Kein Lockpreis, sondern ein Prinzip: Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten, alle Zuschüsse transparent vorgerechnet, von einem Berater, der als Pflegefachkraft auch den Bedarf einschätzen kann.
✔︎ 100 % kostenlos ✔︎ unverbindliches Angebot ✔︎ ehrliche Zahlen statt Lockangebote
Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege liegen in der Regel bei 2.700 bis 3.200 Euro pro Monat. Der genaue Preis hängt unter anderem vom Pflegegrad, dem individuellen Betreuungsaufwand, den Sprachkenntnissen und der Erfahrung der Betreuungskraft sowie von der Wohnsituation ab. Zur Finanzierung können unter anderem Pflegegeld ab Pflegegrad 2, das Entlastungsbudget und steuerliche Vorteile genutzt werden. Dadurch kann sich der monatliche Eigenanteil häufig auf etwa 1.550 bis 2.200 Euro reduzieren. Nach einer persönlichen Bedarfsanalyse erhalten Sie von uns einen individuellen Kostenvoranschlag, transparent, nachvollziehbar und ohne versteckte Kosten.
Die offene Aufklärung über die Kosten ist fester Bestandteil der Beratung: verständliche Informationen zu Pflegegeld und Leistungen der Pflegekasse, zu möglichen Zuschüssen und zum Kostenvergleich zwischen Pflegeheim und Betreuung zu Hause. So entsteht eine fundierte Entscheidungsgrundlage ohne versteckte Kosten, vorgerechnet von einem Berater, der als ausgebildete Pflegefachkraft auch den Pflegebedarf fachlich einordnen kann.
Und weil sich Situationen ändern, wird auch die Finanzierung mitgedacht: Verschlechtert sich der Zustand, prüft Ihr Berater mit Ihnen die Höherstufung des Pflegegrads, damit die höheren Kassenleistungen den gestiegenen Aufwand auffangen. Bei Ehepaaren wird die gemeinsame Betreuung im selben Haushalt von Anfang an eingeplant, meist deutlich wirtschaftlicher als zwei getrennte Lösungen. So bleibt die Finanzierung über die gesamte Betreuungszeit im Gleichgewicht.
Der erste Schritt kostet nichts: Schnell-Check ausfüllen oder anrufen, und die Zahlen für Ihre Situation schwarz auf weiß bekommen, bevor Sie irgendetwas entscheiden müssen.
Transparenz ist hier kein Versprechen, sondern Methode: erst die Zahlen, dann die Entscheidung, in dieser Reihenfolge, immer.
Übrigens: Auch der Vergleich mit den stationären Angeboten Ihrer Region gehört auf den Tisch, mit echten Zahlen statt Bauchgefühl. Erst dann ist eine Entscheidung wirklich fundiert.
Kundenbetreuerin: Alina Kiss
Das Pflegegeld gibt es bei häuslicher Versorgung monatlich aufs Konto, frei einsetzbar:
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums · nächste reguläre Anpassung: 2028
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025), flexibel einsetzbar.
Für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Versorgung.
20 % der haushaltsnahen Kosten nach § 35a EStG absetzbar.
Inklusive Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag, damit kein Zuschuss liegen bleibt.
Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten plus Fördermittel-Check, kostenlos und unverbindlich.
Bild KI-generiertOhne versteckte KostenAlle Zuschüsse setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt; anschließend begutachtet der Medizinische Dienst die Situation zu Hause. Ihr Berater unterstützt Sie dabei:
Ob Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Jüchen oder Rommerskirchen: Die Beratung kommt zu Ihnen nach Hause, oder Sie besuchen das Büro an der Rheinstraße in Neuss.
Das hängt von Pflegegrad, Aufgabenumfang und Wohnsituation und den Sprachkenntnissen der Betreuungskraft ab, deshalb gibt es einen seriösen Preis erst nach der Bedarfsanalyse. Dann aber verbindlich: als Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten.
Ja. Die Betreuungskräfte arbeiten nach dem EU-Entsendemodell, alle Nachweise wie die A1-Bescheinigung liegen vor, Arbeitszeiten und Pausen sind klar geregelt. Brinkmann arbeitet zudem nach der DIN SPEC 33454, dem Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte.
Pflegegeld von 347 bis 990 € monatlich je nach Pflegegrad (Stand 2026), das Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2, der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, und bis zu 4.000 € Steuervorteil jährlich nach § 35a EStG.
Ja, der anerkannte Pflegegrad ist die Voraussetzung. Falls noch keiner vorliegt, hilft Ihr Berater beim Antrag, die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst findet zuhause statt.
Ja: Seit Juli 2025 steht ab Pflegegrad 2 das gemeinsame Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit, flexibel einsetzbar (§ 42a SGB XI).
Die gemeinsame Betreuung von Ehepaaren ist möglich und meist deutlich wirtschaftlicher als zwei getrennte Lösungen. Der Mehraufwand wird im Kostenplan transparent ausgewiesen.
Nein, die offene Kostenaufklärung ist Beratungsprinzip. Der Kostenvoranschlag umfasst Betreuungskraft, Sozialabgaben und Steuern; nicht enthalten sind lediglich Feiertags- und Sommerzuschläge, die vorab benannt werden.
Genau dieser Kostenvergleich ist Teil der Beratung, mit den konkreten Zahlen Ihrer Situation statt Pauschalwerten. So entscheiden Sie auf fundierter Grundlage.
Bei Ihnen zu Hause im Rhein-Kreis Neuss, im Büro an der Rheinstraße in Neuss oder telefonisch, kostenlos und unverbindlich.