Für Familien in Verl und den Ortsteilen Kaunitz, Sende und Sürenheide. Geprüfte Betreuungskräfte, die mit im Haushalt leben, organisiert von der Zentrale in Oerlinghausen.
✔︎ 100 % kostenlos ✔︎ unverbindliches Angebot ✔︎ Beratung aus Oerlinghausen
Was Verl für die Menschen hier ausmacht, sind Orte wie der Kirchplatz, der Skulpturenpark und die St.-Anna-Kirche. Wer hier alt geworden ist, hat meist eine klare Vorstellung davon, wie es weitergehen soll, nämlich zu Hause.
Dafür muss niemand umziehen. Eine geprüfte Betreuungskraft zieht in den Haushalt ein, übernimmt Grundpflege, Einkauf und Haushalt und begleitet dorthin, wo es gerade nötig ist.
Wir betreuen von Oerlinghausen aus, in Verl ebenso wie in Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und Steinhagen, immer mit einer festen Ansprechpartnerin von der Bedarfsanalyse bis nach dem Start.
Vertrautheit ist im Alter keine Gemütlichkeitsfrage, sondern eine Stütze. Wer weiß, wo alles steht, wo die Nachbarn wohnen und wie der Tag normalerweise läuft, kommt mit Einschränkungen deutlich besser zurecht.
Genau deshalb lohnt es sich, die Betreuung zu Hause ernsthaft zu prüfen, bevor über einen Heimplatz entschieden wird. Die Beratung dazu ist kostenlos und kommt zu Ihnen.
Zentrale Ostwestfalen-Lippe, Beratung auch bei Ihnen zu Hause oder per Video.
Legal und nachgewiesenDie Aufgaben legen wir vor dem Start gemeinsam fest. In den meisten Haushalten gehören dazu:
Medizinische Behandlungspflege übernimmt bei Bedarf ein ambulanter Pflegedienst, beides lässt sich gut kombinieren. In der Regel bleibt eine Betreuungskraft sechs bis acht Wochen im Haushalt, danach übernimmt eine Wechselkraft. Dieses Rotationssystem sorgt für Kontinuität.
Welche Form der Betreuung zu Ihnen passt, klären wir gemeinsam. In der Bedarfsanalyse rechnen wir die Möglichkeiten für Ihre Situation durch. Sie müssen sich vorher nicht entscheiden.
Das Pflegegeld beantragen Sie bei der Pflegekasse und erhalten es bei häuslicher Versorgung monatlich ausgezahlt, frei einsetzbar:
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025), flexibel einsetzbar.
Ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Versorgung, für erstattungsfähige Leistungen. Im Selbstständigenmodell auch für die Vermittlungsleistung.
20 % der haushaltsnahen Kosten nach § 35a EStG absetzbar.
Inklusive Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag, damit kein Zuschuss liegen bleibt.
Eine betreute Person, weitere Personen im Haushalt, eingeschränkte Mobilität, mittleres Demenzstadium. Alle Leistungen, Sozialabgaben und Versicherungen sind bereits enthalten. Werte pro Monat, zur Orientierung und nicht als Angebot.
Nur noch bis zum 31.12.2026. Die hier gezeigte Berechnung gilt in dieser Form nur bis zum Jahresende. Wir rechnen Ihre Situation im Beratungsgespräch gemeinsam durch, solange die Werte noch gelten.
Betreuungskraft mit eigenem Gewerbe, Leistung auf eigenen Namen und eigene Rechnung
Betreuungskraft über ein geprüftes Partnerunternehmen im EU-Ausland
¹ Orientierungswert für die beschriebene Konstellation. Der tatsächliche Preis richtet sich nach Betreuungsumfang, Wohnsituation sowie den Anforderungen und Qualifikationen der Betreuungskraft. Einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten erhalten Sie bereits nach der Bedarfsanalyse.
² Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € pro Monat, ab Pflegegrad 1 und bei häuslicher Versorgung. Im Selbstständigenmodell können Sie ihn für Vermittlungsleistungen einsetzen, er senkt dort also unmittelbar Ihren Eigenanteil. Im Entsendemodell steht er Ihnen ebenfalls zu, lässt sich dort aber nur für andere erstattungsfähige Leistungen verwenden, zum Beispiel für einen Pflegedienst. Deshalb taucht er in der rechten Spalte nicht auf.
³ Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 € pro Monat, Stand 2026. Bei PG 2: 347 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €. Über den Umwandlungsanspruch können zusätzlich bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbetrags genutzt werden. Dadurch reduziert sich das Pflegegeld anteilig, im Beispiel verbleiben 60 %.
⁴ Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (3.539 € pro Jahr, § 42a SGB XI), anteilig rund 295 € pro Monat, auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
⁵ Steuerliche Entlastung nach § 35a EStG: bis zu 4.000 € pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen, anteilig bis zu 333 € pro Monat, abhängig von Ihrer individuellen Steuersituation.
Für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gibt es zwei rechtlich zulässige Wege. Wir vermitteln beide und begleiten Sie in jedem Fall. Welcher Weg für Ihre Situation passt, hängt vom Pflegegrad, vom Betreuungsumfang und von den Leistungen Ihrer Pflegekasse ab.
Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im EU-Ausland beschäftigt und wird für einen festgelegten Zeitraum in den Haushalt entsandt. Das Unternehmen trägt die Arbeitgeberpflichten und führt die Sozialabgaben ab, nachgewiesen über die A1-Bescheinigung.
Beim Selbstständigenmodell betreibt die Betreuungskraft ein eigenes Gewerbe und erbringt die Betreuung auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Steuern und Beiträge regelt sie eigenständig, die Kriterien echter Selbstständigkeit müssen nachweisbar erfüllt sein.
Beide Wege sind nach europäischem Recht zulässig. Sie unterscheiden sich darin, wer die Betreuungskraft beschäftigt, wer die Abgaben abführt und welche Leistungen der Pflegekasse sich einsetzen lassen. In der Bedarfsanalyse rechnen wir beide Varianten für Ihre Situation durch, bevor Sie sich entscheiden.
Schnell-Check ausfüllen oder anrufen, alles Weitere besprechen wir persönlich.
Bild KI-generiertSpürbare EntlastungAngehörige tragen oft über Jahre, bis nichts mehr geht. Eine Betreuungskraft im Haushalt nimmt Last ab, ohne dass die Familie die Verantwortung abgibt:
Die Beratung kommt zu Ihnen nach Verl, alternativ telefonisch oder per Video. Die Zentrale sitzt in Oerlinghausen und betreut Familien in ganz Ostwestfalen-Lippe. Zum Gebiet der Zentrale gehören außerdem Gütersloh, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und Langenberg.
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Verl. Dazu gehören die Ortsteile Kaunitz · Sende · Sürenheide · Bornholte-Bahnhof · Verler Westen.
Verl liegt im Kreis Gütersloh. Wir beraten dort zu Hause, auf Wunsch auch telefonisch oder per Video. Im selben Kreis sind wir auch in Gütersloh, Halle (Westfalen) und Harsewinkel erreichbar.
Ja. Die Beratung findet bei Ihnen zu Hause in Verl statt, alternativ telefonisch oder per Video. Die Zentrale für Ostwestfalen-Lippe sitzt in Oerlinghausen.
Für Verl ist die Postleitzahl 33415 im Gebiet der Zentrale Ostwestfalen-Lippe erfasst.
Ja. Die Brinkmann Pflegevermittlung ist deutschlandweit tätig und vermittelt Betreuungskräfte auch in kleineren Gemeinden und ländlichen Regionen. Von Oerlinghausen aus werden Familien in ganz Ostwestfalen-Lippe begleitet. Sollte Ihr Wohnort nicht zum direkten Gebiet der Zentrale gehören, vermitteln wir den passenden regionalen Ansprechpartner.
Auch wenn Angehörige weiter entfernt leben, lässt sich die Betreuung zu Hause gemeinsam gut organisieren. Wichtige Entscheidungen und Absprachen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Familie oder anderen verantwortlichen Personen. Die Betreuungskraft unterstützt im Alltag, während die Beraterin als feste Ansprechpartnerin begleitet. So bleiben die Angehörigen eingebunden, auch wenn sie nicht vor Ort wohnen.
Ja, beide Modelle sind rechtlich zulässig. Die Brinkmann Pflegevermittlung prüft ihre Partnerunternehmen vor der Aufnahme ins Netzwerk und verpflichtet sie schriftlich auf die Einhaltung der Entsenderichtlinien, des Mindestlohngesetzes und der Arbeitszeitvorschriften. Bei der Dienstleistungserbringung orientieren wir uns an der DIN SPEC 33454, die einen Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte darstellt.
Das hängt von Ihrer Situation und der Verfügbarkeit passender Betreuungskräfte ab. Nach der Bedarfsanalyse erhalten Sie konkrete Vorschläge mit den jeweiligen Preisen, sodass Sie in Ruhe entscheiden können, bevor etwas verbindlich wird.
Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Partnerunternehmen im EU-Ausland angestellt oder im Auftragsverhältnis tätig. Das Unternehmen führt die Sozialabgaben ab und weist dies über die A1-Bescheinigung nach. Beim Selbstständigenmodell arbeitet die Betreuungskraft mit eigenem Gewerbe auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Beide Wege sind nach EU-Recht zulässig, unterscheiden sich aber in Absicherung, Verantwortung und Abrechnung.
Sie beantragen Pflegegeld, das je nach Pflegegrad zwischen 347 und 990 € monatlich beträgt (Stand 2026), dazu das gemeinsame Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2 und den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Zusätzlich können Sie bis zu 4.000 € jährlich nach § 35a EStG steuerlich geltend machen. Die Pflegekasse zahlt an Sie, Sie senken damit Ihren Eigenanteil. Im Selbstständigenmodell können Leistungen der Pflegekasse in Nordrhein-Westfalen direkt mit uns abgerechnet werden. Was das für Ihre Situation bedeutet, rechnen wir im Beratungsgespräch gemeinsam durch.