In der Regel 2.700–3.200 € im Monat, und nach Abzug aller Zuschüsse bleibt davon häufig ein Eigenanteil von 1.550–2.200 €. Anton Hroß rechnet Ihre Situation transparent durch.
Kaum eine Frage stellen Familien früher, und kaum eine wird im Netz nebulöser beantwortet. Deshalb hier die ehrlichen Zahlen: Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung liegen in der Regel zwischen 2.700 € und 3.200 € pro Monat, abhängig vom individuellen Betreuungsbedarf und dem gewünschten Leistungsumfang. Das klingt zunächst nach viel, ist aber nicht das, was am Ende bei Ihnen hängen bleibt.
Denn die Pflegekasse rechnet kräftig mit: Durch Pflegegeld, Entlastungsleistungen und mögliche steuerliche Vorteile reduziert sich der tatsächliche Eigenanteil häufig auf etwa 1.550 € bis 2.200 € monatlich. Wie viel es in Ihrem Fall ist, hängt vom Pflegegrad und Ihrer Situation und den Sprachkenntnissen der Betreuungskraft ab, genau das rechnet Anton Hroß Ihnen im kostenlosen Beratungsgespräch transparent vor.
Einen individuellen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten erhalten Sie bereits nach der Bedarfsanalyse, die festen Preise der vorgeschlagenen Betreuungskräfte kennen Sie vor dem verbindlichen Vertragsabschluss. Die Kosten für die häusliche Betreuung setzen sich zusammen aus den Kosten für die Betreuungskraft, Sozialabgaben sowie Steuern. Nicht enthalten sind Feiertagszuschläge und Sommerzuschläge, auch das wird vorab transparent erläutert, damit es später keine Überraschungen gibt.
Preisbestimmend sind vor allem drei Faktoren: der Pflegegrad und der daraus folgende Betreuungsaufwand, der gewünschte Aufgabenumfang und die Wohnsituation, etwa ob eine Person oder ein Ehepaar versorgt wird.
Wichtig für die Planung: Der Kostenvoranschlag wird individuell für Ihre Situation kalkuliert, versteckte Posten gibt es nicht. Und weil sich Situationen ändern, wird auch der Bedarf regelmäßig mitgedacht: Verschlechtert sich der Zustand, prüft Anton Hroß mit Ihnen die Höherstufung des Pflegegrads, damit die höheren Kassenleistungen den gestiegenen Aufwand auffangen. So bleibt die Finanzierung über die gesamte Betreuungszeit im Gleichgewicht, transparent von der ersten Beratung bis zur laufenden Betreuung, die mit regelmäßigen Qualitätskontrollen und persönlichen Besuchen vor Ort begleitet wird.
Wir rufen Sie gerne zurück.
Kostenplan anfragenKundenberaterin: Petra Ehbauer
✔︎ 100 % kostenlos ✔︎ unverbindliches Angebot ✔︎ ehrliche Zahlen statt Lockangebote
Das Pflegegeld gibt es bei häuslicher Versorgung monatlich aufs Konto, frei einsetzbar:
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums · nächste reguläre Anpassung: 2028
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025), flexibel einsetzbar.
Für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Versorgung.
20 % der haushaltsnahen Kosten nach § 35a EStG von der Steuer absetzbar.
Inklusive Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag, damit kein Zuschuss liegen bleibt.
Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten plus Fördermittel-Check, kostenlos und unverbindlich.
Bild KI-generiertOhne versteckte KostenAlle Zuschüsse setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt; anschließend begutachtet der Medizinische Dienst die Situation zu Hause. Anton Hroß unterstützt Sie dabei:
Ob Münchner Umland, Ingolstadt, Landshut, Rosenheim, Freising, Erding, Dachau, Bad Tölz, Traunstein oder Wasserburg am Inn: Die Beratung kommt zu Ihnen nach Hause, oder läuft bequem telefonisch. Hinterlassen Sie Ihre Nummer, Sie werden gerne zurückgerufen.
In der Regel zwischen 2.700 € und 3.200 €, abhängig vom individuellen Betreuungsbedarf und dem gewünschten Leistungsumfang. Vor der Entscheidung erhalten Sie einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten.
Ja. Die Betreuungskräfte sind über das EU-Entsendemodell bei einem europäischen Partnerunternehmen angestellt, sozialversichert, mit A1-Bescheinigung und geregelten Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten. Brinkmann arbeitet zudem nach der DIN SPEC 33454, dem Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte.
Deutlich: Durch Pflegegeld von 347 bis 990 € monatlich (Stand 2026), Entlastungsleistungen und den Steuervorteil nach § 35a EStG reduziert sich der Eigenanteil häufig auf etwa 1.550 € bis 2.200 € pro Monat.
Ja, der anerkannte Pflegegrad ist die Voraussetzung. Falls noch keiner vorliegt, unterstützt Anton Hroß beim Antrag, die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst findet zuhause statt.
Ja: Seit Juli 2025 steht ab Pflegegrad 2 das gemeinsame Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit, flexibel einsetzbar (§ 42a SGB XI).
Dann kann die Betreuung zuhause die schnellere Alternative sein, und das Entlastungsbudget lässt sich dafür einsetzen. Gerade nach Klinikaufenthalten ein häufiger Weg.
Die gemeinsame Betreuung von Ehepaaren ist möglich und meist deutlich günstiger als zwei getrennte Lösungen. Der Mehraufwand wird im Kostenplan transparent ausgewiesen.
Nein. Der Kostenvoranschlag umfasst transparent die Kosten für die Betreuungskraft, Sozialabgaben und Steuern. Nicht enthalten sind lediglich Feiertags- und Sommerzuschläge, auch das erfahren Sie vorab schwarz auf weiß.
Im gesamten Beratungsgebiet von Anton Hroß: Münchner Umland, Ingolstadt, Landshut, Rosenheim, Freising, Erding, Dachau, Bad Tölz, Traunstein, Wasserburg und Umgebung, bei Ihnen zu Hause oder telefonisch mit Rückruf.