Urlaub, Reha oder einfach durchatmen: Wenn Sie als Pflegeperson ausfallen, finanziert das Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr eine Ersatzbetreuung. Anton Hroß zeigt Ihnen, wie Sie es nutzen.
Wer Vater oder Mutter pflegt, macht das oft jahrelang ohne echte Pause, der Almurlaub fällt aus, das freie Wochenende sowieso. Dabei hat der Gesetzgeber genau dafür vorgesorgt: Die Verhinderungspflege finanziert eine Ersatzbetreuung, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Ob geplanter Urlaub, eigene Reha oder plötzliche Krankheit, die Versorgung läuft weiter, während Sie aussetzen.
Trotzdem verfällt dieser Anspruch in vielen Familien Jahr für Jahr ungenutzt. Das ist doppelt schade, denn wer sich erholen darf, pflegt länger und gesünder, und das Budget ist beachtlich.
Seit dem 1. Juli 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Entlastungsbudget von 3.539 € pro Kalenderjahr (§ 42a SGB XI), verfügbar ab Pflegegrad 2. Der Jahresbetrag lässt sich frei auf beide Leistungsarten verteilen, je nachdem, was Ihre Familie gerade braucht. Wichtig: Das Budget gilt je Kalenderjahr; was nicht genutzt wird, verfällt. Eine rechtzeitige Planung holt das Maximum heraus, Anton Hroß rechnet es Ihnen im kostenlosen Gespräch konkret vor.
Typische Anlässe aus der Beratungspraxis: die lang geplante Reise, die eigene Kur, die Erntezeit, in der auf dem Hof jede Hand gebraucht wird, oder schlicht das Eingeständnis, dass nach Monaten durchgehender Pflege eine Pause überfällig ist. Gut zu wissen: Neben dem Entlastungsbudget laufen Pflegegeld und Entlastungsbetrag weiter; die Töpfe ergänzen sich, statt sich auszuschließen.
Ein Anruf genügt, um die Rechnung für Ihre Familie aufzumachen, hinterlassen Sie Ihre Nummer, Sie werden gerne zurückgerufen. Je früher die Auszeit geplant ist, desto größer die Auswahl an passenden Kräften.
Und falls die Auszeit spontan nötig wird: Auch dann wird priorisiert nach einer Lösung gesucht, niemand bleibt mit der Lücke allein.
Wir rufen Sie gerne zurück.
Jetzt anfragenKundenberaterin: Petra Ehbauer
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Bild KI-generiertLückenlos versorgtDie klassische Frage: Wer übernimmt konkret, wenn ich weg bin? Eine Betreuungskraft, die vorübergehend mit im Haushalt lebt, ist oft die beste Antwort:
Bewährt sich die Betreuung, wird aus der Vertretung auf Wunsch nahtlos eine Dauerlösung, mit derselben Struktur und ohne Neustart.
Die Verhinderungspflege finanziert sie, Anton Hroß zeigt Ihnen wie.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums · nächste reguläre Anpassung: 2028
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI).
Zusätzlich für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Versorgung.
20 % haushaltsnaher Kosten nach § 35a EStG absetzbar.
Welche Töpfe Ihnen zustehen und wie Sie sie kombinieren, kostenlos.
Vom Münchner Umland über Ingolstadt, Landshut, Rosenheim, Freising, Erding und Dachau bis Bad Tölz, Traunstein, Wasserburg am Inn und die Regionen um Chiemsee und Tegernsee. Anton Hroß organisiert die Ersatzbetreuung dort, wo Ihr Angehöriger daheim ist.
Das hängt vom Umfang ab, von tageweiser Unterstützung bis zur Betreuungskraft im Haushalt. Vorab erhalten Sie einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten, und die Rechnung, wie viel das Entlastungsbudget abdeckt, ist kostenlos.
Ja, über das EU-Entsendemodell: angestellt bei einem europäischen Partnerunternehmen, sozialversichert, mit gültiger A1-Bescheinigung und geregelten Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten. Brinkmann arbeitet zudem nach der DIN SPEC 33454, dem Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte.
Die Pflegekasse, über das gemeinsame Entlastungsbudget von 3.539 € pro Kalenderjahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit Juli 2025). Daneben laufen Pflegegeld und Entlastungsbetrag weiter.
Ja, genau das ist der Vorteil der Reform: Der Jahresbetrag lässt sich seit Juli 2025 flexibel auf beide Leistungsarten verteilen, je nachdem, was Ihre Familie braucht.
Alles, was Sie sonst leisten: Grundpflege, Kochen, Haushalt, Begleitung und Gesellschaft. Medizinische Behandlungspflege bleibt beim ambulanten Pflegedienst.
Ja, das kommt häufig vor: Aus der Vertretung wird nahtlos eine dauerhafte Betreuung, auf Wunsch mit derselben Kraft. Der Übergang wird ohne Neustart organisiert.
Geplante Urlaube meldet man am besten früh an, dann ist die Auswahl am größten. Bei plötzlichen Ausfällen wird die Vermittlung priorisiert und zügig eine Lösung organisiert.
Ja, das Beratungsgebiet deckt die PLZ-Räume 83, 84 und 85 großflächig ab. Anton Hroß kommt zur Beratung zu Ihnen, alternativ telefonisch mit Rückruf.
Ja, das Entlastungsbudget gibt es ab Pflegegrad 2. Falls noch keiner anerkannt ist, hilft Anton Hroß beim Antrag, die Begutachtung findet zuhause statt.