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Versorgung zu Hause · Ostwestfalen-Lippe

Pflege zu Hause in Ostwestfalen-Lippe

Selten ist eine einzige Lösung die richtige. Meist entsteht die beste Versorgung aus der Kombination mehrerer Bausteine.

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Versorgung zu Hause, auf einen Blick

  • ●Die Betreuungskraft im Haushalt trägt den Alltag, Haushalt, Begleitung und Gesellschaft.
  • ●Der ambulante Pflegedienst übernimmt die medizinische Behandlungspflege.
  • ●Tagespflege kann tageweise ergänzen und Angehörige zusätzlich entlasten.
  • ●Welche Kombination sinnvoll ist, zeigt die kostenlose Bedarfsanalyse.
Der Baukasten

Wie sich die Bausteine sinnvoll ergänzen

Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft deckt den Alltag ab. Sie ersetzt aber keine medizinische Behandlungspflege und soll das auch nicht. Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe durch Fachkräfte übernimmt ein ambulanter Pflegedienst.

In vielen Haushalten in Ostwestfalen-Lippe arbeitet genau diese Kombination, die Betreuungskraft durchgehend im Alltag und der Pflegedienst zu festen Zeiten für die medizinischen Leistungen. Wo tagsüber zusätzlich Struktur und Gesellschaft guttun, kommt Tagespflege dazu.

Der Vorteil dieser Aufteilung ist, dass jede Leistung dort erbracht wird, wo sie hingehört, und dass die Finanzierung sauber zugeordnet werden kann.

Was das für die Finanzierung bedeutet

Die Leistungen der Pflegekasse beantragen Sie selbst und erhalten sie ausgezahlt, das Pflegegeld etwa fließt bei häuslicher Versorgung direkt an Sie. Damit senken Sie Ihren Eigenanteil an der Betreuung.

Wird zusätzlich ein Pflegedienst eingebunden, verschiebt sich die Rechnung, weil dann auch Sachleistungen ins Spiel kommen. Genau deshalb gehört die Finanzierung in die Beratung und nicht in eine Faustformel.

Isabelle Brinkmann, Ansprechpartnerin für die 24-Stunden-Pflege in Ostwestfalen-Lippe
Isabelle Brinkmann
Ihre Ansprechpartnerin in Ostwestfalen-Lippe
Ravensberger Straße 9, 33813 Oerlinghausen
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Zentrale Ostwestfalen-Lippe, Beratung auch bei Ihnen zu Hause oder per Video.

Betreuungskraft und Seniorin im Gespräch zu Hause in Ostwestfalen-LippeLegal und nachgewiesen
Leistungen

Was die Betreuung zuhause in Ostwestfalen-Lippe umfasst

Die Aufgaben legen wir vor dem Start gemeinsam fest. In den meisten Haushalten gehören dazu:

  • Grundpflege: Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation
  • Haushalt: Kochen, Einkaufen, Wäsche und Ordnung
  • Alltag: Begleitung zu Terminen, Spaziergänge, Gesellschaft
  • Verlässlichkeit: eine feste Bezugsperson im Haushalt, klare Tagesstruktur

Medizinische Behandlungspflege übernimmt bei Bedarf ein ambulanter Pflegedienst, beides lässt sich gut kombinieren. In der Regel bleibt eine Betreuungskraft sechs bis acht Wochen im Haushalt, danach übernimmt eine Wechselkraft. Dieses Rotationssystem sorgt für Kontinuität.

Welche Form der Betreuung zu Ihnen passt, klären wir gemeinsam. In der Bedarfsanalyse rechnen wir die Möglichkeiten für Ihre Situation durch. Sie müssen sich vorher nicht entscheiden.

Zuschüsse

Diese Leistungen senken Ihren Eigenanteil

Das Pflegegeld beantragen Sie bei der Pflegekasse und erhalten es bei häuslicher Versorgung monatlich ausgezahlt, frei einsetzbar:

Pflegegeld pro Monat
347 €Pflegegrad 2
599 €Pflegegrad 3
800 €Pflegegrad 4
990 €Pflegegrad 5

Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums

3.539 € / JahrEntlastungsbudget

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025), flexibel einsetzbar.

131 € / MonatEntlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Versorgung, für erstattungsfähige Leistungen. Im Selbstständigenmodell auch für die Vermittlungsleistung.

bis 4.000 € / JahrSteuervorteil

20 % der haushaltsnahen Kosten nach § 35a EStG absetzbar.

0 €Beratung & Antragshilfe

Inklusive Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag, damit kein Zuschuss liegen bleibt.

Rechenbeispiel: mittlere Betreuung bei Pflegegrad 3

Eine betreute Person, weitere Personen im Haushalt, eingeschränkte Mobilität, mittleres Demenzstadium. Alle Leistungen, Sozialabgaben und Versicherungen sind bereits enthalten. Werte pro Monat, zur Orientierung und nicht als Angebot.

Nur noch bis zum 31.12.2026. Die hier gezeigte Berechnung gilt in dieser Form nur bis zum Jahresende. Wir rechnen Ihre Situation im Beratungsgespräch gemeinsam durch, solange die Werte noch gelten.

Abrechnung mit der Pflegekasse

Selbstständigenmodell

Betreuungskraft mit eigenem Gewerbe, Leistung auf eigenen Namen und eigene Rechnung

  • Personenbetreuungsvertrag direkt mit der Betreuungskraft
  • Steuern und Beiträge regelt die Betreuungskraft eigenständig
  • Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch nutzbar
  • Brinkmann prüft Nachweise und organisiert den Wechsel
Betreuungskosten¹3.480 €
Entlastungsbetrag²− 131 €
Umgewandelte Pflegesachleistung³− 599 €
Übriges Pflegegeld³− 359 €
Eigenanteil an den Betreuungskosten2.391 €
Verhinderungspflege⁴− 295 €
Steuererleichterungen⁵− 333 €
Eigenanteil ab ca.1.763 €
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Ohne Abrechnung über die Pflegekasse

Entsendemodell

Betreuungskraft über ein geprüftes Partnerunternehmen im EU-Ausland

  • Dienstleistungsvertrag mit dem entsendenden Unternehmen
  • Sozialabgaben trägt das Partnerunternehmen, Nachweis über die A1-Bescheinigung
  • Volles Pflegegeld bleibt zur Finanzierung erhalten
  • Haftpflicht sowie An- und Abreise enthalten
Betreuungskosten¹3.200 €
Umgewandelte Pflegesachleistung³entfällt
Volles Pflegegeld³− 599 €
Eigenanteil an den Betreuungskosten2.601 €
Verhinderungspflege⁴− 295 €
Steuererleichterungen⁵− 333 €
Eigenanteil ab ca.1.973 €
Kostenvoranschlag anfordern

¹ Orientierungswert für die beschriebene Konstellation. Der tatsächliche Preis richtet sich nach Betreuungsumfang, Wohnsituation sowie den Anforderungen und Qualifikationen der Betreuungskraft. Einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten erhalten Sie bereits nach der Bedarfsanalyse.
² Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € pro Monat, ab Pflegegrad 1 und bei häuslicher Versorgung. Im Selbstständigenmodell können Sie ihn für Vermittlungsleistungen einsetzen, er senkt dort also unmittelbar Ihren Eigenanteil. Im Entsendemodell steht er Ihnen ebenfalls zu, lässt sich dort aber nur für andere erstattungsfähige Leistungen verwenden, zum Beispiel für einen Pflegedienst. Deshalb taucht er in der rechten Spalte nicht auf.
³ Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 € pro Monat, Stand 2026. Bei PG 2: 347 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €. Über den Umwandlungsanspruch können zusätzlich bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbetrags genutzt werden. Dadurch reduziert sich das Pflegegeld anteilig, im Beispiel verbleiben 60 %.
⁴ Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (3.539 € pro Jahr, § 42a SGB XI), anteilig rund 295 € pro Monat, auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
⁵ Steuerliche Entlastung nach § 35a EStG: bis zu 4.000 € pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen, anteilig bis zu 333 € pro Monat, abhängig von Ihrer individuellen Steuersituation.

Gut zu wissen

Zwei Modelle, beide über Brinkmann

Für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gibt es zwei rechtlich zulässige Wege. Wir vermitteln beide und begleiten Sie in jedem Fall. Welcher Weg für Ihre Situation passt, hängt vom Pflegegrad, vom Betreuungsumfang und von den Leistungen Ihrer Pflegekasse ab.

Modell 1

Entsendung über ein Partnerunternehmen

Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im EU-Ausland beschäftigt und wird für einen festgelegten Zeitraum in den Haushalt entsandt. Das Unternehmen trägt die Arbeitgeberpflichten und führt die Sozialabgaben ab, nachgewiesen über die A1-Bescheinigung.

  • Dienstleistungsvertrag mit dem entsendenden Unternehmen
  • Haftpflicht sowie An- und Abreise sind enthalten
  • Das volle Pflegegeld bleibt zur Finanzierung erhalten
  • Wir arbeiten mit mehr als 40 geprüften Dienstleistern zusammen
Modell 2

Beauftragung einer selbstständigen Betreuungskraft

Beim Selbstständigenmodell betreibt die Betreuungskraft ein eigenes Gewerbe und erbringt die Betreuung auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Steuern und Beiträge regelt sie eigenständig, die Kriterien echter Selbstständigkeit müssen nachweisbar erfüllt sein.

  • Personenbetreuungsvertrag direkt mit der Betreuungskraft
  • Den Wechsel zur nächsten Betreuungskraft organisiert Brinkmann
  • Zusätzlich zum Pflegegeld sind auch noch weitere Leistungen der Pflegekasse einsetzbar
  • Wir prüfen Voraussetzungen und Nachweise

Beide Wege sind nach europäischem Recht zulässig. Sie unterscheiden sich darin, wer die Betreuungskraft beschäftigt, wer die Abgaben abführt und welche Leistungen der Pflegekasse sich einsetzen lassen. In der Bedarfsanalyse rechnen wir beide Varianten für Ihre Situation durch, bevor Sie sich entscheiden.

Lassen Sie uns die Bausteine sortieren.

Kostenlose Bedarfsanalyse, danach wissen Sie, was wirklich nötig ist.

Beratung zur 24-Stunden-Pflege in Ostwestfalen-LippeBild KI-generiertOhne versteckte Kosten
Noch kein Pflegegrad?

Der Antrag lohnt sich fast immer

Alle genannten Leistungen setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt, anschließend begutachtet der Medizinische Dienst die Situation zu Hause. Das Team in Oerlinghausen begleitet Sie dabei:

  • Einschätzung, welcher Pflegegrad realistisch erreichbar ist
  • Hilfe bei Antrag und Vorbereitung der Begutachtung
  • Höherstufung prüfen, wenn sich der Zustand verschlechtert
Beratungsgebiet

Versorgung zu Hause in ganz Ostwestfalen-Lippe

In den Städten ist die Auswahl an ambulanten Diensten größer, in den ländlicheren Gemeinden zwischen Minden, Espelkamp und Hille sind die Wege länger. Beides fließt in die Planung ein.

Betreute Postleitzahlengebiete

32049 32051 32052 32105 32107 32108 32120 32130 32139 32257 32278 32289 32312 32339 32351 32361 32369 32423 32425 32427 32429 32457 32469 32479 32545 32547 32549 32584 32602 32609 32657 32676 32683 32689 32694 32699 32756 32758 32760 32791 32805 32816 32825 32832 32839 33330 33332 33333 33334 33335 33378 33397 33415 33428 33442 33449 33454 33602 33604 33605 33607 33609 33611 33613 33615 33617 33619 33647 33649 33659 33689 33699 33719 33729 33739 33758 33775 33790 33803 33813 33818 33824 33829

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Lässt sich die Betreuungskraft mit einem Pflegedienst kombinieren?

Ja, und das ist häufig sinnvoll. Die Betreuungskraft trägt den Alltag, der ambulante Pflegedienst übernimmt die medizinische Behandlungspflege. Beides ergänzt sich und wird bei der Planung aufeinander abgestimmt.

Kann zusätzlich Tagespflege genutzt werden?

Ja. Tagespflege kann tageweise ergänzen, bringt Struktur und soziale Kontakte und entlastet Angehörige zusätzlich. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der Situation und den Angeboten vor Ort ab.

Welche Leistungen der Pflegekasse senken meinen Eigenanteil?

Sie beantragen Pflegegeld, das je nach Pflegegrad zwischen 347 und 990 € monatlich beträgt (Stand 2026), dazu das gemeinsame Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2 und den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Zusätzlich können Sie bis zu 4.000 € jährlich nach § 35a EStG steuerlich geltend machen. Die Pflegekasse zahlt an Sie, Sie senken damit Ihren Eigenanteil. Im Selbstständigenmodell können Leistungen der Pflegekasse in Nordrhein-Westfalen direkt mit uns abgerechnet werden. Was das für Ihre Situation bedeutet, rechnen wir im Beratungsgespräch gemeinsam durch.

Brauchen wir für die Zuschüsse einen Pflegegrad?

Ja, ein anerkannter Pflegegrad ist die Voraussetzung. Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt, anschließend begutachtet der Medizinische Dienst die Situation zu Hause. Das Team in Oerlinghausen unterstützt Sie bei Antrag und Vorbereitung.

Ist die Betreuungskraft durchgehend im Haus?

Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und ist überwiegend anwesend, aber nicht durchgehend im Dienst. Auch Betreuungskräfte benötigen geregelte Ruhezeiten, Pausen und Freizeit. In dieser Zeit muss die Betreuung anderweitig sichergestellt werden, wenn die pflegebedürftige Person nicht allein bleiben kann. Wie diese Zeiten organisiert werden, sollte bereits vor Beginn der Betreuung gemeinsam mit der Familie abgestimmt werden.

Wovon hängen die Kosten ab?

Vom Umfang der Aufgaben, von der Wohnsituation sowie von den Anforderungen und Qualifikationen der Betreuungskraft, insbesondere den Sprachkenntnissen. Einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten erhalten Sie bereits nach der Bedarfsanalyse, die festen Preise der vorgeschlagenen Betreuungskräfte kennen Sie vor dem verbindlichen Vertragsabschluss.

Was ist der Unterschied zwischen Entsendemodell und Selbstständigenmodell?

Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Partnerunternehmen im EU-Ausland angestellt oder im Auftragsverhältnis tätig. Das Unternehmen führt die Sozialabgaben ab und weist dies über die A1-Bescheinigung nach. Beim Selbstständigenmodell arbeitet die Betreuungskraft mit eigenem Gewerbe auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Beide Wege sind nach EU-Recht zulässig, unterscheiden sich aber in Absicherung, Verantwortung und Abrechnung.

Berät Brinkmann auch außerhalb der größeren Städte?

Ja. Die Brinkmann Pflegevermittlung ist deutschlandweit tätig und vermittelt Betreuungskräfte auch in kleineren Gemeinden und ländlichen Regionen. Von Oerlinghausen aus werden Familien in ganz Ostwestfalen-Lippe begleitet. Sollte Ihr Wohnort nicht zum direkten Gebiet der Zentrale gehören, vermitteln wir den passenden regionalen Ansprechpartner.

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