Eine geprüfte Betreuungskraft zieht mit in den Haushalt ein und trägt den Alltag mit, in Porta Westfalica und in den Ortsteilen Hausberge, Holzhausen und Barkhausen. Die Beratung kommt zu Ihnen nach Hause.
✔︎ 100 % kostenlos ✔︎ unverbindliches Angebot ✔︎ Beratung aus Oerlinghausen
Das Kaiser-Wilhelm-Denkmal und die Weser gehören für viele in Porta Westfalica zum Alltag. Im Alter werden diese vertrauten Wege nicht unwichtiger, sondern wichtiger. Trotzdem stellt sich irgendwann die Frage, wie es zu Hause allein weitergehen soll.
Dafür muss niemand umziehen. Eine geprüfte Betreuungskraft zieht in den Haushalt ein, übernimmt Grundpflege, Einkauf und Haushalt und begleitet dorthin, wo es gerade nötig ist.
Über Porta Westfalica hinaus sind wir auch in Petershagen, Bad Oeynhausen und Espelkamp erreichbar, mit demselben Team und einer festen Ansprechpartnerin in Oerlinghausen.
Im Mittelpunkt stehen Haushaltsführung, Mahlzeiten, Begleitung zu Terminen, Unterstützung bei Mobilität und Körperpflege sowie Gesellschaft. Medizinische Behandlungspflege bleibt Aufgabe eines ambulanten Pflegedienstes und wird bei Bedarf ergänzt.
Welcher Umfang sinnvoll ist, klärt die Bedarfsanalyse. Sie ist kostenlos und findet bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder per Video statt.
Zentrale Ostwestfalen-Lippe, Beratung auch bei Ihnen zu Hause oder per Video.
Legal und nachgewiesenDie Aufgaben legen wir vor dem Start gemeinsam fest. In den meisten Haushalten gehören dazu:
Medizinische Behandlungspflege übernimmt bei Bedarf ein ambulanter Pflegedienst, beides lässt sich gut kombinieren. In der Regel bleibt eine Betreuungskraft sechs bis acht Wochen im Haushalt, danach übernimmt eine Wechselkraft. Dieses Rotationssystem sorgt für Kontinuität.
Welche Form der Betreuung zu Ihnen passt, klären wir gemeinsam. In der Bedarfsanalyse rechnen wir die Möglichkeiten für Ihre Situation durch. Sie müssen sich vorher nicht entscheiden.
Das Pflegegeld beantragen Sie bei der Pflegekasse und erhalten es bei häuslicher Versorgung monatlich ausgezahlt, frei einsetzbar:
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025), flexibel einsetzbar.
Ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Versorgung, für erstattungsfähige Leistungen. Im Selbstständigenmodell auch für die Vermittlungsleistung.
20 % der haushaltsnahen Kosten nach § 35a EStG absetzbar.
Inklusive Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag, damit kein Zuschuss liegen bleibt.
Eine betreute Person, weitere Personen im Haushalt, eingeschränkte Mobilität, mittleres Demenzstadium. Alle Leistungen, Sozialabgaben und Versicherungen sind bereits enthalten. Werte pro Monat, zur Orientierung und nicht als Angebot.
Nur noch bis zum 31.12.2026. Die hier gezeigte Berechnung gilt in dieser Form nur bis zum Jahresende. Wir rechnen Ihre Situation im Beratungsgespräch gemeinsam durch, solange die Werte noch gelten.
Betreuungskraft mit eigenem Gewerbe, Leistung auf eigenen Namen und eigene Rechnung
Betreuungskraft über ein geprüftes Partnerunternehmen im EU-Ausland
¹ Orientierungswert für die beschriebene Konstellation. Der tatsächliche Preis richtet sich nach Betreuungsumfang, Wohnsituation sowie den Anforderungen und Qualifikationen der Betreuungskraft. Einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten erhalten Sie bereits nach der Bedarfsanalyse.
² Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € pro Monat, ab Pflegegrad 1 und bei häuslicher Versorgung. Im Selbstständigenmodell können Sie ihn für Vermittlungsleistungen einsetzen, er senkt dort also unmittelbar Ihren Eigenanteil. Im Entsendemodell steht er Ihnen ebenfalls zu, lässt sich dort aber nur für andere erstattungsfähige Leistungen verwenden, zum Beispiel für einen Pflegedienst. Deshalb taucht er in der rechten Spalte nicht auf.
³ Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 € pro Monat, Stand 2026. Bei PG 2: 347 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €. Über den Umwandlungsanspruch können zusätzlich bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbetrags genutzt werden. Dadurch reduziert sich das Pflegegeld anteilig, im Beispiel verbleiben 60 %.
⁴ Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (3.539 € pro Jahr, § 42a SGB XI), anteilig rund 295 € pro Monat, auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
⁵ Steuerliche Entlastung nach § 35a EStG: bis zu 4.000 € pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen, anteilig bis zu 333 € pro Monat, abhängig von Ihrer individuellen Steuersituation.
Für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gibt es zwei rechtlich zulässige Wege. Wir vermitteln beide und begleiten Sie in jedem Fall. Welcher Weg für Ihre Situation passt, hängt vom Pflegegrad, vom Betreuungsumfang und von den Leistungen Ihrer Pflegekasse ab.
Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im EU-Ausland beschäftigt und wird für einen festgelegten Zeitraum in den Haushalt entsandt. Das Unternehmen trägt die Arbeitgeberpflichten und führt die Sozialabgaben ab, nachgewiesen über die A1-Bescheinigung.
Beim Selbstständigenmodell betreibt die Betreuungskraft ein eigenes Gewerbe und erbringt die Betreuung auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Steuern und Beiträge regelt sie eigenständig, die Kriterien echter Selbstständigkeit müssen nachweisbar erfüllt sein.
Beide Wege sind nach europäischem Recht zulässig. Sie unterscheiden sich darin, wer die Betreuungskraft beschäftigt, wer die Abgaben abführt und welche Leistungen der Pflegekasse sich einsetzen lassen. In der Bedarfsanalyse rechnen wir beide Varianten für Ihre Situation durch, bevor Sie sich entscheiden.
Schnell-Check ausfüllen oder anrufen, alles Weitere besprechen wir persönlich.
Bild KI-generiertOhne versteckte KostenAlle Leistungen der Pflegekasse setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Der Antrag wird formlos gestellt, anschließend begutachtet der Medizinische Dienst die Situation zu Hause. Das Team in Oerlinghausen begleitet Sie dabei:
Die Beratung kommt zu Ihnen nach Porta Westfalica, alternativ telefonisch oder per Video. Die Zentrale sitzt in Oerlinghausen und betreut Familien in ganz Ostwestfalen-Lippe. Zum Gebiet der Zentrale gehören außerdem Minden, Bad Oeynhausen, Vlotho und Hille.
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Porta Westfalica. Dazu gehören unter anderem die Ortsteile Hausberge · Holzhausen · Barkhausen · Lerbeck · Eisbergen · Veltheim · Kleinenbremen · Neesen · Nammen · Möllbergen.
Porta Westfalica liegt im Kreis Minden-Lübbecke. Wir beraten dort zu Hause, auf Wunsch auch telefonisch oder per Video. Im selben Kreis sind wir auch in Bad Oeynhausen, Espelkamp und Lübbecke erreichbar.
Ja. Die Beratung findet bei Ihnen zu Hause in Porta Westfalica statt, alternativ telefonisch oder per Video. Die Zentrale für Ostwestfalen-Lippe sitzt in Oerlinghausen.
Für Porta Westfalica ist die Postleitzahl 32457 im Gebiet der Zentrale Ostwestfalen-Lippe erfasst.
Ja. Die Brinkmann Pflegevermittlung ist deutschlandweit tätig und vermittelt Betreuungskräfte auch in kleineren Gemeinden und ländlichen Regionen. Von Oerlinghausen aus werden Familien in ganz Ostwestfalen-Lippe begleitet. Sollte Ihr Wohnort nicht zum direkten Gebiet der Zentrale gehören, vermitteln wir den passenden regionalen Ansprechpartner.
Ja, ein anerkannter Pflegegrad ist die Voraussetzung. Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt, anschließend begutachtet der Medizinische Dienst die Situation zu Hause. Das Team in Oerlinghausen unterstützt Sie bei Antrag und Vorbereitung.
Die gemeinsame Betreuung von zwei Personen in einem Haushalt ist möglich und in der Regel wirtschaftlicher als zwei getrennte Lösungen, unter anderem weil beide Personen Pflegegeld beziehen können. Der Mehraufwand wird im Kostenvoranschlag offen ausgewiesen.
Vom Umfang der Aufgaben, von der Wohnsituation sowie von den Anforderungen und Qualifikationen der Betreuungskraft, insbesondere den Sprachkenntnissen. Einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten erhalten Sie bereits nach der Bedarfsanalyse, die festen Preise der vorgeschlagenen Betreuungskräfte kennen Sie vor dem verbindlichen Vertragsabschluss.
Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und ist überwiegend anwesend, aber nicht durchgehend im Dienst. Auch Betreuungskräfte benötigen geregelte Ruhezeiten, Pausen und Freizeit. In dieser Zeit muss die Betreuung anderweitig sichergestellt werden, wenn die pflegebedürftige Person nicht allein bleiben kann. Wie diese Zeiten organisiert werden, sollte bereits vor Beginn der Betreuung gemeinsam mit der Familie abgestimmt werden.
Die Betreuungskräfte wechseln in der Regel nach mehreren Wochen, häufig nach etwa sechs bis acht Wochen. Die Einsatzdauer kann je nach individueller Situation variieren. Wenn Familie und Betreuungskraft eine erneute Zusammenarbeit wünschen, kann eine bereits bekannte Betreuungskraft für einen späteren Einsatz erneut angefragt werden.