Zwischen Job, Kindern und alternden Eltern wird die Luft dünn. Eine Betreuungskraft im Haushalt gibt der Sandwich-Generation den Rücken frei, beraten von einer Pflegefachkraft.
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Früher lebten am Niederrhein drei Generationen unter einem Dach, und die Altenpflege war Familiensache, eine Selbstverständlichkeit, aber auch eine, die auf viele Schultern verteilt war. Heute tragen sie oft zwei Schultern allein: die Tochter oder der Sohn, irgendwo zwischen eigenem Job, eigenen Kindern und den alternden Eltern. Die Sandwich-Generation nennt man das, und wer dazugehört, weiß, wie dünn die Luft dazwischen werden kann.
Die häusliche Altenpflege mit einer Betreuungskraft im Haushalt gibt dieser Generation den Rücken frei: Die tägliche Grundpflege, das Kochen, der Haushalt sind verlässlich abgedeckt, von jemandem, der da wohnt, wo die Hilfe gebraucht wird. Die Kinder bleiben nah und zuständig für das, was zählt: Nähe, Entscheidungen, gemeinsame Zeit. Nur eben nicht mehr für jeden Handgriff.
Professionelle Pflege ruht auf mehreren Säulen: der Grundpflege mit Körperpflege, Ernährung und Mobilität, der hauswirtschaftlichen Versorgung, der sozialen Betreuung, und wo nötig der Behandlungspflege, die examinierten Fachkräften vorbehalten bleibt. Die Betreuungskraft im Haushalt deckt die ersten drei Säulen ab; die vierte ergänzt der ambulante Dienst. Wie das Zusammenspiel in Ihrer Familie aussehen sollte, beurteilt Dionissios Liampotis mit dem Blick des gelernten Pflegepraktikers.
Niemand muss von null auf Rundum-Betreuung springen. Viele Familien testen das Modell befristet über die Verhinderungspflege, finanziert aus dem Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2. Bewährt sich die Entlastung, wird nahtlos erweitert; Bedarfsanalyse und Ansprechpartner bleiben dieselben. So wächst die häusliche Altenpflege im Tempo Ihrer Familie, und die Generation dazwischen bekommt Stück für Stück ihr eigenes Leben zurück.
Der erste Schritt ist der leichteste: Schnell-Check ausfüllen oder anrufen, und in Ruhe besprechen, wie viel Entlastung heute schon möglich ist. Ohne Verpflichtung, ohne Zeitdruck, mit ehrlicher fachlicher Einschätzung.
So wird aus der Überlastung von heute die geordnete Versorgung von morgen, und aus Pflichtbesuchen wieder gemeinsame Zeit.
Genau das ist der Maßstab, an dem sich jede Empfehlung Ihres Beraters messen lässt.
Rufen Sie an oder nutzen Sie den Schnell-Check oben, Ihre Familie hat die Entlastung verdient.
Kundenbetreuerin: Alina Kiss
Bild KI-generiertSorgfältig geprüftDann ist es Zeit, dass jemand Sie mitträgt, das Gespräch ist kostenlos.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums · nächste reguläre Anpassung: 2028
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025).
Für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Versorgung.
20 % haushaltsnaher Kosten nach § 35a EStG absetzbar.
Inklusive Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag, kostenlos und unverbindlich.
Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen, Beratung bei Ihnen daheim, telefonisch oder im Büro an der Rheinstraße.
Je nach Form unterschiedlich, für die Betreuungskraft im Haushalt erhalten Sie nach der Bedarfsanalyse einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten. Die Beratung inklusive Fördermittel-Check ist kostenlos.
Ja, nach dem EU-Entsendemodell: Alle Nachweise wie die A1-Bescheinigung liegen vor, Arbeitszeiten, Pausen und Freizeiten sind klar geregelt. Brinkmann arbeitet zudem nach der DIN SPEC 33454, dem Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte.
Bei anerkanntem Pflegegrad erhalten Sie auf Antrag Leistungen der Pflegekasse, die Ihren Eigenanteil senken: Pflegegeld von 347 bis 990 € monatlich (Stand 2026), Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2, Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, plus bis zu 4.000 € Steuervorteil jährlich.
Nein, starten geht auch ohne. Für die Zuschüsse ist er aber Voraussetzung, Ihr Berater hilft beim Antrag; die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst findet zuhause statt.
Grundpflege wie Körperpflege, An- und Auskleiden und Mobilisation, dazu Kochen, Haushalt, Einkäufe, Begleitung und Gesellschaft. Behandlungspflege bleibt examinierten Fachkräften vorbehalten und läuft über den ambulanten Dienst.
Das Rotationssystem sieht in der Regel alle sechs bis acht Wochen eine eingearbeitete Wechselkraft vor; bei kurzfristigen Ausfällen wird zügig für Ersatz gesorgt.
Nach der Bedarfsanalyse erhalten Sie zügig geprüfte Vorschläge; Anreise und Einzug werden komplett organisiert, auch nach einem Klinikaufenthalt.
Ja, das ist sogar der häufigste Fall: Die Betreuung läuft bei Ihren Eltern vor Ort, Sie bleiben eingebunden, so eng Sie möchten, und Ihr Berater vor Ort hält Sie auf dem Laufenden.
Bei Ihren Eltern zu Hause im Rhein-Kreis Neuss, im Büro an der Rheinstraße oder telefonisch, kostenlos und unverbindlich.