Eine geprüfte Betreuungskraft zieht mit in den Haushalt ein und trägt den Alltag mit, in Paderborn und in den Ortsteilen Benhausen, Dahl und Elsen. Die Beratung kommt zu Ihnen nach Hause.
✔︎ 100 % kostenlos ✔︎ unverbindliches Angebot ✔︎ Beratung aus Oerlinghausen
Der Rathausplatz, das Paderquellgebiet und der Schlosspark in Schloß Neuhaus sind mehr als Namen auf dem Stadtplan. Wer hier alt wird, möchte seine Umgebung nicht gegen ein Zimmer in einer Einrichtung tauschen, sondern zu Hause bleiben.
Dafür muss niemand umziehen. Eine geprüfte Betreuungskraft zieht in den Haushalt ein, übernimmt Grundpflege, Einkauf und Haushalt und begleitet dorthin, wo es gerade nötig ist.
Das gilt nicht nur für Paderborn selbst. Auch Schloß Holte-Stukenbrock und Verl gehören zum Gebiet der Zentrale, mit demselben Ablauf und einer festen Ansprechpartnerin.
Im Mittelpunkt stehen Haushaltsführung, Mahlzeiten, Begleitung zu Terminen, Unterstützung bei Mobilität und Körperpflege sowie Gesellschaft. Medizinische Behandlungspflege bleibt Aufgabe eines ambulanten Pflegedienstes und wird bei Bedarf ergänzt.
Welcher Umfang sinnvoll ist, klärt die Bedarfsanalyse. Sie ist kostenlos und findet bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder per Video statt.
Zentrale Ostwestfalen-Lippe, Beratung auch bei Ihnen zu Hause oder per Video.
Legal und nachgewiesenDie Aufgaben legen wir vor dem Start gemeinsam fest. In den meisten Haushalten gehören dazu:
Medizinische Behandlungspflege übernimmt bei Bedarf ein ambulanter Pflegedienst, beides lässt sich gut kombinieren. In der Regel bleibt eine Betreuungskraft sechs bis acht Wochen im Haushalt, danach übernimmt eine Wechselkraft. Dieses Rotationssystem sorgt für Kontinuität.
Welche Form der Betreuung zu Ihnen passt, klären wir gemeinsam. In der Bedarfsanalyse rechnen wir die Möglichkeiten für Ihre Situation durch. Sie müssen sich vorher nicht entscheiden.
Das Pflegegeld beantragen Sie bei der Pflegekasse und erhalten es bei häuslicher Versorgung monatlich ausgezahlt, frei einsetzbar:
Stand: 2026 · Quelle: Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungsbeträge-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit 07/2025), flexibel einsetzbar.
Ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Versorgung, für erstattungsfähige Leistungen. Im Selbstständigenmodell auch für die Vermittlungsleistung.
20 % der haushaltsnahen Kosten nach § 35a EStG absetzbar.
Inklusive Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag, damit kein Zuschuss liegen bleibt.
Eine betreute Person, weitere Personen im Haushalt, eingeschränkte Mobilität, mittleres Demenzstadium. Alle Leistungen, Sozialabgaben und Versicherungen sind bereits enthalten. Werte pro Monat, zur Orientierung und nicht als Angebot.
Nur noch bis zum 31.12.2026. Die hier gezeigte Berechnung gilt in dieser Form nur bis zum Jahresende. Wir rechnen Ihre Situation im Beratungsgespräch gemeinsam durch, solange die Werte noch gelten.
Betreuungskraft mit eigenem Gewerbe, Leistung auf eigenen Namen und eigene Rechnung
Betreuungskraft über ein geprüftes Partnerunternehmen im EU-Ausland
¹ Orientierungswert für die beschriebene Konstellation. Der tatsächliche Preis richtet sich nach Betreuungsumfang, Wohnsituation sowie den Anforderungen und Qualifikationen der Betreuungskraft. Einen Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten erhalten Sie bereits nach der Bedarfsanalyse.
² Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € pro Monat, ab Pflegegrad 1 und bei häuslicher Versorgung. Im Selbstständigenmodell können Sie ihn für Vermittlungsleistungen einsetzen, er senkt dort also unmittelbar Ihren Eigenanteil. Im Entsendemodell steht er Ihnen ebenfalls zu, lässt sich dort aber nur für andere erstattungsfähige Leistungen verwenden, zum Beispiel für einen Pflegedienst. Deshalb taucht er in der rechten Spalte nicht auf.
³ Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 € pro Monat, Stand 2026. Bei PG 2: 347 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €. Über den Umwandlungsanspruch können zusätzlich bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbetrags genutzt werden. Dadurch reduziert sich das Pflegegeld anteilig, im Beispiel verbleiben 60 %.
⁴ Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 (3.539 € pro Jahr, § 42a SGB XI), anteilig rund 295 € pro Monat, auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
⁵ Steuerliche Entlastung nach § 35a EStG: bis zu 4.000 € pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen, anteilig bis zu 333 € pro Monat, abhängig von Ihrer individuellen Steuersituation.
Für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gibt es zwei rechtlich zulässige Wege. Wir vermitteln beide und begleiten Sie in jedem Fall. Welcher Weg für Ihre Situation passt, hängt vom Pflegegrad, vom Betreuungsumfang und von den Leistungen Ihrer Pflegekasse ab.
Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im EU-Ausland beschäftigt und wird für einen festgelegten Zeitraum in den Haushalt entsandt. Das Unternehmen trägt die Arbeitgeberpflichten und führt die Sozialabgaben ab, nachgewiesen über die A1-Bescheinigung.
Beim Selbstständigenmodell betreibt die Betreuungskraft ein eigenes Gewerbe und erbringt die Betreuung auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Steuern und Beiträge regelt sie eigenständig, die Kriterien echter Selbstständigkeit müssen nachweisbar erfüllt sein.
Beide Wege sind nach europäischem Recht zulässig. Sie unterscheiden sich darin, wer die Betreuungskraft beschäftigt, wer die Abgaben abführt und welche Leistungen der Pflegekasse sich einsetzen lassen. In der Bedarfsanalyse rechnen wir beide Varianten für Ihre Situation durch, bevor Sie sich entscheiden.
Kostenvoranschlag ohne versteckte Kosten plus Fördermittel-Check.
Bild KI-generiertPersönlich vor OrtDer Weg zur Betreuung ist überschaubarer, als viele Familien befürchten. Vier Schritte, bei denen Sie an jeder Stelle wissen, woran Sie sind:
Die Beratung kommt zu Ihnen nach Paderborn, alternativ telefonisch oder per Video. Die Zentrale sitzt in Oerlinghausen und betreut Familien in ganz Ostwestfalen-Lippe.
33098 · 33100 · 33102 · 33104 · 33106
Paderborn. Dazu gehören die Ortsteile Benhausen · Dahl · Elsen · Marienloh · Neuenbeken · Schloß Neuhaus/Sande · Wewer.
Paderborn liegt im Kreis Paderborn. Wir beraten dort zu Hause, auf Wunsch auch telefonisch oder per Video.
Ja. Paderborn wird von der Zentrale in Oerlinghausen betreut. Die Beratung findet bei Ihnen zu Hause statt, alternativ telefonisch oder per Video.
In Paderborn gelten die Postleitzahlen 33098, 33100, 33102, 33104, 33106.
Ja. Die Brinkmann Pflegevermittlung ist deutschlandweit tätig und vermittelt Betreuungskräfte auch in kleineren Gemeinden und ländlichen Regionen. Von Oerlinghausen aus werden Familien in ganz Ostwestfalen-Lippe begleitet. Sollte Ihr Wohnort nicht zum direkten Gebiet der Zentrale gehören, vermitteln wir den passenden regionalen Ansprechpartner.
Die Betreuungskräfte wechseln in der Regel nach mehreren Wochen, häufig nach etwa sechs bis acht Wochen. Die Einsatzdauer kann je nach individueller Situation variieren. Wenn Familie und Betreuungskraft eine erneute Zusammenarbeit wünschen, kann eine bereits bekannte Betreuungskraft für einen späteren Einsatz erneut angefragt werden.
Auch wenn Angehörige weiter entfernt leben, lässt sich die Betreuung zu Hause gemeinsam gut organisieren. Wichtige Entscheidungen und Absprachen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Familie oder anderen verantwortlichen Personen. Die Betreuungskraft unterstützt im Alltag, während die Beraterin als feste Ansprechpartnerin begleitet. So bleiben die Angehörigen eingebunden, auch wenn sie nicht vor Ort wohnen.
Ja, beide Modelle sind rechtlich zulässig. Die Brinkmann Pflegevermittlung prüft ihre Partnerunternehmen vor der Aufnahme ins Netzwerk und verpflichtet sie schriftlich auf die Einhaltung der Entsenderichtlinien, des Mindestlohngesetzes und der Arbeitszeitvorschriften. Bei der Dienstleistungserbringung orientieren wir uns an der DIN SPEC 33454, die einen Qualitätsstandard für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch entsandte Betreuungskräfte darstellt.
Das hängt von Ihrer Situation und der Verfügbarkeit passender Betreuungskräfte ab. Nach der Bedarfsanalyse erhalten Sie konkrete Vorschläge mit den jeweiligen Preisen, sodass Sie in Ruhe entscheiden können, bevor etwas verbindlich wird.
Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Partnerunternehmen im EU-Ausland angestellt oder im Auftragsverhältnis tätig. Das Unternehmen führt die Sozialabgaben ab und weist dies über die A1-Bescheinigung nach. Beim Selbstständigenmodell arbeitet die Betreuungskraft mit eigenem Gewerbe auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Beide Wege sind nach EU-Recht zulässig, unterscheiden sich aber in Absicherung, Verantwortung und Abrechnung.