Seit 2010 vermittelt Brinkmann qualifizierte Betreuungskräfte aus Osteuropa, rechtssicher über das EU-Entsendemodell. Anton Hroß berät Sie persönlich in ganz Ober- und Niederbayern.
✔︎ 100 % kostenlos ✔︎ unverbindliches Angebot ✔︎ persönliche Rückmeldung von Anton Hroß
In Oberbayern und Niederbayern gehören osteuropäische Betreuungskräfte längst zum Pflegealltag, von den Höfen im Erdinger Moos bis in die Städte an der Donau. Weshalb, ist rasch erklärt: Sie halten die Betreuung in den eigenen vier Wänden für ganz normale Familien erschwinglich und bringen fachliches Können und herzliche Zuwendung unter einen Hut.
Ein Großteil der vermittelten Kräfte hat bereits mehrere Einsätze in deutschen Haushalten hinter sich und entsprechend viel Routine. Sie kümmern sich um Grundpflege, Haushalt und Alltagsbegleitung, und wachsen der Familie dabei nicht selten so ans Herz, dass man sich auf jede Rückkehr freut.
Angestellt sind die Betreuungskräfte bei einem europäischen Partnerunternehmen, das sie nach Deutschland entsendet. Die Sozialversicherung läuft im Heimatland und ist über die A1-Bescheinigung belegt, die Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten folgen dem deutschen Arbeitszeitrecht. Vertragspartner ist für Sie der Dienstleister, nicht die Kraft selbst, Arbeitgeberpflichten entstehen Ihrer Familie also keine.
Damit sich die Betreuungskraft im Haushalt einlebt, ist wenig nötig, aber das Wenige zählt: ein eigenes Zimmer mit Bett, Tisch und Schrank, Zugang zu Bad, Küche und Internet, dazu offene Absprachen über Aufgaben und Tagesabläufe. Im Rotationssystem bleibt eine Kraft üblicherweise sechs bis acht Wochen, ehe eine eingearbeitete Wechselkraft mit sauberer Übergabe übernimmt. Wer sich bewährt hat, kommt auf Wunsch wieder.
Wo die Chemie stimmt, entsteht dabei oft mehr als ein Betreuungsverhältnis: eine Verbindung, die über viele Einsätze hält, mit Postkarten aus der Heimat und Wiedersehensfreude bei jeder Rückkehr.
Der Weg dorthin beginnt mit der Bedarfsanalyse: Was braucht Ihr Angehöriger fachlich, was menschlich? Auf dieser Basis schlägt Anton Hroß geprüfte Kandidaten vor, und begleitet die Familie vom ersten Vorschlag bis weit über den Einzug hinaus.
Denn gute Vermittlung endet nicht mit der Anreise, sie beweist sich im Alltag danach.
Wir rufen Sie gerne zurück.
Jetzt anfragenKundenberaterin: Petra Ehbauer
Bild KI-generiertBild KI-generiertUmfassend geprüftSie entscheiden auf Basis aussagekräftiger Vorschläge, und Anton Hroß bleibt auch nach dem Start Ihr Ansprechpartner in der Region.
Der kostenlose Schnell-Check klärt es, mit ehrlicher Einschätzung.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums · nächste reguläre Anpassung: 2028
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025).
Für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Versorgung.
20 % haushaltsnaher Kosten nach § 35a EStG absetzbar.
Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten und Fördermittel-Check, kostenlos und unverbindlich.
Anton Hroß betreut Familien im Münchner Umland, in Ingolstadt, Landshut, Rosenheim, Freising, Erding, Dachau, Bad Tölz, Traunstein, Wasserburg am Inn, Mühldorf am Inn und den Regionen um Chiemsee und Tegernsee, Beratung bei Ihnen daheim oder telefonisch mit Rückruf.
In der Regel 2.700–3.200 € pro Monat, abhängig von Betreuungsbedarf und Leistungsumfang; der Eigenanteil sinkt durch die Zuschüsse häufig auf 1.550–2.200 €. Vorab erhalten Sie einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten.
Ja. Die Betreuungskräfte sind bei einem europäischen Partnerunternehmen angestellt und werden nach dem EU-Entsendemodell entsandt: sozialversichert, mit A1-Bescheinigung und geregelten Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten. Ihre Familie trägt keine Arbeitgeberpflichten. Brinkmann arbeitet zudem nach der DIN SPEC 33454, dem Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte.
Bei anerkanntem Pflegegrad erhalten Sie auf Antrag direkt: Pflegegeld von 347 bis 990 € monatlich (Stand 2026), Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2, Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, plus bis zu 4.000 € Steuervorteil jährlich (§ 35a EStG).
Die Sprachkenntnisse werden geprüft und im Vorschlag ausgewiesen, Sie wissen vor der Entscheidung, welches Niveau Sie erwarten können. Was in Ihrer Situation nötig ist, klärt das Beratungsgespräch.
Nach der Bedarfsklärung können oft innerhalb weniger Werktage passende Kräfte vorgeschlagen werden; Anreise und Start werden komplett organisiert.
Nein, sie lebt im Haushalt und ist überwiegend anwesend, arbeitet aber mit gesetzlich geregelten Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten. Die Sicherheit entsteht durch die ständige Nähe einer vertrauten Person.
Ja, unbedingt: Der ambulante Dienst übernimmt die medizinische Behandlungspflege, die Betreuungskraft Alltag, Grundpflege und Gesellschaft, beides greift ineinander.
Ja, vom Erdinger Moos bis ins Berchtesgadener Land: Die PLZ-Räume 83, 84 und 85 sind großflächig abgedeckt. Beratung bei Ihnen daheim oder telefonisch mit Rückruf.
Die Betreuungskräfte wechseln in der Regel nach mehreren Wochen, häufig nach etwa sechs bis acht Wochen. Die Einsatzdauer kann je nach individueller Situation variieren. Wenn Familie und Betreuungskraft eine erneute Zusammenarbeit wünschen, kann eine bereits bekannte Betreuungskraft für einen späteren Einsatz erneut angefragt werden.