteil

20 % der haushaltsnahen Kosten nach § 35a EStG absetzbar.

0 €Beratung & Antragshilfe

Inklusive Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag, damit kein Zuschuss liegen bleibt.

Rechnen wir Ihre Situation gemeinsam durch.

Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten plus Fördermittel-Check, kostenlos und unverbindlich.

Kostenberatung zur 24-Stunden-Pflege in NeussBild KI-generiertOhne versteckte Kosten
Noch kein Pflegegrad?

Der Antrag lohnt sich fast immer

Alle Zuschüsse setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt; anschließend begutachtet der Medizinische Dienst die Situation zu Hause. Ihr Berater unterstützt Sie dabei:

  • Fachliche Einschätzung, welcher Pflegegrad realistisch ist
  • Hilfe bei Antrag und Vorbereitung der Begutachtung
  • Höherstufung prüfen, wenn sich der Zustand verschlechtert
Beratungsgebiet

Kostenberatung im gesamten Rhein-Kreis Neuss

Ob Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Jüchen oder Rommerskirchen: Die Beratung kommt zu Ihnen nach Hause, oder Sie besuchen das Büro an der Rheinstraße in Neuss.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wie hoch sind die Kosten für die 24-Stunden-Pflege konkret?

Das hängt von Pflegegrad, Aufgabenumfang und Wohnsituation und den Sprachkenntnissen der Betreuungskraft ab, deshalb gibt es einen seriösen Preis erst nach der Bedarfsanalyse. Dann aber verbindlich: als Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten.

Ist die Betreuung zu diesem Preis legal?

Ja. Die Betreuungskräfte arbeiten nach dem EU-Entsendemodell, alle Nachweise wie die A1-Bescheinigung liegen vor, Arbeitszeiten und Pausen sind klar geregelt. Brinkmann arbeitet zudem nach der DIN SPEC 33454, dem Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte.

Welche Zuschüsse senken den Eigenanteil?

Pflegegeld von 347 bis 990 € monatlich je nach Pflegegrad (Stand 2026), das Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2, der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, und bis zu 4.000 € Steuervorteil jährlich nach § 35a EStG.

Brauchen wir für die Zuschüsse einen Pflegegrad?

Ja, der anerkannte Pflegegrad ist die Voraussetzung. Falls noch keiner vorliegt, hilft Ihr Berater beim Antrag, die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst findet zuhause statt.

Hilft die Verhinderungspflege bei der Finanzierung?

Ja: Seit Juli 2025 steht ab Pflegegrad 2 das gemeinsame Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit, flexibel einsetzbar (§ 42a SGB XI).

Was kostet die Betreuung von zwei Personen?

Die gemeinsame Betreuung von Ehepaaren ist möglich und meist deutlich wirtschaftlicher als zwei getrennte Lösungen. Der Mehraufwand wird im Kostenplan transparent ausgewiesen.

Gibt es versteckte Kosten?

Nein, die offene Kostenaufklärung ist Beratungsprinzip. Der Kostenvoranschlag umfasst Betreuungskraft, Sozialabgaben und Steuern; nicht enthalten sind lediglich Feiertags- und Sommerzuschläge, die vorab benannt werden.

Wie schneidet die Betreuung zu Hause im Vergleich zum Pflegeheim ab?

Genau dieser Kostenvergleich ist Teil der Beratung, mit den konkreten Zahlen Ihrer Situation statt Pauschalwerten. So entscheiden Sie auf fundierter Grundlage.

Wo findet die Kostenberatung statt?

Bei Ihnen zu Hause im Rhein-Kreis Neuss, im Büro an der Rheinstraße in Neuss oder telefonisch, kostenlos und unverbindlich.

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